Trunkenheit im Verkehr - 1,84 auf dem Fahrrad
Hallo, Ich wurde vor ca. 6 Wochen mit dem Fahrrad von der Polizei angehalten, da ich Schlangenlinien gefahren bin. Es wurde eine Blutalkoholkonzentration von 1,84 Promille festgestellt. 4 Wochen später bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft, dass die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, "gemäß §153a Abs.1 StPo von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen, wenn Sie 1. der vereinfachten Verfahrenserledigung bis zum 05.06. unter verwendung des anliegenden Formblattes zustimmen und 2. folgenden Auflagen erfüllen...." (Ich musste einen Geldbetrag bezahlen)
Diese Auflagen habe ich fristgerecht erfüllt! Somit wurde mein Verfahren eingestellt.
Ich dachte damit hat es sich nun, jedoch bekam ich vor ein paar Tagen Post vom Ordnungsamt: Das Ordnungsamt wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass ich mit 1,84 Promille im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs war und ich deshalb zur MPU muss, damit meine Eignung zum Führen eines KFZs festgestellt wird.
Ich frage mich nun, wieso schreibt mir die Staatsanwaltschaft, dass ich ohne weitere Meldung, ohne Vorbestrafung, etc. davon kommen, wenn ich die Auflagen erfülle. Und kurz darauf schreibt mir das Ordnungsamt, ich müsse MPU machen?!
Muss das nicht auch der Staatsanwalt auferlegen? Kann mir jemand das erklären? Muss ich wirklich noch MPU machen?
--> Ich wollte schon bei einem der Behörden anrufen, aber Freitag 17.00 Uhr hat alles bis Montag geschlossen...
4 Antworten
Um schon mal einen Teil der hochkompetenten Antwort von Ginatilan vorweg zu nehmen bzw. schon zu ergänzen:
Mit der Trunkenheitsfahrt hast Du Dich zunächst einmal strafbar gemacht. Es ist nämlich verboten, im fahruntüchtigen Zustand am Straßenverkehr teilzunehmen. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob und wie Du wegen der Straftat zu bestrafen bist. DAS ist nun abgeschlossen und auch hier bist Du noch echt gut weggekommen.
Das andere ist der Umstand, daß Du mit 1,84 Atü auf dem Kessel noch in der Lage warst, geradeaus zu gucken. Und das läßt bei der Fahrerlaubnisbehörde den Verdacht aufkommen, dass Du ein Alkoholproblem hast und deshalb die Gefahr besteht, dass das nicht das letzte Mal war, dass Du unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnimmst. Also bekommst Du nun Gelegenheit, mit einer positiven MPU das Gegenteil zu beweisen. Es geht hier also nicht mehr um einen Teil der Strafe, sondern um die Bedenken, dass Du noch mal auffällst.
Das ist richtig, wie es passiert. Die Staatsanwaltschaft ist eine strafende Instanz. Du hast eine Geldstrafe bekommen, weil du volltrunken Rad gefahren bist. Das ist das Eine, nämlich nichts als die Strafe für dein Handeln. .
Das Andere ist das Ordnungsamt bzw. das Verkehrsamt. Die werden informiert. Und fordern jetzt von dir eine MPU, da du mit mehr als 1,6 Promille mit dem Fahrrad im öffentlichen Raum unterwegs warst.
Es hat alles seine Richtigkeit. Und du kannst davon ausgehen, dass der Führerschein erst einmal weg ist. Wer mit mehr als 1,6 noch Fahrrad fährt und vor allem auch Fahrrad fahren kann, hat nach Ansicht der Verkehrsbehörde/des Ordnungsamtes ein Alkoholproblem und ist darum nicht geeignet, mit einem KFZ herum zu fahren. Denn 1,6 bedeutet einen sog. "Vollrausch".
Tut mir leid, dass ich dir so schlechte Nachrichten überbringe. Die MPU wirst du beim ersten mal mit aller-größter Wahrscheinlichkeit nicht bestehen- wegen des hohen Promillewertes.
Tipp: Ab sofort keinen Tropfen Alk mehr und einmal im Monat die Leberwerte bestimmen lassen, mit denen du nachweisen kannst, dass du nix nix nix mehr trinkst. Die Kosten trägst natürlich du selbst.
Das ist keine Angstmacherei, das ist Fakt. Ich habe täglich seit Jahren damit zu tun und genau so sieht es aus. Die MPU wird in diesen Fällen nicht bestanden und der Lappen ist weg. Wenn du aktuelle Fälle kennst, bei denen es anders war, wäre ich überaus überrascht und kann mir diese nur außerhalb von D vorstellen. Ich lerne aber gerne dazu.
Langfristig nachgewiesene Leberwerte werden berücksichtigt.Nichts mehr zu trinken war ein Tipp von mir und keine gesetzliche Vorgabe.
. Ich habe täglich seit Jahren damit zu tun
das denke ich eher nicht, sonst müsstest du wissen das es außerhalb von Deutschland keine anerkannte MPU gibt.
Die MPU wird in diesen Fällen nicht bestanden
wenn der Proband sich richtig vorbereitet hat kann er die MPU selbstverständlich gleich beim ersten Mal bestehen
Langfristig nachgewiesene Leberwerte werden berücksichtigt
aber nur mit Abstinenznachweisen in Form eines Screenings oder Haaranalyse.
außerdem sind Leberwerte keine Pflicht, auch bei KT nicht
Und du kannst davon ausgehen, dass der Führerschein erst einmal weg ist.
Zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt es nur dann wenn die MPU nicht bestanden wird.
Hallo Scheicher
Kurzform, da ich gerade nur mit dem Handy online bin :
das eine war das Strafrecht, jetzt kommt das Führerscheinrecht.
das sind zwei paar Stiefel.
näheres heute abend, wenn ich wieder am PC bin.
kann aber 23. 00 Uhr werden
Wenigstens Einer der noch länger als ich arbeiten muss... :)))
sodele
zuerst einmal folgendes:
Nach der Wertung der Fahrerlaubnisverordnung begründet auch die Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 Promille Zweifel an der Kraftfahreignung. In dem deshalb einzuholenden medizinisch-psychologischen Gutachten ist zu klären, ob nach dem gezeigten Trinkverhalten, der Vorgeschichte und dem Persönlichkeitsbild des Betroffenen die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug unter unzulässigem Alkoholeinfluss führen wird.
du darfst also deine Fahrerlaubnis behalten bis das Ergebnis der MPU feststeht.
eine Fahrrad-MPU wird genauso durchgeführt wie eine MPu die wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto angeordnet wird.
nur, DU hast die Möglichkeit diese Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad als Vermeidungsstrategie hinzustellen.
auf Deutsch:
du musst den Gutachter überzeugen, dass du das Fahrrad genommen hast weil du gewusst hast, dass du an dem Abend was trinken wirst.
nur, du hast die Promille nicht richtig eingeschätzt, du hast gemeint es wäre keine 1,8 Promille, sondern viel weniger.
dass du die 1,8 Promille nicht gewöhnt bist erkennt man ja an den Schlangenlinien die du gefahren bist.
selbstverständlich bist du Alkohol gewöhnt (das darfst du niemals abstreiten), nur in dieser Höhe hast du dich deines Wissens nach noch nie bewegt.
verstehst du was ich meine?:-)
wie lange hast du den Frist bekommen die MPU beizubringen?
das war deine erste Auffälligkeit mit Alkohol?
wenn JA wird auch keine Abstinenz gefordert, nur solltest du mal nach "kontrollierten Trinken" googeln, denn das solltest du dann auch durchziehen.
diese Umstellung deines Trinkkonsums solltest du 6 Monate gelebt und erlebt haben.
außerdem ist ein Verkehrspsychologe http://www.bnv.de/Mitglist/mitglied.htm für die Vorbereitung deiner MPU immer die beste Wahl
Hallo, Vielen Dank erstmal für die ganzen schnellen Rückmeldungen!!! Ja also ich bin das erste mal überhaupt im Straßenverkehr auffällig geworden.
Meine Frist geht bis zum 21.07., bescheid bekommen hab ich am 23.05... Ich frage mich natürlich, was ich nun innerhalb von ca. einem Monat großartig an meinem Alkoholkonsum ändern kann.
Und ja ich bin absichtlich auch mit dem Fahrrad gefahren, weil ich wusste ich trink an der Party, kannte auch die 1,6 Grenze, hätte jedoch niemals meinen Pegel als so hoch eingestuft in diesem Moment, weshalb ich auch noch gefahren bin.
Ich bin nur ziemlich enttäuscht, weil ich nach dem Schreiben von der Staatsanwaltschaft damit gerechnet hatte, ich bin mit nem teuren blauen Auge davon gekommen....
Ist die MPU wirklich so überhaupt nicht machbar ohne Psychologen Hilfe? Und muss ich meine Leberwerte nun eigenständig bestimmen lassen, oder wird mir das aufgetragen?
Ist die MPU wirklich so überhaupt nicht machbar ohne Psychologen Hilfe?
sehr schwer zu bestehen
Und muss ich meine Leberwerte nun eigenständig bestimmen lassen,
Ja, das kannst du beim Hausarzt machen lassen
hier ein Gutachten aus dem Jahr 2014, der User hat die MPU beim ersten Mal bestanden (Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad)
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=102873&st=0&p=1057541511&#entry1057541511
Ich hätte erneut eine Frage und bitte um Antwort: Sowohl meine Psychologin, bei welcher ich meinen ersten Termin bereits hatte, als auch die Frau vom TÜV meinten zu mir dass ich mit 1,84 auf keinen Fall die MPU ohne mindestens 6 Monate Abstinenz, bestehen kann.
Hingegen hab ich nun aber diverse Male von anderen (z.B. ein Bekannter, auch mit Fahrrad und 2,03 Promille, beim ersten Mal bestanden, mit 6 Wochen Abstinenz...) gehört, dass ich nicht unbedingt Abstinenz vorweisen muss.
Ich bin im Moment völlig überfragt, was ich glauben soll, da meine Frist ab 21.07. ausläuft, sonst muss ich meinen Führerschein abgeben...
Ist es denn nun möglich, dass ich sagen wir zum 01.07. meine MPU mache und auch reelle Chancen habe? Bis dahin wäre ich ca. 7 Wochen abstinent (jedoch ohne Nachweis).
Leider fällt mir nichts anderes ein, als das Du bis Montag wartest und Dich dann mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzt. Nebenbei: ich finde es auch merkwürdig, dass die Staatsanwaltschaft sagt, alles okay, und sich dann das Ordnungsamt meldet. Berichte dies der Staatanwaltschaft. Tut mir leid, mehr kann ich Dir leider dazu nicht sagen. Vielleicht hätte ich dann besser nicht schreiben sollen?
solch eine Vermutung ist zum jetzigen Zeitpunkt nur Angstmacherei, mehr nicht!!
Leberwerte werden schon seit Jahren nicht mehr als Abstinenznachweise anerkannt!
außerdem, warum sollte der Fragesteller nix,nix,nix mehr trinken dürfen?
bis 2,5‰ ist kontrolliertes Trinken (KT) noch eine Möglichkeit
nö