Trennung mit gemeinsamer Wohnung, wem gehört was?
Hey, ich hoffe mir kann hier jemand helfen da ich etwas in der Problematik sitze. Meine Expartnerin und ich, nicht verheiratet etc, ganz normale Beziehung, haben eine gemeinsame Wohnung zusammen und sind beide als Mieter eingetragen. Die Beziehung ist in die Brüche gegangen und nun steh ich vor dem Problem dass sie mich mit ihren Eltern komplett aus der Wohnung schmeißen will so dass ich ohne alles dar stehe. Ich möchte die Wohnung eigentlich gerne selbst behalten aufgrund meiner Ausbildung. Alleine ist diese doch etwas teuer und das wäre die erste Frage, ist meine Expartnerin verpflichtet mich weiterhin bei der Miete zu unterstützen solange wir zumindest noch in der Kündigungsfrist sind ?
Das weitere wären die Möbel. Bett, Couch, Küche, Esstisch und Stühle wurden von ihren Eltern bezahlt und waren eine Schenkung für unsere gemeinsame Beziehung und Wohnung. Ist es dadurch zu 100% ihr Eigentum oder habe ich auch ein Anrecht darauf? Transportiert , hochgetragen und eingebaut wurden diese komplett von mir alleine.
Wie ist es geregelt mit z.b. Fernseher welcher komplett von mir gezahlt wurde - Rechnung ist auf dem Konto vorhanden?
Wie sieht es aus mit Abos wie z.b. das Internet welches komplett über mich läuft was aber zusammen angeschafft wurde , muss sie mich dort weiterhin unterstützen ?
Das letzte wäre noch ihre Eltern haben die 1500€ Kaution gezahlt, bin ich verpflichtet diese ihnen zurück zu zahlen sofern ich die Wohnung behalte? Oder kann auch ich Ansprüche stellen für z.b. dass ich sie immer zur Schule gefahren habe, Lebensmittelausgaben, Freizeit Angebote Kosten etc.
Wichtig dazu wäre vielleicht noch dass meine Expartnerin zum Zeitpunkt der Vertragsschließung minderjährig war aber sie eigenständig ohne Einwilligung der Eltern etc. den Mietvertrag unterschrieben hat. Hat dies irgendwelche Auswirkungen?
Für jede Hilfe bin ich extrem dankbar da ich echt verzweifelt bin.
7 Antworten
Grobe Faustregel: Jeder behält, was er oder sie in die Beziehung gebracht hat. Vertragliche Verpflichtungen sind zu erfüllen, bis zum Ende ihrer Zeit als Mieterin hat sie Miete zu zahlen.
Theoretisch müsstest ihr euch bei der geschenkten Einrichtung einigen. Praktisch solltest du da sehr vorsichtig und freundlich sein, solange du nicht einen schriftlichen Nachweis hast, dass es Geschenke an euch beide waren. Sonst sind es nämlich wahrscheinlich sehr schnell Geschenke an sie gewesen und sie nimmt alles mit.
Du hast keinen Anspruch auf irgendein Entgelt dafür, dass du in der Beziehung für sie da warst.
Der Mietvertrag wurde gemeinsam geschlossen. Er wird entweder gemeinsam gekündigt (dann geht die Kaution zurück an ihre Eltern und du kannst den Vermieter fragen, ob du ein neues Mietverhältnis beginnen kannst, einschließlich neuer Kaution) oder im gegenseitigen Einverständnis modifiziert, sprich sie daraus gestrichen - geh davon aus, dass deine ex dem nicht zustimmen wird, wenn ihre eltern ihr geld nicht zurück bekommen.
Mach es doch nicht komplizierter als es ist.
Ihr dürft beide in der Wohnung wohnen und müsst beide Miete zahlen, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist, außer ihr einigt euch auf etwas anderes.
Die Sachen, die ihre Eltern bezahlt haben gehören ihr. Alles was du alleine bezahlt hast und ihr nicht geschenkt hast ist deines.
Die Kaution musst du ablösen, wenn du in der Wohnung bleibst. Du hast keine Ansprüche aus den vielen kleinen Gefälligkeiten.
ist meine Expartnerin verpflichtet mich weiterhin bei der Miete zu unterstützen solange wir zumindest noch in der Kündigungsfrist sind ?
Wenn ihr beide Hauptmieter seid, dann haftet ihr beide für die Mietzahlung. Da sollte also jeder seinen Anteil bezahlen.
Das weitere wären die Möbel. Bett, Couch, Küche, Esstisch und Stühle wurden von ihren Eltern bezahlt und waren eine Schenkung für unsere gemeinsame Beziehung und Wohnung.
Das dürfte aber nicht nachweisbar sein, oder? Im Zweifel können die Eltern behaupten, die Schenkung war für ihre Tochter.
Wie sieht es aus mit Abos wie z.b. das Internet welches komplett über mich läuft was aber zusammen angeschafft wurde , muss sie mich dort weiterhin unterstützen ?
Grundsätzlich gilt: Es ist derjenige haftbar, der Vertragspartner ist. Das ist in dem Fall nicht die Ex, so dass Du alleine dafür aufkommen müsstest.
Wichtig dazu wäre vielleicht noch dass meine Expartnerin zum Zeitpunkt der Vertragsschließung minderjährig war aber sie eigenständig ohne Einwilligung der Eltern etc. den Mietvertrag unterschrieben hat. Hat dies irgendwelche Auswirkungen?
Auswirkungen auf was? Das der Vertrag dadurch nichtig wird? Nicht wirklich.
Das letzte wäre noch ihre Eltern haben die 1500€ Kaution gezahlt, bin ich verpflichtet diese ihnen zurück zu zahlen sofern ich die Wohnung behalte? Oder kann auch ich Ansprüche stellen für z.b. dass ich sie immer zur Schule gefahren habe, Lebensmittelausgaben, Freizeit Angebote Kosten etc.
Bevor man sich hier um den letzten Salzstreuer streitet, sollten sich alle Parteien einfach mal zusammen an einen Tisch setzen und darüber sprechen.
Zur Kaution: Es wird so sein, dass Ihr die Wohnung kündigen werdet. Nach den 3 Monaten wird die Kaution in der Regel an denjenigen ausgezahlt, der sie damals überwiesen hat. Einen Anspruch hast Du darauf aber nicht.
Da der Mietvertrag auf beide Partner läuft, kann keiner den anderen "rausschmeißen" oder sonstwie zum Verlassen der Wohnung zwingen. Ebenfalls kann kein Partner vom anderen verlangen, ihn in Zukunft allein dort wohnen zu lassen. Entweder, Ihr einigt Euch, oder die Wohnung muss gekündigt werden. Allerdings ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn BEIDE die Kündigung unterschreiben - eben weil ja auch beide im Mietvertrag stehen. Weigert sich einer von beiden, die Kündigung zu unterschreiben, muss der andere Partner ihn auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.
Intern ist jeder Partner verpflichtet, die Hälfte der Miete zu zahlen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn ein Partner ausgezogen ist. Auch der ausgezogene Partner muss weiterhin die Hälfte der Miete zahlen, bis die Wohnung ordnungsgemäß gekündigt wurde. Weigert sich der in der Wohnung gebliebene Partner, die Wohnung zu kündigen, so ist der ausgezogene Partner nur bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist verpflichtet, sich intern an der Miete zu beteiligen.
Der Vermieter kann allerdings nach seiner Wahl entweder vom einen oder vom anderen Partner die gesamte (!) Miete verlangen, nicht etwa nur die Hälfte. Derjenige, der deshalb die gesamte Miete zahlt, muss sich dann selber darum kümmern, vom anderen Partner die Hälfte ersetzt zu bekommen.
Für zurückliegende Zeiten können nachträglich keine Zahlungsansprüche wegen Fahrtkosten, Lebensmittelkosten usw. geltend gemacht werden. In einer Partnerschaft zahlt nun mal jeder auch für den anderen mit, ohne das das hinterher "abgerechnet" wird.
Die Kaution steht bei Ende des Mietverhältnisses jedem zur Hälfte zu. Ob die Eltern der Partnerin verlangen können, ihnen die Kaution zu erstatten, hängt davon ab, was damals vereinbart wurde: sollte die Kaution geschenkt sein, der nur "geliehen", also als Darlehen?
Was Du angeschafft und bezahlt hast gehört auch Dir. Das kannst Du auch behalten.
Die Miete müßt ihr solange ihr noch beide in der Wohnung seid beide zur Hälfte bezahlen. Wenn die Kaution von ihren Eltern gestellt wurde, dann ist das ja nicht Dein Geld sondern Deiner Freundin. Wenn Du in der Wohnung bleibst mußt Du sie aus bezahlen, ist doch logisch.
Was Deine Freundin angeschafft hat und bezahlt hat gehört ihr auch, egal ob Du die Gegenstände getragen hast oder aufgebaut hast.
Mache es Dir nicht schwerer als es ist. Ist doch alles ganz einfach ausernander zu halten finde ich.
Schenkungen an euch zusammen müßt ihr euch aufteilen.
Wenn einer von euch ausziehen soll, müßt ihr beide kündigen. Ob dann noch einer in der Wohnung bleibt müßt ihr mit dem Vermieter vereinbaren. Kann gut sein, daß er dann keinen von euch mehr haben will.