Muss man Waren bezahlen, die man im Geschäft versehentlich kaputt macht?

19 Antworten

Normalerweise wird der Schaden vom Händler "abgeschrieben".Das heißt:er bekommt den EK.ersetzt und deshalb braucht das nicht von deiner Freundin bezahlt werden

Vicki  10.09.2008, 18:10

Da liegst du völlig falsch! Wenn ein Händler einen Artikel abschreibt, so bekommt er ihn nicht erstetzt. Alle Abschreibungen gehen zu seinen eigenen Lasten.

cyberoma  08.09.2008, 21:37

Das ist richtig, und es hat nichts mit der Haftpflichtversicherung des Händlers zu tun, sondern allenfalls mit seiner Kulanz, weil er den Kunden nicht verlieren will.
Ersetzt bekommt er es allerdings nicht, es sind für ihn Kosten.

Genau für so etwas hat man ja eine Haftpflichversicherung, da wird sie den Schaden wohl aus eigener Tasche begleichen müssen.

Wenn überhaupt, ist Deine Freundin nur zum Erstaz des Schadens zu verpflichten. Dies beziet sich auf den Einkaufspreis der Ware beim Vorliferanten netto ohne Mehrwertsteuer. So werden aus €50,-- ganz schnell €20,--. Zudem muss der Schaden vom Verkäufer geeignet substantiiert werden.

So viel Mist was hier von manchen angeboten wird.

Grundsätzlich ist jeder für Schaden haftbar den er anderen zufügt, ob privat oder in einen Geschäft.

Ist doch alles im §823 Abs. 1 des BGB geregelt.

Im Übrigen ist kein Laden gegen Schaden durch unachtsame Kundschaft oder Diebstahl versichert !!!

SO ETWAS GIBT ES NICHT

Also selbst bezahlen oder, soweit vorhanden, Privathaftpflichtversicherung.


sie muss nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zahlen und dann auch nur den einkaufspreis Brutto..alles andere übernimmt die Betriebsinhaltsversicherung

Marple  08.09.2008, 21:47

?? wer erzählt Dir denn sowas?

Die Betriebsinhaltsversicherung deckt sowas nicht ab!

paule63  08.09.2008, 22:01
@Marple

insbesondere muss der Gewerbetreibende die weder haben noch in Anspruch nehmen. Bleibt die Frage, wo der Gefahrenübergang für die Ware gegeben ist. Denn rempelt mich jemand auf der Anlage eines Kaufhauses hinter der Kasse an, wird das Kaufhaus ja auch nicht in Ersatzhaftung gehen !

paule63  08.09.2008, 21:45

EK netto ! Der Gewerbetreibende ist jedenfalls vorsteuerabzugsberechtigt-