Nebenkosten senken bei Auszug des Partners?
Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Ich Zahle momentan Nebenkosten in Höhe von 250€ monatlich. Mein Partner ist letzen Monat ausgezogen und ich möchte meine die Nebenkosten ab sofort nur noch für eine Person zahlen statt für 2. Gibt es da eine Möglichkeit? Zum Beispiel die Kosten um einen bestimmten Prozentsatz zu senken? Oder kann der Vermieter weiterhin die Zahlung der kompletten Nebenkosten, wie bisher für 2 Personen, verlangen??
Vielen Dank!
6 Antworten
Da musst du schon die Abrechnungsperiode bzw. die Jahresabrechnung abwarten und dann entsprechend die NK-Vorauszahlung anpassen. Ich gehe davon aus, dass es eine Vorauszahlung ist, die nach tatsächlichem Verbrauch bzw. Anfall abgerechnet wird und es sich nicht um eine feste Pauschale handelt. Der Vermieter muss nicht unter der Zeit einer Anpassung zustimmen. Aber höflich nachfragen kostet nichts!
Normalerweise können NK erst nach erfolgter Abrechnung angepaßt werden.
Vorausgesetzt es wurden monatliche Vorauszahlungen vertraglich vereinbart und bestimmte Posten werden nach Personen abgerechnet.
Oder kann der Vermieter weiterhin die Zahlung der kompletten Nebenkosten, wie bisher für 2 Personen, verlangen??
Kann er.
Du solltest dem VM aber trotzdem mitteilen das ab Tag x nur noch eine Person dort wohnt.
Das kommt drauf an, wie die Nebenkosten berechnet werden. Wenn es nach qm geht, ist es völlig egal, wieviele Leute dort wohnen.
Und ansonsten könnte es helfen, einfach mal nett mit dem Vermieter zu reden, ohne gleich die "ich habe aber Rechte"-Keule rauszuholen.
Oder kann der Vermieter weiterhin die Zahlung der kompletten Nebenkosten, wie bisher für 2 Personen, verlangen??
Kann er.
Nur bei Kosten die nach Personen abgerechnet werden,hast Du eine Chance auf Herabsetzung,sofern der Vermieter damit einverstanden ist.
Zumindest kann er abwarten bis die nächste Nebenkostenabrechnung erfolgt.
Danach kann man die Vorauszahlungen anpassen.
Könnte ich z.B. meinen Vermieter um eine Reduzierung der Gesamten Nebenkosten bitten bzw. im Ernstfall klagen. Ich hatte mir so etwa 30% Minderung gedacht !?
Bitten,ja. Klagen,nein.
Nein, weil ENTWEDER qm ODER Personengenau... hättet ihr den VERTRAG mit einer Abrechnung über **** Personen UNTERSCHRIEBEN... dann JA
Aber die qm ändern sich nicht durch den Auszug Deines Partners...
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es ist auf qm berechnet, aber es wird ja weniger Wasserverbrauch, Müll, Gasverbrauch etc. anfallen.
Könnte ich z.B. meinen Vermieter um eine Reduzierung der Gesamten Nebenkosten bitten bzw. im Ernstfall klagen. Ich hatte mir so etwa 30% Minderung gedacht !?