Muss ich das Treppenhaus streichen beim Auszug?
Hallo zusammen,
die Eltern von meinem Freund haben ihre Wohnung nach 20 Jahren Miete fristgerecht gekündigt. Jetzt verlangt die Vermieterin von Ihnen, dass Sie noch das Treppenhaus streichen (2 Parteien Haus). Darf sie das überhaupt?
Beim Auszug entstanden keine Schäden oder sonstiges... Im Treppenhaus wurde von den Vermietern die letzten 20 Jahren auch nicht gemacht (gestrichen), dementsprechend sieht es auch aus.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gruß
Tatjana M.
14 Antworten
Jetzt verlangt die Vermieterin von Ihnen, dass Sie noch das Treppenhaus streichen
Das Treppenhaus gehört nicht zur gemieteten Wohnung, also ist das das Problem des Vermieters.
Im Mietvertrag steht nur, dass die Wohnung von einer Fachfirma gestrichen werden soll.
Das darf der Vermieter nicht vorschreiben.
Das ist wirklich totaler Müll. :D Das Treppenhaus "gehört" dem Vermieter und damit ist er auch für die Instandhaltung verantwortlich. (Wenn jetzt ein Schaden durch nen Schrank entstanden wäre, wäre es was anderes, ist laut deiner Aussage aber nicht der Fall gewesen)
"Auch Schönheitsreparaturen im Hausflur oder im Treppenhaus hat der Vermieter zu übernehmen."
Diesen Satz findest du in diesem Link ganz unten:
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/die-abnutzung-zahlt-der-vermieter/630932.html
Renovierung von Räumen die nicht zur Mietsache gehören, wie z. B. das Treppenhaus, ist Sache des Vermieters.
Sollte die Vermieterin dennoch darauf bestehen das die Mieter dafür zuständig sind soll sie bitteschön entsprechende Urteile oder Paragrafen nennen.;-)
Das Treppenhaus ist Vermietersache, sofern die Mieter bei Auszug nichts beschädigt haben.
Treppenhaus gehört nicht zur Mietsache.
Im Mietvertrag steht nur, dass die Wohnung von einer Fachfirma gestrichen werden soll.
Der Vermieter kann nur verlangen das es vernünftig gemacht wird, aber nicht das eine Firma das machen muss.
So eine Klausel ist unwirksam und Ihr hättet gar nicht renovieren müssen.
MfG
Johnnymcmuff