Vermieter verweigert Herausgabe der Nebenkostenabrechnung nach Auszug, was tun?

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Die Verjährungsfrist beträgt hier 3 Jahre, das bitte beachten. Also solltest du den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben auffordern dir bis zum .... (zwei Wochen Frist datieren) die BK-Abrechnung zuzustellen. Kündige dabei gleich mit an, dass du bei Verzug den Rechtsweg beschreiten wirst. Das bedeutet auch, das du für den gesamten Abrechnungszeitraum die geleisteten Vorauszahlung auf Betriebskosten zurückfordern kannst. Das gilt, wie bei dir zutreffend, in Fällen, wo das Mietverhältnis nicht mehr besteht, sprich beendet ist.

Die Kosten des Rechtsstreites bei Beschreiten des Klageweges müsste der Vermieter tragen, da er unterliegen würde.

Auch wenn er gerichtlich, so wie bei mir zur Einsicht in Nebenkostenabrechnung verdonnert wird, dieser Vermieter aber etwas zu Verbergen hat (Straf o. Zivilrechlich, weil er den Mieter einfach nur Beschissen hat übern Tisch gezogen hat, ihn als Melkkuh ansah), kann kein Gerichtsvollzieher das einlösen , er wird maximal zu Zwangsgeld zahlen müssen, seitens des Gerichts (wird zwar immer Höher, aber man kommt trotzdem nicht an die Belege und der Vermieter lacht sich eins, weil man den Betrug nicht nachweisen kann, als Mieter bekommt mann keine Abrechnungsbelege von den Versorgern, weil Vermieter Vertragsinhaber ist).

Klageweg, anders geht das wohl nicht.

Er muss sich an die Abrechnungen für die vergangenen Jahre setzen. Ansonsten droht ihm ein saftiges Zwangsgeld und wenn das nicht als Ansporn reicht sogar Zwangshaft!

Ich vermute, dir wird nichts anderes übrig bleiben.

Die Kosten, trägt die Seite, die letztendlich vor Gericht unterliegt.

Fordere doch von ihm mal für die Zeiträume die kompletten Nebenkostenvorauszahlungen zurück, am besten gleich gerichtlich per Mahnbescheid, dann wird er schon liefern...

ThomasMeyer1234  11.10.2013, 11:18

habe ich im meinen Fall auch gemacht, aber entsprechender Richter war leider nicht derselbigen Meinung das das Urteil vom LG Landau anzuwenden sei. Kommt eben auf den Richter an, mann kann zwar in Berufung gehen, was wir auch getan haben, aber nun warten wir schon seit 4 Monaten auf die Zulassung oder Abweisung des Rechtsmittels.