Seit wann genau ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

4 Antworten

Eine bestimmten Stichtag gab es nicht, die Gefährdung des Straßenverkehrs durch Berauschung ergab sich historisch aus anderen Gesetzen, bspw. denen der Bahn. 1953 wurde meines Wissens erstmals ein Grenzwert bestimmt.

Früher ab 1900 gab es doch kaum Autos und auch in den Reichsgesetzblättern (1906 etc) stand - soweit ich weiß - nichts dazu drin!
Erst 1935: Reichs- und Preußischer Verkehrsminister: Kraftfahrzeugführer unter Alkoholwirkung-Erlaß vom 9.5.1935, Reichsverkehrsblatt B 1935, S. 58 (1935a). und
1936: Reichs- und Preußischer Minister des Innern: Feststellung von Alkohol im Blute - Runderlaß vom 25.9.1936, Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 97 (1936), Sp. 1277- 1280 (1936d).
Man müßte dort nachschauen, was erlaubt war!

Es war immer die Rede vom BAK Blutalkoholkonzentration ... Reichsgesetzblatt vom 15.1.1929, so stand es dort.

Als ich 1968 den Führerschein machte, waren meines Wissens immer bis zu 0,8 Promille erlaubt, falls man nicht schon vorher unsicher oder fahruntüchtig wirkte!

siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Promillegrenze
In der Bundesrepublik Deutschland legte der Bundesgerichtshof 1953 erstmals eine Grenze von 1,5 Promille Alkohol im Blut fest, ab welcher, ohne weitere Voraussetzungen, eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Am 14. Juni 1973 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die höchstzulässige Grenze der Alkoholkonzentration bei Benutzung von Kraftfahrzeugen auf 0,8 Promille und 2001 wurde die Grenze auf 0,5 Promille gesenkt.
Diese Reduzierung wurde erst 2001 eingeführt!

Erst 1953 wurde in Deutschland eine Promillegrenze für Autofahrer eingeführt. Allerdings konnte man damals nur bedingt von einer Grenze sprechen. Denn auch mit knapp unter 1,5 Promille Alkohol im Blut war es noch erlaubt, Auto zu fahren. Erst Schrittweise wurde die Grenze nach unten korrigiert

Eine Straftat ist es erst ab 1,1Promille ohne weitere Ereignisse wie einen Unfall.

DrQuang 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 20:28

Das habe ich gar nicht gefragt.

Antitroll1234  10.02.2020, 20:34
@DrQuang

Eine Grenze als OWi (keine Straftat wie von dir gefragt) wurde erstmals 1953 bei 1,5 Promille festgelegt