Ceranfeld in Mietwohnung kaputt, wer zahlt? Haftpflicht?

7 Antworten

Also wir haben mal vermietet und da ist dem Mieter der Kühlschrank kaputt gegangen, das mussten allerdings wir als avermieter zahlen.

Meiner Meinung nach muss die Haftpflicht-Versicherung nicht zahlen. Grundsätzlich ist es so, dass gemietete Sachen nicht in den Deckungsbereich einer Haftpflichtversicherung gehören. (Beispiel: Wenn ich mir die Videokamera für den Urlaub bei einem Freund ausleihe und die fällt mir im Hotel auf den Boden habe ich keinen Schutz von der Versicherung. Ist sie mir nicht ausgeliehen und ich bin bei meinem Kumpel in der Wohnung, das Ding liegt auf dem Tisch, ich stoße daran und die Kamera fällt zu Boden dann ist das ein Haftpflichtfall.) Jetzt gibt es aber die Besonderheit, dass man Mietsachschäden in dem Haftpflichtversicherungsvertrag einschließen kann. Wenn Du diese Klausel hast, wäre von Prinzip Dein Schaden wieder gedeckt. Es ist aber so dass alle Verträge die ich kenne eine Ausschlussklausel für Elektrogeräte habe. (in der Regel bezieht sich der Schutz auf fest mit der Wohnung verbundene Gegenstände.) Somit wäre Dein Schaden also nicht gedeckt.

Falls Du eine Hausratversicherung hast muss diese bezahlen wenn Du extra Glasschäden eingeschlossen hast.

muss nach meinem letzten Kenntnisstand extra mit in der Versicherung aufgeführt sein, sonst zahlst Du selbst.

Janine84w 
Beitragsersteller
 25.01.2009, 18:22

Na das sind ja tolle aussichten, aber trotzdem danke!

Eine Haftpflicht deckt in der Regel selbst gemietete Objekte nicht mit ab. Anders wäre es, wenn du bei einem Freund das Ceranfeld beschädigt hättest. Dann würde deine Versicherung einspringen.

Eine Hausratversicherung zahlt das in der Regel nur, sofern im Rahmen der Hausratsversicherung eine Glasversicherung abgeschlossen wurde.

Falls keine Versicherung einspringt, bist du nur zur Zahlung des Zeitwertes des Ceranfeldes verpflichtet. Wenn das Gerät viele Jahre auf dem Buckel hat, brauchst evtl. nichts oder nur einen kleinen Betrag zu zahlen.

Janine84w 
Beitragsersteller
 25.01.2009, 18:26

Ja hab ich mir auch schon so gedacht...die Küche ist 11 Jahre alt...aber mein Vermieter wird das bestimmt nicht einsehen, naja mal schauen

chivay  25.01.2009, 18:29
@Janine84w

Es gibt da einen Richtwert, ab wann der Zeitwert=0 ist ist. Ich glaube, das sind entweder 10, 12 oder 15 Jahre. Wenn du den Zeitwert ersetzt, hast du aber auch Anspruch auf ein funktionierendes bzw. repariertes bzw. neues Gerät.

Man sollte eine Glasbruchversicherung haben dafür, Haftpflicht wird wohl nicht zahlen.