Fehlbetrag in der Kasse

6 Antworten

Ich hatte oft kassenplus weil ich das Trinkgeld in der Kasse gelassen habe, 7€ hatte ich an dem Tag Trinkgeld bekommen. Den Fehlbetrag kann ich mir nur so erklären: Wenn der Kunde Bargeld abheben möchte, muss ich den gewünschten Betrag eintippen. Es könnte sein das ich den gewünschten Betrag nicht eingetippt habe, jedoch dem Kunden den Betrag trotzdem ausgezahlt habe, ich weiß das mehrere Kunden 100 € abgehoben haben, ich hätte -1€ Kassendifferenz, 7€ Trinkgeld hab ich bekommen, deswegen kommen wir auf den Betrag wenn Man die 7€ von den 100€ abzieht auf 93€. ansonsten weis ich leider auch nich was ich falsch gemacht habe, durch die Videoüberwachung konnte man feststellen das ich das Geld nicht von der Kasse entnommen habe, bleibt nur die Hoffnung das der künde sich meldet, dass er Geld abheben wollte es jedoch nicht gebucht würde, aber trotzdem 100€ bekommen hat, aber wir alle sind uns glaub ich einig, dass die Chance gering ist, dass der Kunde sich meldet weil er zu viel Geld bekommen hat.

Repwf  28.04.2014, 13:56

Die Erklärung ist gut und plausibel. Das ist doch svhonmal gut für deine weitere Ausbildung!

Du bist Azubi also hast du keine Schuld. Wenn der Azubi einen Fehler macht, dann ist der Ausbilder Schuld. Ganz einfach. Bei Azubi-Lohn noch Geld abdrücken wo kommen wir denn da hin.

Repwf  27.04.2014, 14:54

Wenn der Azubi klaut, ist der Ausbilder Schuld... Ist ne sehr interessante Theorie!

Ratti1313  27.04.2014, 14:56
@Repwf

Es geht hier nicht ums klauen. Er kann es sich nicht erklären warum es fehlt. Also wenn ich etwas verliere ist es gestohlen oder was? Sehr interessante Theorie!

Repwf  27.04.2014, 15:06
@Ratti1313

Tja, und genau das bleibt bei fehlendem Geld immer die große frage!

Ethnicity 
Beitragsersteller
 10.08.2014, 14:15
@Repwf

Wer sagt denn das ich das Geld gestohlen habe?! Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass ich das Geld aus der Kasse entnommen habe, hab ich bereits gesagt. Kameras sind vorhanden der Detektiv hat ebenfalls nichts entdecken können das ich das Geld gestohlen habe, mit solchen Behauptungen sollte man immer vorsichtig umgehen ;)

Nein, das mußt Du nicht. Aber - auch ein Plusbetrag ist genau so schlecht wie ein Minusbetrag, denn dann hast Du Kunden betrogen.

Da Dir nicht nachgewiesen werden konnte, dass Du das Kassenminus vorsätzlich/grob fahrlässig verursacht hast: Nein, mal eben einfach so kann hier aus meiner Sicht nicht erwartet werden, dass Du die Summe ersetzt.

Als Azubi im dritten Monat ist die diskusion schon recht gewagt... Was willst du deinem Chef sagen? "Nach pharagr xy muss ich nicht zshlen" ? Was meinst du wie lange du wohl noch in der Firma sein wirst? Du schreibst selber das du schon mehrfach Differenzen hattest (ob plus oder Minus spielt da keine Rolle! Plus bedeutet nur, du wolltest Klauen hast es aber vergessen!) von daher würde ich an deiner stelle froh sein wenn ich überhaupt bleiben dürfte!

Repwf  27.04.2014, 15:07

Aus arbeitsrechtlicher Sicht hat der Kassierer eine Pflichtverletzung zu vertreten. Entsteht die Kassendifferenz also nicht vorsätzlich oder fahrlässig, haftet der Kassierer nicht für die Differenz. Im Arbeitsrecht wird zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt der Arbeitnehmer keine Haftung, bei mittlerer je nach Berücksichtigung der Situation und bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer für den ganzen Schaden. Inwiefern sich das nun auf Fehlbestände in der Kasse projektieren lässt und die Fahrlässigkeit einstufen lässt, ist relative Ansichtssache. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

Deshalb ist eine Mankoregelung unerlässlich. Diese kann in verschiedenen Ausformungen auftreten. Im Einzelhandel ist es üblich, dass der Kassierer pro Stunde 10 – 20 Cent zusätzlich erhält für das Risiko die Haftung für Fehlbestände in der Kasse zu übernehmen. Bis 16€ ist der Zuschuss für Fehlbeträge in der Kasse sogar steuerfrei.1 Die zweite Alternative ist es, Fehlbeträge bis zu einem gewissem Betrag, z.B. 3€ (bei 8 Stunden Kasseneinsatz) zu “tolerieren” und Beträge über diese Summe müssen aus eigener Tasche ausgeglichen werden.