Darf Vermieter Differenz von Reperaturkosten zu von Versicherung erstattetem Zeitwert einfordern?
Hallo zusammen, mein ehemaliger Vermieter hat nach meinen Auszug ein Waschbecken austauschen lassen, da es einen Sprung hatte. Meine HAftpflichtersicherung hat ihm den Zeitwert erstattet. Jetzt hat er mir die Differenz von meiner Kaution abgezogen... meiner Meinung nach ist das nicht rechtens, jetzt weiß ich nicht sorecht, wie ich dagegen vorgehen soll. Wollte einen Brief schreiben, am besten gleich mit einem Gesetzestext o.ä., hab aber leider trotz langer Recherche nichts passendes gefunden. Weiß einer von euch Bescheid? Vielen Dank schonmal
6 Antworten
Das verstehe ich nicht. Der Vermieter jat seinen Schaden gerichtsfest zu belegen und den ordnet dann die Versicherung. Alles eigentlich ganz einfach. Setze ihn also auf den Topf und fordere auch die Summe von der Versicherung zurück, wenn er weiter rumzickt und keine Beweise vorlegen kann.
Deine Haftpflichtversicherung ist nicht nur dafür zuständig, von Dir verursachten Schaden zu ersetzen, zumindest nach dem Zeitwert, sondern auch dafür unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Das bedeutet, an der Stelle ist sie wie eine Rechtsschutzversicherung. Schreib die Versicherung an, teile ihr den Sachverhalt mit und bitte sie, notfalls selbst zu klagen oder eine Deckungszusage für Deinen Rechtsanwalt zu erteilen. Wenn das erfolgt ist, schreib den Vermieter an oder geh gleich zu einem Rechtsanwalt, der den Differenzbetrag vom Vermieter einfordern soll. Auch dieser kann sich nochmal bei Deiner Haftpflichtversicherung rück versichern. Vielleicht empfiehlt Dir die Versicherung auch einen Rechtsanwalt, an den Du Dich wenden kannst oder sie kümmern sich tatsächlich direkt darum.
Anspruch darauf gibt Dir Deine Versicherungspolice. Schau dort mal nach unter dem Punkt "Abwehr unberechtigter Forderungen."
schreib ihm das so, wie du es hier geschrieben hast, oder lass dich von einem mieterverein oder fachanwalt beraten.
Es gilt auch hier der Grundsatz NEU für ALT. Das bedeutet, der Zeitwert wird von der HV gezahlt. Die Differenz zum Neuwert trägt der Vermieter.
Weise den Anspruch schriftlich per Einwurfeinschreiben zurück. Wenn er auf Zahlung klagen sollte, wird er verlieren.
das Problem ist, dass die Versicherung nur für den Zeitwert haftet, der vermieter aber einen anspruch darauf hat, ein funktionstüchtiges becken zu erhalten und das ohne kosten.
dem entsprechend wird es wohl darauf hinaus laufen, dass du die kröte schlucken musst. oder du wendest dich mal an den Mieterschutzverein.
lg, Anna
Diese Kröte muss man nicht schlucken. Die Versicherung ist dafür zuständig, unberechtigte Forderungen abzuwehren.