Das erste mal mit 1,84 Promille am Steuer erwischt mit kleinem Unfall Aber laut Gerichtsbrief und Staatsanwaltschaft steht nix von einer mpu drinnen, Was nun?
7 Antworten
Wenn es bereits der endgültige Strafbefehl war ( also Urteil mit Auflagen wie Bussgeld , FE-Entzug und Sperrfrist ), so betrifft das auch nur die rein strafrechtliche Seite.
Das Gericht wird aber auf amtlichem Wege auch die Führerscheinstelle darüber zu informieren haben, weil es bei einer Verkehrsstraftat ( Trunkenheit im Verkehr ) die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate anordnen muss. In besonders schweren Fällen kann das Gericht dieser Meldung an die Führerscheinstelle aber auch ganz konkret die Durchführung einer MPU zur Widererteilung anraten. ( davon bekommst Du in der Regel aber im Abschluss des Strafverfahrens nichts mit )
Bezüglich einer ( nahezu sicheren ) MPU-Auflage wirst Du spätestens dann von der Führerscheinstelle in Kenntnis gesetzt, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, bzw. Du dann dort einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellst.
das wird auch nicht im Urteil stehen, das kommt von der Fsst. Vom Gericht bekommst eine Sperre und die Wiedererteilung muss bei der Fsst beantragt werden, dann kommen die Auflagen.
Noch in der Probezeit?
In BW ist ab 1,1 Promille eine MPU erforderlich.
Und um überhaupt eine Chance bei der MPU zu haben kannst du davon ausgehen, das du ein Alkoholscreening machen musst, min. 6 monate.
Sonst ist das Geld für die MPU rausgeschmissen.
Da bekommst du Aufklärung drüber.
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Am besten erst mal konkret bei Fst nachfragen. Bei MPU Anordnung sofort mit den Vorbereitungen beginnen. Informier dich mal im MPU- Forum. Ohne vernünftige Vorbereitung des Gesprächs fällst du durch. Wenn du bei 1,8 was von einem einmaligen Ausrutscher faselst, dann bist du durchgefallen " mangelnde Einsicht und kein kritischer Umgang mit dem Alkohlproblem" ist dann das Fazit.
Ausser dem ersten Satz alles korrekt.
Abwarten was passiert und diskret privat die mögliche Alkoholproblematik erst einmal aufarbeiten. Nicht explizit an Behörden bis dahin bzgl. MPU anfragen. 😉
Ab 1,6 Promille ist die MPU Pflicht das kommt nachher vom Strassenverkehrsamt als Auflage um den Lappen wieder zu bekommen