Nachmieter streichen oder Abschlag zahlen?
folgendes: ich habe ein Jahr in einer wohnung gewohnt, meine VORmieterin hat vor meinem Einzug gestrichen (wurde schriftlich dokumentiert)
nun ziehe ich aus und will nicht streichen. Soweit ich das sehe steht von der Verpflichtung zu streichen auch nix im mietvertrag es ist auch nicht nötig meiner Meinung nach. Im Vertrag steht nur was von Schönheitsreparaturen usw.
jetzt redet die Vermieterin irgendwas davon dass ich dem Nachmieter einen Abschlag zahlen muss irgendwie anteilig weil ich nicht streiche / weißel ? Verstehe das nicht
weiterhin meckert die Vermieterin rum weil ein Spiegel im Bad nicht mehr da ist den die vormieterin mitgenommen hat was angeblich Zur wohnung dazu gehört und da von diesem Spiegel Bohrlöcher in den Fliesen sind…
Leider habe ich hier vom einzug keine Fotos
aber wenn davon nix drin steht im Vertrag muss ich das doch nicht machen oder ersetzten ?
8 Antworten
Eine Antwort auf "Abschlag" : Der Mieter hat weder mit dem Vormieter noch mit einem Nachmieter ein Vertragsverhältnis. Deine Vermieterin ist nachlässig und duldet, dass die Wohnung durch Vormieter ohne Rückgabe verlassen wurde.
Du musst an deine Vermieterin die Wohnung mangelfrei zurück geben. Nach deiner Beschreibung ist nicht zu erwarten, dass die Vermieterin Grobe Mängel finden wird.
Wenn bei deiner Übernahme kein Inventarverzeichnis Bestandteil des Vertrages war, hast du auch keinen Wandspiegel übernommen. Die Beweislast läge da bei der Vermieterin.
Danke!
Im Vertrag steht nur was von Schönheitsreparaturen usw.
Und was konkret? Genau drauf kommt es an, ob du ws tun musst.
Im Übrigen: Weder Vor- noch Nachmieter haben mit dir ein Vertragsvrhältnis. Ihnengegenüber bist du zu nichts verpflichtet.
Danke für die Anwort
ich habe von dem Text im Vertrag ein Foto in einer der Antworten gepostet
falls sie kurz mal darüber lesen wäre das echt hilfreich
Im Vertrag steht nur was von Schönheitsreparaturen usw.
Hier ist definiert was Schönheitsreparaturen sind:
(4) Die Kosten der Schönheitsreparaturen in Wohnungen sind in den Sätzen nach Absatz 2 nicht enthalten. Trägt der Vermieter die Kosten dieser Schönheitsreparaturen, so dürfen sie höchstens mit 8,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr angesetzt werden. Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
Der vollständige § dazu:
Eventuell könntest Du da raus kommen, wenn es sich um eine sogenannte starre Renovierungsklausel handelt, da Du dort ja relativ kurz gewohnt hast . Man müsste sich mal Deinen Mietvertrag komplett ansehen. Eventuell lässt Du den mal prüfen, wenn Du Rechtschutzversicherung hast mit Mietrecht. Oder so ein Mieterverein.
aber wenn davon nix drin steht im Vertrag muss ich das doch nicht machen oder ersetzten ?
Nö, musst du nicht. Aber die Vermieterin kann auch deine Kaution ewig behalten (beträchtliche Nachzahlungen bei den Betriebskosten sind definitiv zu erwarten!) und sehr penibel nach kleinsten Mängeln fahnden. Denn mit der gleichen Begründung wie du kann dann auch sie argumentieren, dass jeder Kratzer, der nicht irgendwo schriftlich festgehalten wurde, durch dich entstanden ist.
Allein in der Zeit, in der du diese Frage stellst und Antworten liest, hättest du vermutlich einen Spiegel bei EbayKleinanzeigen finden können. Geschenkt. Ab an die Wand damit, und gut.
Was die anderen Wände angeht - wer sagt denn, dass du die NICHT gestrichen hast, wenn sie noch einwandfrei weiß sind?
Ich hätte lieber meine Ruhe als "recht"...
Ja das stimmt wohl mit der Ruhe als recht
Foto vom Vertrag
Aber was heißt “höchstens” 8,50€
und muss ich das wirklich? Denn zb der Flur ist wirklich nach einem Jahr wie neu gestrichen da nix an den Wänden war. Absolut nix