Trotz Anweisung draußen Pause machen?
Ich arbeite in einem Autohaus im Teilevertrieb und mein Vorgesetzter hat zurzeit Urlaub. (Bin sozusagen alleine 2 Wochen jetzt, da man auch keine Unterstützung von anderen Standorten schickt). Da ich auch Pausenrechte habe, bei täglichen 11 Stunden Arbeitszeit nehme ich mir die mittags auch halbstündlich außerhalb der Firma. (Pausenschild wird immer aufgestellt). Jetzt kam eine Beschwerde vom Filialleiter an meinen obersten Vorgesetzten, da Kunden in dieser Zeit kamen und keiner am Platz war. Jetzt wurde mir gesagt drinnen Pause machen da sonst die Kunden woanders hin gehen. Da ich das nicht einsehe, würde ich doch heute ganz normal meine 30 Minuten Pause draußen machen. Meint ihr ich könnte dafür Ärger bekommen? Bzw. was soll ich sagen, falls man sich wieder beschwert?
9 Antworten
Bei einer Arbeitszeit hast du das Recht sogar 45min Minuten zu nehmen (bei einer Arbeitszeit von mehr als 9h).
Pause ist Pause, du kannst dort machen was du willst und wo du willst. Es gibt keine Pause auf "Bereitschaft". Das wäre immernoch Arbeitszeit.
NIemand kann dir vorschreiben das du deine Pause am Arbeitsplatz verbringen musst. Wenn dein Betrieb unterbesetzt ist wenn einer Urlaub macht, dann ist dein Betrieb personaltechnisch falsch aufgestellt. Die Beschwerde muss entweder an den Personalplaner gehen oder an den Inhaber der zu wenige Personal hat und seine Arbeitszeiten nicht dem Personalbedarf anpasst.
Guten Morgen, es kann passieren dass Du wieder Ärger bekommst wenn Du draussen Pause machst - denn Kunden haben Vorrang, lieben Gruß
Vorab: Elf Stunden darfst Du nicht arbeiten. Außerdem muss bei einer Arbeitszeit von über neun, bis 10 Stunden länger Pause gemacht werden. Hier sind mindestens 45 Minuten vom Gesetzgeber vorgeschrieben (§§ 3 und 4 Arbeitszeitgesetz).
Was die Pause selbst betrifft: Pausen können in Abschnitte von mind. 15 Minuten aufgeteilt werden. Allerdings zählt es nicht als "Pause", wenn diese durch Arbeit unterbrochen wird.
Schon ein Telefonat während der Pause unterbricht diese. Hast Du z.B. nach 25 Minuten Pause Arbeit zu erledigen (z.B. Anruf annehmen, einem Kollegen oder Vorgesetzten Auskunft geben), gilt die Pause als nicht gemacht. Der AG muss die Zeit bezahlen und der AN hat die Pause nachzuholen.
Deinem AG sagst Du, dass er als AG eine Pause nicht verbieten darf, da diese gesetzlich vorgeschrieben und er sogar verpflichtet ist auf die Einhaltung der "im Voraus" festgelegten Pause zu achten. Er begeht sonst eine Ordnungswidrigkeit und im Wiederholungsfall, bzw. ordnet er sogar an, dass keine Pause gemacht wird eine Straftat (§§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz).
Pausen dienen der Erholung eines AN, deshalb sind sie ja vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der AN kann diese Pause selbstbestimmt verbringen und ist bestimmt nicht verpflichtet, diese am Arbeitsplatz zu machen. Selbstverständlich darfst Du rauß um Pause zu machen.
Es gibt sogar Betriebe, da bekommen MA eine Abmahnung, wenn sie während der Pausenzeiten arbeiten (das mal nebenbei, hier schaut der AG in eigenem Interesse, dass Gesetze eingehalten werden)
bei täglichen 11 Stunden Arbeitszeit
Eine 11-stündige Arbeitszeit ist ehedem nicht zulässig. Desweiteren hast Du Anspruch darauf Deine Pause ungestört !! in Anspruch zu nehmen.
Jetzt wurde mir gesagt drinnen Pause machen da sonst die Kunden woanders hin gehen.
Nein - es ist Aufgabe der Geschäftsleitung für eine Pausenvertretung zu sorgen. Zudem stehen Dir bei 10-stündiger Arbeitszeit mindesten 45 Minuten Pause zu :
Das Ausmaß der Arbeitspause ist in Deutschland und Österreich wie folgt mit einer Mindestanforderung vorgeschrieben im Verhältnis zur höchstbegrenzten Arbeitszeit (siehe in Deutschland Arbeitszeitgesetz): 0–6 Stunden: keine Pause. 6–9 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause. 9–10 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause.
Arbeitspause – Wikipediahttps://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitspause
Also fordere Du Deine Vorgesetzen auf eine Pausenvertretung zu schicken.