Betrunken E-Scooter gefahren, was kommt auf mich zu?

9 Antworten

Auf alle Fälle wird dir dein Führerschein abgenommen, denn noch einer Überprüfung finden sie raus, dass du einen hast, dazu kommt eine saftige Strafe und auf alle Fälle eine regelmäßige Überprüfung deines Drogenkonsums.

Ein bestehender BTM Eintrag wäre schon mal net so gut für dich. Ansonsten könnte es durchaus passieren das du eine MPU plus 1-3 Monate Führerscheinentzug bekommst plus eben eine entsprechende Geldstrafe. Je nach Höhe des Alkoholgehalts im Blut und auch je nach Bundesland sind die Urteile und Strafen aber enorm unterschiedlich. Von dem her kann man das glaube ich nicht sooo genau abschätzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
bingef 
Beitragsersteller
 24.11.2019, 15:37

Es gibt keinen BTM Eintrag. Habe wie gesagt noch nie mit der Polizei zu tun gehabt und komme aus NRW

das wird dir der Richter im Urteil sagen; Geldstrafe - Führerscheinentzug

Nein, du kriegst ganz einfach ne 316er-Anzeige

Was wird mich erwarten?

Auf dem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie mit dem PKW.

Fahren mit einem Blutalkoholgehalt ab 1,1 Promille wird als Straftat geahndet.
Es winken Freiheits- oder Geldstrafe, 3 Punkte, Fahrverbot ab 6 Monaten aufwärts. Mit viel Glück und einem guten Anwalt kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung, obwohl ich das nach Beendigung der Probezeit nahezu ausschließe.

bingef 
Beitragsersteller
 24.11.2019, 16:10

Also mindestens 6 Monate Fahrverbot?

Und wie sieht es aus bevor das Fahrverbot angeordnet wird? Ich habe gesagt, ich habe den Führerschein nicht bei, somit konnten sie ihn vor Ort nicht einziehen. Darf ich jetzt noch damit fahren?

ZuumZuum  24.11.2019, 17:34
@bingef

Normalerweise wird er vor Ort beschlagnahmt, oder es begleitet dich ein Beamter nach Hause um die Beschlagnahme duchzuführen. Wenn ein Fahrverbot bereits angeordnet wurde, und Du fährst trotzdem, ist das ein weiterer Straftatbestand, Fahren ohne Fahrerlaubnis, auch dann, wenn Du den Führerschein noch in deinem Besitz hast.

bingef 
Beitragsersteller
 24.11.2019, 17:36
@ZuumZuum

Was genau heißt angeordnet in dem Fall?

Minijobopa  24.11.2019, 17:49
@bingef

Ja, solange der Schein nicht eingezogen wurde darfste noch fahren.

Anonymus52738  24.11.2019, 21:06
@Minijobopa

Nein. So läuft das nicht! Auch das wäre fahren ohne Fahrerlaubnis.

ZuumZuum  25.11.2019, 07:12
@bingef

Wir waren nicht dabei, wir wissen nicht was die Beamten zu dir gesagt, und was Du später unterschrieben hast. In der Regel ist es, wie beschrieben, oder man hat dich aufgefordert, die Fahrerlaubnis umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle abzugeben. Ich kann dir nur zwei Dinge raten, Finger weg von KFZ, außer als Beifahrer, und nimm dir einen Anwalt.