Geldstrafe und Führerscheinentzug bei Alkohol auf dem Fahrrad - Frage

5 Antworten

Also wie kommst Du auf die Verdoppelung von 0,81 auf 1,62 Promille? Das ist Unsinn. Die Polizistin hat Recht, Du wirst Deinen Führerschein behalten können, solltest allerdings diesen Vorfall als Warnung ansehen.

Stiff91 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 12:01

Man muss von Atemalkohol auf Blutalkohol kommen.

Artus01  14.08.2012, 12:05
@Stiff91

Aha und woher hast Du die Weisheit dass das durch verdoppeln erreicht wird?

Grundätzlich wird das Blutergebnis nicht gerundet werden. Ab 1,60 Promille ist das eine Straftat. Bis 1,59 Promille ist das nichts, außer es kommen Ausfallerscheingungen hinzu (z.B. Schlangenlinien fahren), dann ist das auch eine Straftat. Bei Fahrradfahrern gibt es keinen strafrechtlichen Führerscheinentzug, deswegen durftest du diesen auch behalten. Sollte das Ergebnis mind. 1,60 Promille sein, dann wird sich aber die Führerscheinstelle melden und du musst eine MPU machen.

Stiff91 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 12:00

Danke erstmal. Wieviel kostet die? Und ist der Führerschein dann zwangsläufig weg?

istdochegaltom  14.08.2012, 12:09
@Stiff91

Ob der Führerschein sofort eingezogen wird oder ob du eine Frist für die MPU bekommst und den Führerschein vorläufig behalten darfst, hängt von der jeweiligen Führerscheinstelle ab. Im Zweifelsfall würde ich einen Rechtsanwalt empfehlen. Die Kostentabelle findest du hier:

http://www.mpu.de/mpu/kosten-gebost.html

Hoffentlich ist der Führerschein weg! Und das für mindestens 3 Monate. Wer besoffen am Straßenverkehr teilnimmt, der sollte eigentlich eine Sperre von mindestens 1 Jahr bekommen

istdochegaltom  14.08.2012, 11:45

Immer diese Vorverurteilungen....

LaCapitana  14.08.2012, 11:53
@istdochegaltom

wieso Vorverurteilung? ist doch ein Fakt, daß er besoffen am Straßenverkehr teilgenommen hat. Und solche Menschen sind moralisch nicht geeignet für einen Führerschein.

Hallo, es kann gut sein ,daß der Blutwert niedriger ist als der gepustete.Immerhin ist bis dahin etwas Zeit vergangen und wenn Du schon im Abbau des Wertes gewesen bist,dann brauchst Du auch den Lappen nicht abgeben.Kleiner Tip: laß das Fahrrad lieber auch stehen wenn Du gesoffen hast....bringt alles nichts.

MfG

Noch eine Frage. Wie hoch ist die Geldbuße an die Polizei die ich zu entrichten habe?