Keine MPU in Strafbefehl erwähnt
Hallo,
ich habe heute den Strafbefehl zu meinem unetnschuldbaren Vergehen, einer Alkoholfahrt, zu gesandt bekommen.
Meine Strafe bei einem Blutalkoholwert i.H.v. 1,78 Promille beträgt laut Strafbefehl des Amtgerichts 11 Monate Fahrverbot (ein Monat seit dem Führerscheinentzug wurden bereits angerechnet) und 1600€ Geldstrafe. Ich bin Ersttäter.
Von MPU ist in diesem Strafbefehl keine Rede. Nachdem ich mich ein bisschen im Netz kundig gemacht habe, meine ich jedoch, dass ab 1,6Promille eine Mpu Pflicht ist.
Stimmt es, dass ich diese Auflage erst erfahre, sobald ich den Führerschein kurz vor Ablauf dieser 11 Monate bei der Führerscheinstelle beantrage?
Ich bin sehr dankbar für hilfreiche Antworten und bitte darum, die Belehrungen außen vor zu lassen, da ich weiß, dass diese Tat unentschuldbar ist.
Vielen Dank.
MFG
5 Antworten
http://www.mpu-forum.de/forum.php
Melde dich da an da wird dir geholfen. Der strafbefehl hat nichts mit der mpu zu tun. Bei deinem wert bist du aber zu 100% sicher dabei. Melde dich in dem forum an lese dich durch und frage die lieben leute da was du wissen möchtes.
Auf die MPU hat der Staatsanwalt auch keinen Einfluss. Das ist eine Entscheidung der zuständigen Füherscheinbehörde - sie wird unabhängig vom Gerichtsurteil verfügt. Spätestens dann, wenn du deinen Führerschein zurück bekommen willst, werden die sich melden.
Das ist richtig.Du erfährst,wenn du dich nicht kümmerst,erst bei der Neubeantragung,das du zur MPU musst.
Gehe jetzt schon zur FSS und erkundige dich.Du kannst die Sperrfrist sinnvoller nutzen.
Du musst z.B. mind. 6 Mon. Abstinenz nachweisen.Dies kannst du alles schon machen
Das ist die entscheidung der Führerscheinstelle od sie dies vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis fordert od. nicht.
Stimmt es, dass ich diese Auflage erst erfahre, sobald ich den Führerschein kurz vor Ablauf dieser 11 Monate bei der Führerscheinstelle beantrage?
Ja...