Mein Hund hat ner Frau ein Loch in die Jacke gebissen, kurz bevor ich für ihn eine Haftpflicht abschließen wollte.... was muss ich zahlen? Reparatur oderJacke?

13 Antworten

Bei manchen Antworten hier bleibt mir echt die Spucke weg.

Ich kann mich dsupper nur anschließen: Dein Hund hat einen Schaden verursacht, dafür stehst Du bitte auch gerade!

Bezahle eine neue Jacke. Du kannst der Frau nicht vorwerfen, dass sie die Jacke weder vor der Reduzierung gekauft hat noch flicken lassen will. Auch dass man einen Bon wegwirft, ist nicht ungewöhnlich.

Hunde verursachen schon mal einen Schaden. Den begleicht man ohne Geschacher und mit einer Entschuldigung! So was gehört dazu, wenn man sich ein Tier anschafft.

SabrinaVio91 
Beitragsersteller
 08.12.2017, 12:22

Es geht nicht darum, dass ich nicht bereit bin für den Schaden aufzukommen. Meiner Meinung nach nutzt sie die Situation aus. Ich zahle nicht für eine Jacke die heute nur noch 70 Euro Wert ist 170. Ich denke das ist wohl mehr als verständlich

Norman2016  08.12.2017, 12:40
@SabrinaVio91

Entschuldige bitte aber es kommt anders rüber.

Die Frau hätte immer noch eine gute Jacke, wenn Dein Hund nicht gewesen wäre. Du hast sie also in die Situation gebracht, Dich "auszunutzen"

Davon abgesehen: Wenn sie die gleiche Jacke jetzt noch mal für 70 Euro bekommen würde, dann zahlst Du die 70 Euro + etwas dafür, dass sie entweder in die Stadt muss oder für den Versand.

Gibt es exakt diese Jacke nicht mehr, erstattest Du den Kaufpreis von 170 Euro. Das ist für eine ordentliche Daunenjacke nicht mal teuer, wie meine Frau gerade einwirft.

SabrinaVio91 
Beitragsersteller
 08.12.2017, 12:50
@Norman2016

Die Jacke ist immernoch gut. Das Loch ist so klein, man sieht es fast gar nicht. Außerdem wollte ich hier wissen zu WAS ICH VERPFLICHTET BIN. Ihre inkompetente Antwort bringt mich somit nicht weiter.

Norman2016  08.12.2017, 15:54
@SabrinaVio91

Kein Problem.

Wenn Du kompetente und rechtssichere Antworten möchtest, mach Dir einen Termin beim Rechtsanwalt. Das hier ist ein Laienforum.

Das Loch ist da, egal, wie klein es ist. Und Du bist dafür verantwortlich.

Was der Frau gesetzlich zusteht,ist eine Sache. Was man selbst als gut und anständig befindet, ist eine ganz andere. Offensichtlich sind wir da nicht einer Meinung.

Übrigens hast Du einen Punkt noch nicht berücksichtigt. Wenn die Frau sich bei DM beschwert, weil sie durch Deinen Hund belästigt wurde und jetzt um ihr Recht streiten muss (sie hat ja auch eine andere Ansicht als Du), ist die Zeit der Hundemitnahme im Markt wahrscheinlich bald vorbei.

Hier im lokalen Fressnapf waren immer Hunde willkommen - und auf einmal nicht mehr. Begründung: die Hunde pinkeln im Laden. Denk mal drüber nach..

In diesem Sinne noch viel Spaß beim Herumärgern.

Naja, du darfst ihr keinen finanziellen Nachteil zufügen, musst sie aber auch nicht besser stellen als ohne den Zwischenfall, d.h. ist die Jacke neu oder praktisch neu, musst du ihr den Preis erstatten, den sie jetzt für einen entsprechenden Ersatz zahlen muss. Also egal wenn die Jacke im Sale nur 70€ gekostet hat, wenn der Ersatz nun 250€ kostet, ist das leider dein Problem! Auf Flickwerk bei einer Jacke würde ich mich auch nicht einlassen, das sieht unmöglich aus! Kannst du nicht mit einem Lackkratzer vergleichen, den du spurenfrei weglackieren kannst!

Wenn die Jacke schon 1-2 Jahre oder älter ist, kannst du vom Ersatzteilpreis was abziehen, da sie ja ihre beschädigte, aber bereits etwas abgetragene Jacke gegen eine neue getauscht bekommt.

Wenn die Jacke neu war und die Dame nur den Sale-Preis möchte, hast du echt Schwein!

Wenn du ihr den Preis für eine andere Jack erstattest, hast du übrigens Anspruch auf die beschädigte Jacke - im weitesten Sinne kaufst du sie ihr dann ab! Vielleicht kannst du zumindest einen Teil der Kosten über den Verkauf der Jacke über eBay wieder reinholen...

T3Fahrer

Unsinkable2  08.12.2017, 17:14

musst du ihr den Preis erstatten, den sie jetzt für einen entsprechenden Ersatz zahlen muss

Unfug! Der tatsächlich entstandene Schaden steigt nicht deshalb, weil die Jacke momentan im Neuwaren-Verkauf teurer ist. 

Es wurde ein Kaufpreis von 70 Euro nachgewiesen (Kassenzettel). Damit ist der entstandene Schaden MAXIMAL 70 Euro. 

Anders sähe es vielleicht aus, wenn es ein Sammler- oder Einzelstück wäre, das hohe ideelle Werte besitzt. Hier handelt es sich aber um einen Gebrauchsgegenstand; noch dazu um einen bereits genutzten.

Mithin ist der Zeitwert die tatsächliche - und EINZIGE - Größe. Und dieser Zeitwert beziffert sich bei gebrauchter/getragener Ware dadurch, was die Dame beispielsweise im A&V oder bei Ebay für die Jacke bekäme, wenn letztere kein Loch hätte. 

Also egal wenn die Jacke im Sale nur 70€ gekostet hat, wenn der Ersatz nun 250€ kostet, ist das leider dein Problem!

Unfug! Der Dame ist ein finanzieller Schaden entstanden, den es auszugleichen gilt. Und dieser finanzielle Schaden beträgt maximal 70 Euro; abzüglich des aktuellen Restwerts der Jacke. 

Dass sie die Jacke vielleicht zu ihrer "Lieblingsjacke" erklärt hat, also eine ideelle Bindung daran verspürt, ist kein materieller Schaden. Sie kann sich also nach der Bereinigung des Vorfalls eine beliebige Jacke kaufen. 

T3Fahrer  08.12.2017, 18:16
@Unsinkable2

In der Konstellation die du bemängelst, geht man ja von einer neuen Jacke aus, dass bei einer gebrauchten Jackuetwas in Abzug gebracht werden muss, habe ich ja geschrieben!

Aber wenn die Geschädigte ein Schnäppchen gemacht hat, würde ihr ja jetzt durch Erstattung von nur 70€ ein materieller Schaden entstehen, da sie eine so hochwertige Jacke nicht mehr zu diesem Kurs bekommt!  Sie hat also das Recht auf Ersatz durch eine gleichwertige Jacke, auch wenn diese nur noch teurer zu beschaffen ist!  Ist eine neue Jacke zum Beispiel von der Marke Calvin Klein, die sie für 70 € als Schnäppchen erstanden hat, beschädigt worden, hat sie Anspruch auf eine neue Jacke von Calvin Klein und muss nicht für 70 € jetzt eine Jacke bei C & A kaufen. Es geht hier um die Wertigkeit der Sache, also nicht um den letztendlich gezahlten Preis. Nimmst du ein Auto zum Vergleich, stände der Enkel, der seinen Großeltern den neuwertigen Golf für symbolische 1000 € abgekauft hat, bei einem Unfall ja äußerst schlecht da…

Unsinkable2  08.12.2017, 23:07
@T3Fahrer

Aber wenn die Geschädigte ein Schnäppchen gemacht hat, würde ihr ja jetzt durch Erstattung von nur 70€ ein materieller Schaden entstehen, da sie eine so hochwertige Jacke nicht mehr zu diesem Kurs bekommt!

Das ist ein logischer Fehler. Die Jacke wurde für 70 Euro erworben. Also hat sie einen Wert von 70 Euro. 

Davon geht die "Abnutzung" ab, denn sie konnte die Jacke zwischenzeitlich ungehindert und vollumfänglich nutzen.

Nun entsteht durch das Loch eine weitere Wertminderung. DIESE - UND NUR DIESE - Wertminderung ist der eigentliche Schaden. Und NUR DIESEN SCHADEN muss SabrinaVio91 ersetzen.

Ob die Frau eine neue Jacke im identischen Modell bekommt oder nicht, ist dabei völlig irrelevant. Ihr muss NUR DER FINANZIELLE SCHADEN ersetzt werden. 

Und dieser Schaden wird wie folgt berechnet:

  • (Anschaffungswert der Jacke) - (Abnutzung der Jacke) = (Zeitwert vor dem Unfall)
  • (Zeitwert vor dem Unfall) - (Restwert nach dem Unfall) = Schadenssumme

Setze hier die Zahlen ein; dann bekommst du das Ergebnis. Und das kann NIEMALS größer als der tatsächliche Anschaffungswert sein.

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Wenn deine Methode funktionieren würde, dann würde ich daraus ein Geschäftsmodell machen. :)

  1. Ein Bekannter von mir macht einen Laden auf. Dort verkauft er "paarweise Einzelstücke".
  2. Die kaufe ich. Und die gehen "versehentlich" kaputt. Sagen wir, du bist in der Straßenbahn mit deinem Reißverschluss hängen geblieben und hast ein Loch hineiingerissen; das ich selbstverständlich nicht flicken lassen werden will.
  3. Nun erhöht mein Bekannter den Preis des verbliebenen Einzelstücks auf das, sagen wir, 100.000-fache; also beispielsweise von 1 Euro (mein Anschaffungspreis) auf 100.000 Euro (aktueller Verkaufspreis).
  4. Nachdem ich den Schadenersatz von dir erhalten habe, senkt mein Bekannter den Preis wieder auf 1 Euro.

Damit soll der Schaden nach deiner Rechnung ja 100.000 Euro betragen. Da wäre ich sogar bereit, meinem Bekannten 100 Euro für den zwischenzeitlichen Aufwand des Austauschs des Preisschildes zu bezahlen. :)

Das bräuchte ich in meinem Leben nur 10, 12 Mal machen. Und - zack! - wäre ich Millionär.

T3Fahrer  08.12.2017, 23:49
@Unsinkable2

Du verdrehst das, deine Geschichte wie man es aufziehen könnte, ist ja eine Milchmädchenrechnung, die davon ausgeht, dass du das zu ersetzende Produkt nur bei deinem Bekannten kaufen kannst - dem ist aber ja im allgemeinen nicht so, d.h. im Rahmen der Schadensminderungspflicht des Geschädigten müsste er, der Geschädigte, natürlich adäquat günstig für Ersatz sorgen.

Ich habe den Fall auch zwischenzeitlich mit meiner Frau - Rechtsanwältin - interessehalber mal durchdiskutiert - sie bestätigt meine oben angeführte These. Ich bin wie gesagt von einer praktisch neuen Jacke ausgegangen (wie in der Fragestellung beschrieben), da ist wohl kaum eine wesentliche bisher erfolgte Nutzung in Abzug zu bringen. Sollte die Jacke - entgegen meinem Verständnis - bereits älter sein, ist - wie von mir beschrieben - selbstverständlich eine Nutzungspauschale in Abzug zu bringen.

Aber bei dir liegt ein Denkfehler vor: Der Geschädigte muss besitztechnisch in einen Zustand von vor dem Unfall/der Beschädigung versetzt werden - da steht der ehemalige Kaufpreis hinten an! Es gilt der Wiederbeschaffungswert für einen gleichwertigen Artikel, also entweder der Preis für eine gleichwertige, unbeschädigte gebrauchte Jacke oder der Preis für eine neue, gleichwertige Jacke abzüglich der Nutzungspauschale für die zu ersetzende Jacke. Nach deiner Vorstellung ginge jemand, der die Jacke geschenkt bekommen oder gewonnen hätte, ja leer aus bei einer Entschädigung!

T3Fahrer  08.12.2017, 23:54
@T3Fahrer

Zu deiner konstruierten Idee, du musst bei der Kalkulation natürlich von einem MARKTpreis ausgehen, der ist in deiner "Planung" ja nicht gegeben, sondern er ist frei konstruiert!

Hallo,

weißt du, was ich so gar nicht verstehen kann?

Du schreibst doch ganz klar, dass es deine eigene Schuld war - natürlich, der junge Hund kann nichts dafür.

Du schreibst ebenfalls, dass du den überaus wichtigen sofortigen Abschluss einer Halterhaftpflichtversicherung nicht erledigt hast.

Und nun versuchst du über den entstandenen Schaden zu "verhandeln"??

Und die alte Dame soll nun darunter leiden, obwohl sie nicht die allerkleinste Schuld trifft?

So eine Denkweise kann ich so überhaupt nicht nachvollziehen. Ja, es kann immer passieren, dass man einen Schaden anrichtet - überhaupt keine Frage und auch kein Problem. Aber dann steht man doch auch dafür ein!! Warum soll der Geschädigte unter deinem Fehler leiden?

Stell dir vor, die alte Dame wäre gestürzt und hätte sich verletzt?

Und dein Vergleich mit dem Kratzer am Auto hinkt, denn solche Kratzer lassen sich mit viel Glück so beseitigen, dass man sie nicht mehr sehen kann. Ansonsten hat der Geschädigte das Recht, das beschädigte Teil (z.B. Tür) neu lackieren zu lassen (wenn es sich nicht um eine total alte Möhre handelt).

Eine Flickerei der Jacke wäre aber immer zu sehen.

Für mich wäre es völlig selbstverständlich, der Dame eine neue Jacke zu bezahlen und mit gleichzeitig mit einem dicken Blumenstrauß zu entschuldigen. Für Fehler, die ich mache, stehe ICH ein - und versuche nicht, den Geschädigten auch noch auf seinem Schaden "sitzen zu lassen".

Das nennt sich Verantwortung, Pflichtbewusstsein und Moral.

Kuestenflieger  08.12.2017, 10:37

Das ist aber das was vielen fehlt !  Deshalb der Aufruf : Wo sind unsere deutschen Grundwerte ?

Norman2016  08.12.2017, 11:09
@Kuestenflieger

Das hat was mit "Verantwortung" zu tun. Die bleibt eben in unserer Egoistengesellschaft auf der Strecke.

dsupper  08.12.2017, 11:20
@Norman2016

Ja, das ist wohl wahr, und wie viele Menschen sich scheinbar gerne und mit allen möglichen und unmöglichen Argumenten aus dieser Verantwortung stehlen wollen, kann man auch hier wieder sehr gut aus den diversen Antworten ablesen.

Schon sehr befremdlich, wie sich "Täter" immer wieder zu "Opfern" machen ....

SabrinaVio91 
Beitragsersteller
 08.12.2017, 12:45
@dsupper

ich habe NIE gesagt dass ich nicht für den Schaden aufkomme sondern gefragt ZU WAS ICH VERPFLICHTET BIN. Und das ist mein gutes Recht. Erstmal genau lesen bevor man antwortet...

SabrinaVio91 
Beitragsersteller
 08.12.2017, 12:53
@Kuestenflieger

Was hat das bitte mit "deutsch" zu tun??? Ich frage hier nur zu was ich verpflichtet bin. Oder hab ich gesagt dass ich der Dame nix erstatte?

dsupper  08.12.2017, 14:59
@SabrinaVio91

Verpflichtet? Das ist natürlich immer eine Auslegungssache. Rechtlich sieht so etwas oft anders aus, als wenn man sich moralisch verpflichtet fühlt. Wie gesagt, wenn ich einen Schaden anrichte, dann komme ich dafür auf - auf jeden Fall, wenn die Schuld ganz eindeutig und klar bei mir liegt.

SabrinaVio91 
Beitragsersteller
 08.12.2017, 12:29

Ok wie ich sehe werde ich hier völlig falsch verstanden ;) Es geht nicht darum dass ich keine Verantwortung tragen will. Ich habe mich bereits 10000 mal entschuldigt und dieser Frau versichert, dass ich für den Schaden aufkomme. Was ich aber nicht einsehe ist, dass sie die Situation ausnutzt, sich 170 Euro für eine Jacke bezahlen lassen möchte die heute nur noch 70 Wert ist. Das mit dem Flicken ok, ICH hätte es so gemacht, dennn das Loch ist so klein man sieht es kaum. Wenn sie das nicht möchte bin ich bereit ihr die 70 Euro zu zahlen, damit ist sie nicht zufrieden und das sehe ich nicht ein. Gibt nämlich genügend Leute die solche Situationen ausnutzen. Und wie schon oft erwähnt, nach dem Zeitwert stünde ihr so wie es aussieht weniger als 70 zu also sollte sie sich damit wirklich zufrieden geben meiner Meinung nach! Denn nur weil einem so was passiert ( und ich denke jeder Hundehalter versteht das der erst seit ein paar Tagen nen kleinen Welpen hat) muss man sich nicht ausnutzen und unverschämt behandeln lassen.

dsupper  08.12.2017, 14:56
@SabrinaVio91

Ich glaube aber, du machst dabei einen großen Denkfehler. Die Jacke hat aber doch eigentlich 170 Euro gekostet - nur, weil sie in dem Laden im Ausverkauf war, war sie preislich heruntergesetzt - das ändert aber doch am Wert der Jacke nichts.

Stell dir vor, du würdest in einem Gewinnspiel ein Auto gewinnen - du hättest dir 10 Lose für insgesamt 20 Euro gekauft. Und dann würde jemand dieses Auto zu Schrott fahren und dir anbieten, dir die 20 Euro - die das Auto ja nur "gekostet" hat, zu ersetzen.

Du würdest denjenigen sicher auslachen - aber das ist ja nichts anderes, als du jetzt machst. Eine Sache hat einen ganz bestimmten Wert - und der richtet sich nicht immer danach, was man tatsächlich dafür bezahlt hat.

SabrinaVio91 
Beitragsersteller
 08.12.2017, 15:35
@dsupper

Was ist das denn für ein Vegleich?! Die Jacke ist im Sale, weil sie nicht mehr so in Mode ist und die neue Mode rausgekommen ist!  Also ist sie dementsprechend KEINE 170€ mehr wert

dsupper  08.12.2017, 16:11
@SabrinaVio91

Die Jacke war im Sale, weil die Geschäfte oft nicht die Möglichkeit haben, die Winterware über den Sommer zu lagern - Daunenjacken unterliegen in der Regel keiner Mode, schon gar nicht, wenn sie für ältere Damen gemacht sind. Da zählen eher die praktischen Faktoren ... und nur, weil sie im Preis gesenkt wurde, verliert sie ja nicht ihren Wert. Um ein gleichwertiges Ersatzteil zu beschaffen, müsste man sicher mehr Geld aufwenden als die 70 Euro! Und nur darum geht es.

Aber wie gesagt - ich kann ohnehin so überhaupt nicht verstehen, wie man bei so einer Sachlage auch nur diskutiert. Du hast einen Schaden angerichtet - das kann passieren. Aber dann schau auch zu, dass er so reguliert wird, dass die Dame keinerlei Nachteil dadurch hat! Und fang nicht an "Erbsen zu zählen".

dsupper  08.12.2017, 16:14
@dsupper

ach übrigens: auch, wenn besagtes Auto schon mehrere Jahre alt wäre und "nicht mehr in Mode" - würdest du von einem Schadenverursacher durchaus mehr als besagte 20 Euro verlangen .... eben weil der Wert der Sache immer noch erheblich höher wäre.

SabrinaVio91 
Beitragsersteller
 08.12.2017, 18:56
@dsupper

Ich zähle keine Erbsen. Ich denke Hundert Euro sind Hundert Euro. Ich habe auch niemanden nach seinen persönlichen Werten und Vorstellungen gefragt, sondern was die Rechtslage sagt. Das interessiert mich. Ich komme für den Schaden auf, den ich zahlen muss.

dsupper  08.12.2017, 19:18
@SabrinaVio91

Wie kommst du jetzt auf einmal auf 100 Euro? Du willst ja noch nicht einmal die 70 Euro zahlen! Und die Rechtslage in dieser Angelegenheit kann dir überhaupt niemand eindeutig beantworten.

Zur Schadenshaftung besagt z.B. § 249 BGB:

„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. ...

Also ist nix mit "flicken", denn dadurch würde der vorherige Zustand ja nicht wiederhergestellt!

Gleichzeitig heißt es aber auch: "Wenn fremde Sachen beschädigt werden, richtet sich der Schadensersatz nach dem Wert der Sache."

Somit wäre also zu klären, welcher Wert der Jacke angesetzt werden müsste - der richtet sich aber nicht unbedingt nach dem herabgesetzten Preis.

Da dies alles eben strittig ist - die Angelegenheit für eine anwaltliche Klärung aber viel zu läppisch ist (was sind schon 170 Euro?) - ist deine Haltung eben so ganz und gar nicht zu verstehen!

Du verursachst einen Schaden und beschuldigst im gleichen Atemzug, die Geschädigte wollte sich an dir bereichern! Das ist völlig daneben!

Du zahlst du Reparatur, wenn die Jacke damit in dem selben Zustand versetzt wird wie davor, man also kein Flickwerk erkennt.

Wenn das nicht geht, dann bist du bei dem Zeitwert dabei. Sehr unwahrscheinlich, dass man diesen über 70€ ansiedelt, wenn die Jacke tatsächlich nur 70€ gekostet hat.

Frag die Frau am besten( da könnte so ein süßer Welpe vielleicht hilfreich sein) ob du nicht einfach erstmal die Haftpflicht Versicherung abschließen kannst und der Fall mit der Jacke sich dann einfach zeitlich etwas verschiebt? Dann kriegen beide was sie wollen.

DerHans  07.12.2017, 23:51

Das wäre eindeutig Betrug von beiden. Das kann dann RICHTIG TEUER werden.

Marocan90  08.12.2017, 00:05

asozial...naja dann versuch dich aber auch nicht abziehen zu lassen

SabrinaVio91 
Beitragsersteller
 07.12.2017, 23:49

Ja das wollte ich, sie hat gesagt bei Versicherungsbetrug macht sie nicht mit.

Goodnight  08.12.2017, 00:32
@SabrinaVio91

Sag mal spinnst du, die Dame auch noch zum Versicherungsbetrug anstiften?!

Marocan90  08.12.2017, 00:09

@DerHans nein das wäre menschlich und wer bitte überprüft das denkst auch bei 70 Euro kommt dann special betrugs Einsatz Kommando

PlayadeMuro  08.12.2017, 06:19
@Marocan90

Versicherungsbetrug ist Versicherungsbetrug! Ich bin Mitarbeiterin einer Versicherung und würde mich niemals zu einem Betrug bereit erklären! Das würde mich meinen Job kosten!

Es ist doch ganz einfach! Der Hund ist, aus welchen Gründen auch immer, an der alten Dame hochgesprungen und hat ihre Daunenjacke beschädigt. Da ist es doch wohl selbstverständlich, dass man für den angerichteten Schaden aufkommt.

Wenn zum Zeitpunkt des Kaufs des Welpen keine Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen wurde, ist das doch nicht das Problem der alten Dame.

SabrinaVio91 
Beitragsersteller
 08.12.2017, 12:39
@PlayadeMuro

Da du ja bei einer Versicherung arbeitest müsstest du ja wissen, wie Menschen seien können, wenn sie sich einen Vorteil verschaffen wollen. Habe nie gesagt dass ich nicht bereit bin für den Schaden aufzukommen, aber abzocken lasse ich mich auch nicht. Am Ende zahle ich ihr 170 Euro für die Jacke und sie lacht sich ins Fäustchen, lässt das kleine Loch flicken und kauft sich für 170 noch eine und bereichert sich.