Nachmieter streichen oder Abschlag zahlen?

8 Antworten

Eine Antwort auf "Abschlag" : Der Mieter hat weder mit dem Vormieter noch mit einem Nachmieter ein Vertragsverhältnis. Deine Vermieterin ist nachlässig und duldet, dass die Wohnung durch Vormieter ohne Rückgabe verlassen wurde.

Du musst an deine Vermieterin die Wohnung mangelfrei zurück geben. Nach deiner Beschreibung ist nicht zu erwarten, dass die Vermieterin Grobe Mängel finden wird.

Wenn bei deiner Übernahme kein Inventarverzeichnis Bestandteil des Vertrages war, hast du auch keinen Wandspiegel übernommen. Die Beweislast läge da bei der Vermieterin.

Fcb4livE 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 10:41

Danke!

Im Vertrag steht nur was von Schönheitsreparaturen usw.

Und was konkret? Genau drauf kommt es an, ob du ws tun musst.

Im Übrigen: Weder Vor- noch Nachmieter haben mit dir ein Vertragsvrhältnis. Ihnengegenüber bist du zu nichts verpflichtet.

Fcb4livE 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 10:37

Danke für die Anwort

ich habe von dem Text im Vertrag ein Foto in einer der Antworten gepostet

falls sie kurz mal darüber lesen wäre das echt hilfreich

Im Vertrag steht nur was von Schönheitsreparaturen usw.

Hier ist definiert was Schönheitsreparaturen sind:

(4) Die Kosten der Schönheitsreparaturen in Wohnungen sind in den Sätzen nach Absatz 2 nicht enthalten. Trägt der Vermieter die Kosten dieser Schönheitsreparaturen, so dürfen sie höchstens mit 8,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr angesetzt werden. Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

Der vollständige § dazu:

https://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/__28.html

Fcb4livE 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 21:31

Aber was heißt “höchstens” 8,50€

und muss ich das wirklich? Denn zb der Flur ist wirklich nach einem Jahr wie neu gestrichen da nix an den Wänden war. Absolut nix

Bertha2701  21.04.2022, 21:43
@Fcb4livE

Eventuell könntest Du da raus kommen, wenn es sich um eine sogenannte starre Renovierungsklausel handelt, da Du dort ja relativ kurz gewohnt hast . Man müsste sich mal Deinen Mietvertrag komplett ansehen. Eventuell lässt Du den mal prüfen, wenn Du Rechtschutzversicherung hast mit Mietrecht. Oder so ein Mieterverein.

aber wenn davon nix drin steht im Vertrag muss ich das doch nicht machen oder ersetzten ?

Nö, musst du nicht. Aber die Vermieterin kann auch deine Kaution ewig behalten (beträchtliche Nachzahlungen bei den Betriebskosten sind definitiv zu erwarten!) und sehr penibel nach kleinsten Mängeln fahnden. Denn mit der gleichen Begründung wie du kann dann auch sie argumentieren, dass jeder Kratzer, der nicht irgendwo schriftlich festgehalten wurde, durch dich entstanden ist.

Allein in der Zeit, in der du diese Frage stellst und Antworten liest, hättest du vermutlich einen Spiegel bei EbayKleinanzeigen finden können. Geschenkt. Ab an die Wand damit, und gut.

Was die anderen Wände angeht - wer sagt denn, dass du die NICHT gestrichen hast, wenn sie noch einwandfrei weiß sind?

Ich hätte lieber meine Ruhe als "recht"...

Fcb4livE 
Beitragsersteller
 22.04.2022, 08:25

Ja das stimmt wohl mit der Ruhe als recht

Foto vom Vertrag

Bild zum Beitrag

 - (Recht, Haus, Mietrecht)