Rückabwicklung eines KFZ-Kaufvertrages (Wandlung)?

3 Antworten

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"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt." bestimmt § 440 BGB.

Nun mag man sich trefflich streiten, ob die erfolgreiche Nachbesserung des zweiten Reparaturversuchs innerhalb von vier Stunden (!) genau diesen Ausnahmetatbestand hergibt oder nicht. IMHO sind jedenfalls nur zwei Nachbesserungen des unstreitigen Sachmangels nötig gewesen.

Und ob das Autohaus einen Stammkunden verlieren möchte, wenn es auf diese kleinliche Auslegung der durchaus streitigen Annahme bestehen sollte.

G imager761


MoechteAWissen 
Beitragsersteller
 05.05.2016, 18:47

Die  zweite Rep. dauerte mehrere Wochen an .

Denken Sie, dass das festhalten an dem Wandlungsbegehren zuführend sein kann? 

imager761  06.05.2016, 03:53
@MoechteAWissen

Noch einmal: Der erfolgreiche zweite Instandsetzungsversuch bewegt sich trotz einer unverzüglichen Nachbesserung IMHO im rechtlich zulässigen Rahmen einer zu gewährenden  Sachmängelbeseitigung.

Auch die Reparaturdauer ist ohne Inverzugsetzung noch akzeptabel.

Ob man es da auf vorschüssig zu führende, ggf. kostenträchtige Klage auf Wandelung ankommen lassen sollte, ist riskant und aus meiner Sicht nicht hinreichend aussichtsreich.

Ich würde den Wagen nunmehr guten Gewissens privat verkaufen und mich einer anderen Marke und einem anderen Autohaus anvertrauen und den finanziellen Schaden damit deutlich geringer halten wollen.

MoechteAWissen 
Beitragsersteller
 06.05.2016, 14:30
@imager761

Danke für Ihre Antwort.

Sie müssen wissen, ich bin der Kunde und bin maßlos von den Vorgehensweisen des Autohauses enttäuscht. Wir reden vom Premium-Segment  (BMW). Immerhin habe ich eine gewisse
Erwartungshaltung. Da ich Rechtsschutzversichert bin, scheue ich das Kostenrisiko nicht.

Die Werkstatt hat drei mal die Möglichkeit der Nachbesserung.  Diese ist schon nach zwei  mal Nachbessern gelungen. Somit kann da nichts gewandelt werden. 

Ich denke mal, dass das eine Hausaufgabe (Referat) für dein Jurastudium ist? Wenn du dir hier die Fälle analysieren läßt, wirst du dein Examen nie schaffen.

Sicherlich helfen wir dir gerne, NACHDEM du deine Eigenleistung gezeigt und uns dein Analyseergebnis gepostet hast. Das kommentieren wir dann sehr gerne.

MoechteAWissen 
Beitragsersteller
 05.05.2016, 18:50

Meine genaue berufliche Qualifikation ist

Fachwirt für Versicherungen und Finanzen ;)