Gesetzliche Pausenregelung
Guten Tag,
ich wollte mich wegen der gesetzlichen Pausenregelung erkunden.
Wir arbeiten 8-9h, machen zurzeit 2x 15 Minuten Pause.
Was ist die minimalzeit der Pause? Dürfen wir das auch auf 1x 15 Minuten verkürzen oder sind die gesetzlichen Vorschriften anders und wir müssen die 30 Minuten minimum einhalen?
4 Antworten
Nach 6 Stunden Arbeitszeit ist eine 30-minütige Pause nötig, ab 9 Std. zusätzl. noch einmal 15 Minuten.
Wobei hier auch mit einschleichenden Zeiten gerechnet werden kann (zB. Bruttorabeitszeit 9:10 = 30 Minuten Pause + 10 Minuten; 9:20 = 30 Minuten Pause + 15)
Ein Blick in das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hilft hier weiter:
§ 4 Satz 1 besagt, dass bei einer Arbeitszeit von voraussichtlich mehr als sechs Stunden die Ruhepause von 30 Minuten (bzw. nach Satz 2 von 2 x 15 Min.) im voraus fest stehen müssen. Bei voraussichtlich mehr als neun Std. Arbeitszeit sind es entsprechend 45 Minuten bzw. 3 x 15 Minuten.
Eine Verkürzung auf insgesamt nur 1 x 15 Minuten ist damit definitiv nicht gemeint.
Das heißt, der AG muss sich bereits in der Planung Eurer Arbeitszeit (Betriebsorganisation!) Gedanken machen und entsprechende Pausenregelungen verbindlich einrichten bzw. ermöglichen.
Die gesetzliche Regelung bei deiner Arbeitszeit sieht vor:
Eine Pause von 30 Minuten oder zwei Pausen von 20 Minuten oder drei Pausen von 15 Minuten.
Welche Pausenregulierung bei euch in Anwendung kommt wird vom Arbeitgeber an Hand der Arbeitsabläufe geregelt.
Ihr müsst die 30 Minuten einhalten,in Luxemburg beispielsweise ist dies anders geregelt,da ist die Pause bereits in den 8 Stunden täglicher Arbeit einbegriffen