Trunkenheit im Verkehr - 1,84 auf dem Fahrrad

4 Antworten

Um schon mal einen Teil der hochkompetenten Antwort von Ginatilan vorweg zu nehmen bzw. schon zu ergänzen:

Mit der Trunkenheitsfahrt hast Du Dich zunächst einmal strafbar gemacht. Es ist nämlich verboten, im fahruntüchtigen Zustand am Straßenverkehr teilzunehmen. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob und wie Du wegen der Straftat zu bestrafen bist. DAS ist nun abgeschlossen und auch hier bist Du noch echt gut weggekommen.

Das andere ist der Umstand, daß Du mit 1,84 Atü auf dem Kessel noch in der Lage warst, geradeaus zu gucken. Und das läßt bei der Fahrerlaubnisbehörde den Verdacht aufkommen, dass Du ein Alkoholproblem hast und deshalb die Gefahr besteht, dass das nicht das letzte Mal war, dass Du unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnimmst. Also bekommst Du nun Gelegenheit, mit einer positiven MPU das Gegenteil zu beweisen. Es geht hier also nicht mehr um einen Teil der Strafe, sondern um die Bedenken, dass Du noch mal auffällst.

Das ist richtig, wie es passiert. Die Staatsanwaltschaft ist eine strafende Instanz. Du hast eine Geldstrafe bekommen, weil du volltrunken Rad gefahren bist. Das ist das Eine, nämlich nichts als die Strafe für dein Handeln. .

Das Andere ist das Ordnungsamt bzw. das Verkehrsamt. Die werden informiert. Und fordern jetzt von dir eine MPU, da du mit mehr als 1,6 Promille mit dem Fahrrad im öffentlichen Raum unterwegs warst.

Es hat alles seine Richtigkeit. Und du kannst davon ausgehen, dass der Führerschein erst einmal weg ist. Wer mit mehr als 1,6 noch Fahrrad fährt und vor allem auch Fahrrad fahren kann, hat nach Ansicht der Verkehrsbehörde/des Ordnungsamtes ein Alkoholproblem und ist darum nicht geeignet, mit einem KFZ herum zu fahren. Denn 1,6 bedeutet einen sog. "Vollrausch".

Tut mir leid, dass ich dir so schlechte Nachrichten überbringe. Die MPU wirst du beim ersten mal mit aller-größter Wahrscheinlichkeit nicht bestehen- wegen des hohen Promillewertes.

Tipp: Ab sofort keinen Tropfen Alk mehr und einmal im Monat die Leberwerte bestimmen lassen, mit denen du nachweisen kannst, dass du nix nix nix mehr trinkst. Die Kosten trägst natürlich du selbst.

ginatilan  30.05.2014, 23:15

Und du kannst davon ausgehen, dass der Führerschein erst einmal weg ist.

solch eine Vermutung ist zum jetzigen Zeitpunkt nur Angstmacherei, mehr nicht!!

die Leberwerte bestimmen lassen, mit denen du nachweisen kannst, dass du nix nix nix mehr trinkst

Leberwerte werden schon seit Jahren nicht mehr als Abstinenznachweise anerkannt!

außerdem, warum sollte der Fragesteller nix,nix,nix mehr trinken dürfen?

bis 2,5‰ ist kontrolliertes Trinken (KT) noch eine Möglichkeit

Denn 1,6 bedeutet einen sog. "Vollrausch".

Irisanna  31.05.2014, 09:26
@ginatilan

Das ist keine Angstmacherei, das ist Fakt. Ich habe täglich seit Jahren damit zu tun und genau so sieht es aus. Die MPU wird in diesen Fällen nicht bestanden und der Lappen ist weg. Wenn du aktuelle Fälle kennst, bei denen es anders war, wäre ich überaus überrascht und kann mir diese nur außerhalb von D vorstellen. Ich lerne aber gerne dazu.

Langfristig nachgewiesene Leberwerte werden berücksichtigt.Nichts mehr zu trinken war ein Tipp von mir und keine gesetzliche Vorgabe.

ginatilan  31.05.2014, 11:01
@Irisanna
. Ich habe täglich seit Jahren damit zu tun

das denke ich eher nicht, sonst müsstest du wissen das es außerhalb von Deutschland keine anerkannte MPU gibt.

Die MPU wird in diesen Fällen nicht bestanden

wenn der Proband sich richtig vorbereitet hat kann er die MPU selbstverständlich gleich beim ersten Mal bestehen

Langfristig nachgewiesene Leberwerte werden berücksichtigt

aber nur mit Abstinenznachweisen in Form eines Screenings oder Haaranalyse.

außerdem sind Leberwerte keine Pflicht, auch bei KT nicht

Crack  30.05.2014, 21:38
Und du kannst davon ausgehen, dass der Führerschein erst einmal weg ist.

Zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt es nur dann wenn die MPU nicht bestanden wird.

Hallo Scheicher

Kurzform, da ich gerade nur mit dem Handy online bin :

das eine war das Strafrecht, jetzt kommt das Führerscheinrecht.

das sind zwei paar Stiefel.

näheres heute abend, wenn ich wieder am PC bin.

kann aber 23. 00 Uhr werden

Crack  30.05.2014, 21:38

Wenigstens Einer der noch länger als ich arbeiten muss... :)))

ginatilan  30.05.2014, 23:11
@Crack

sodele

zuerst einmal folgendes:

Nach der Wertung der Fahrerlaubnisverordnung begründet auch die Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 Promille Zweifel an der Kraftfahreignung. In dem deshalb einzuholenden medizinisch-psychologischen Gutachten ist zu klären, ob nach dem gezeigten Trinkverhalten, der Vorgeschichte und dem Persönlichkeitsbild des Betroffenen die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug unter unzulässigem Alkoholeinfluss führen wird.

du darfst also deine Fahrerlaubnis behalten bis das Ergebnis der MPU feststeht.

eine Fahrrad-MPU wird genauso durchgeführt wie eine MPu die wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto angeordnet wird.

nur, DU hast die Möglichkeit diese Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad als Vermeidungsstrategie hinzustellen.

auf Deutsch:

du musst den Gutachter überzeugen, dass du das Fahrrad genommen hast weil du gewusst hast, dass du an dem Abend was trinken wirst.

nur, du hast die Promille nicht richtig eingeschätzt, du hast gemeint es wäre keine 1,8 Promille, sondern viel weniger.

dass du die 1,8 Promille nicht gewöhnt bist erkennt man ja an den Schlangenlinien die du gefahren bist.

selbstverständlich bist du Alkohol gewöhnt (das darfst du niemals abstreiten), nur in dieser Höhe hast du dich deines Wissens nach noch nie bewegt.

verstehst du was ich meine?:-)

wie lange hast du den Frist bekommen die MPU beizubringen?

das war deine erste Auffälligkeit mit Alkohol?

wenn JA wird auch keine Abstinenz gefordert, nur solltest du mal nach "kontrollierten Trinken" googeln, denn das solltest du dann auch durchziehen.

diese Umstellung deines Trinkkonsums solltest du 6 Monate gelebt und erlebt haben.

außerdem ist ein Verkehrspsychologe http://www.bnv.de/Mitglist/mitglied.htm für die Vorbereitung deiner MPU immer die beste Wahl

Scheicher91 
Beitragsersteller
 31.05.2014, 00:31
@ginatilan

Hallo, Vielen Dank erstmal für die ganzen schnellen Rückmeldungen!!! Ja also ich bin das erste mal überhaupt im Straßenverkehr auffällig geworden.

Meine Frist geht bis zum 21.07., bescheid bekommen hab ich am 23.05... Ich frage mich natürlich, was ich nun innerhalb von ca. einem Monat großartig an meinem Alkoholkonsum ändern kann.

Und ja ich bin absichtlich auch mit dem Fahrrad gefahren, weil ich wusste ich trink an der Party, kannte auch die 1,6 Grenze, hätte jedoch niemals meinen Pegel als so hoch eingestuft in diesem Moment, weshalb ich auch noch gefahren bin.

Ich bin nur ziemlich enttäuscht, weil ich nach dem Schreiben von der Staatsanwaltschaft damit gerechnet hatte, ich bin mit nem teuren blauen Auge davon gekommen....

Ist die MPU wirklich so überhaupt nicht machbar ohne Psychologen Hilfe? Und muss ich meine Leberwerte nun eigenständig bestimmen lassen, oder wird mir das aufgetragen?

Scheicher91 
Beitragsersteller
 06.06.2014, 13:32
@ginatilan

Ich hätte erneut eine Frage und bitte um Antwort: Sowohl meine Psychologin, bei welcher ich meinen ersten Termin bereits hatte, als auch die Frau vom TÜV meinten zu mir dass ich mit 1,84 auf keinen Fall die MPU ohne mindestens 6 Monate Abstinenz, bestehen kann.

Hingegen hab ich nun aber diverse Male von anderen (z.B. ein Bekannter, auch mit Fahrrad und 2,03 Promille, beim ersten Mal bestanden, mit 6 Wochen Abstinenz...) gehört, dass ich nicht unbedingt Abstinenz vorweisen muss.

Ich bin im Moment völlig überfragt, was ich glauben soll, da meine Frist ab 21.07. ausläuft, sonst muss ich meinen Führerschein abgeben...

Ist es denn nun möglich, dass ich sagen wir zum 01.07. meine MPU mache und auch reelle Chancen habe? Bis dahin wäre ich ca. 7 Wochen abstinent (jedoch ohne Nachweis).

Leider fällt mir nichts anderes ein, als das Du bis Montag wartest und Dich dann mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzt. Nebenbei: ich finde es auch merkwürdig, dass die Staatsanwaltschaft sagt, alles okay, und sich dann das Ordnungsamt meldet. Berichte dies der Staatanwaltschaft. Tut mir leid, mehr kann ich Dir leider dazu nicht sagen. Vielleicht hätte ich dann besser nicht schreiben sollen?