Befähigungsprüfung

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Koby

Es geht sich NICHT um die MPU.

Okay, dann dreht es sich um folgendes:

Die ursprünglich gültige 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben. Nach diesem Datum ist nur noch dann noch eine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden. Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Wenn du eine Prüfung ablegen musst, solltest du dich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen. Du benötigst keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbarst individuell die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung.

ginatilan  14.12.2013, 21:22

Danke für den Stern

Das heißt er muß die theor. und prakt. Prüfung neu machen. Dazu muß er sich bei einer Fahrschule anmelden. Macht aber erst Sinn wenn er dei MPU bestanden hat. Kosten ist schwer zu sagen, hängt davon ab wie fit er ist. So 500 Euro werden da aber auf jeden Fall zusammen kommen.

Koby266 
Beitragsersteller
 01.07.2013, 11:59

Ich wollte eigentlich wissen was dabei genau gefordert wird . Noch Theoriestunden ? Noch Praxisstunden ?

Schuby221  01.07.2013, 13:07
@Koby266

Gefordert sind weder theo. noch prak. Std. , nur wird er es ohne Ausbildung sehr schwer haben.

ginatilan  02.07.2013, 10:28
@Koby266

Ich wollte eigentlich wissen was dabei genau gefordert wird . Noch Theoriestunden ? Noch Praxisstunden ?

steht in meiner Antwort