Darf man bei Leerlauf Überstunden verweigern?

3 Antworten

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Das Unternehmerrisiko wann die Kunden kommen darf deine Chefin nicht auf ihre MItarbeiter abwälzen. Wenn sie euch mittags Pausen gibt, dann ist das auch Pause, nicht aufräumen, nichtmal anwesend sein.

Die CHefin kann natürlich die Pausen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verlängern. Dabei muss sie, gerade bei den Azubis, aber auch Jugendschutz und Arbeitsschutzsgesetze beachten.

Für Azubis gilt: ÜBerstunden sind nur im absoluten Notfall und aus betrieblichen Gründen zulässig. Du bist Lehrling nicht Arbeitling

Man müsste jetzt deinen Arbeitsvertrag kennen und im Zweifel prüfen, ob die Regelung dort gültig ist. Es gibt keine grundsätzliche Pflicht Überstunden abzuleisten, aber es kann vertraglich vereinbart sein, dass es welche geben kann. Du könntest also ggf. einfach heim gehen.
Wenn die übliche Regelung besteht, dass Überstunden bezahlt werden, dann muss sie die natürlich bezahlen. Das könnt ihr selbstverständlich auch rückwirkend einfordern.

Deine Arbeitszeiten sollten ja auch geregelt sein. Nur weil im Laden nichts los ist, habt ihr ja keine Pause, ob ihr dabei miteinander redet oder nicht ist unerheblich.

Dein Chef ist dazu verpflichtet, dich für die reguläre Arbeitszeit zu beschäftigen. Kann er das nicht ist das sein Problem.