Mann mein lässt mich nicht in die Wohnung , was kann ich tun?

8 Antworten

Grds. hast du als Ehepartner ein Betretungsrecht der Ehewohnung. Das setzt die Polizei gerne für dich durch.

Als Mieter kann er beim Familiengericht allerdings Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen. Daher folgende

Lösungen:

  1. Mit Schlüssel zu altem Schloss wählst du seine Abwesenheit, besorgst dir Umzugskartons und Helfer und holst in einer schnellen Ausräumaktion deine Sachen. Und bitte nur deine.

  2. Ohne Schlüssel oder neuem Schloss mit der Variante Polizeiunterstützung. Und die bespricht man vorher mit dem Revierleiter und macht einen Termin mit seinen fähigsten deeskalierenden Beamten.

G imager761

GoetheDresden  14.05.2013, 10:48

Ich glaube sie hat überhaupt keine Schlüssel für die Wohnung. Bleibt wohl nur Variante 2.

Greenfox05  14.05.2013, 12:45

aber habe dummerweise meine Tasche in "meiner" Wohnung vergessen , ... und Schlüssel etc.

Natürlich hast Du ein recht darauf an Deine Sachen gelassen zu werden ob nun Haupt- oder Untermieter (versteh ich eh nicht wie das in einer Ehe gehen soll).

Für den Fall das er sich weigert die Polizei rufen, die regeln das und wenn er da den flottem Maxe spielt dann geht der Schuss für ihn nach hinten los, von einem Verweis aus der Wohnung (für ihn) bis hin zur Zwangseinweisung ist dann alles drin, wie er sich halt meint aufführen zu müssen.

StrongCorazon 
Beitragsersteller
 14.05.2013, 01:55

Ich habe auch Bilder auf meinem Handy , wie er seine arme geschnitten hat (weil er krank ist ,) und Fotos von Meine blauen Flecken weil er mich geschlagen hat vor nen Monat , würden diese Bilder mir was bringen ???

GermanFighter  14.05.2013, 01:58
@StrongCorazon

Jap. Und du kannst sogar bis 3 Monate nach der Tat (nachdem er dich geschlagen hat) Strafanzeige gegen ihn erstatten wegen Körperverletzung.

MosqitoKiller  14.05.2013, 09:35
@GermanFighter

Man kann auch 20 Jahre danach Anzeige erstatten...

Greenfox05  14.05.2013, 12:43
@MosqitoKiller

Man kann auch 20 Jahre danach Anzeige erstatten...

Richtig, aaaber: Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d.h., wird nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgt. Und einen Strafantrag kann man nur bis zu 3 Monate nach Bekanntwerden der Tat UND des Täters (fällt hier ja zusammen) gestellt werden!

Im Rahmen einer Ehe gibt es zur gemeinsamen ehelichen Wohnung kein Haupt- und kein Untermieter!

Zur in der Wohnung verbliebenen Tasche versucht man zunächst im gütigen die Herausgabe zu fordern. Ansonsten wird die Polizei gerufen und regelt es (Anzeige wegen Unterschlagung)

Sag ihm du rufst die Polizei.. ! Er wurde gewarnt! Dann rufst du sie und fertig. Er wird merken, er kann nicht machen was er möchte =) ! Kenne ähnlichen Fall!

StrongCorazon 
Beitragsersteller
 14.05.2013, 01:41

Er ist nicht so der nachgebe Typ , er ist auch meistens gewalttätig gewesen was wenn er es wieder wird ?? Er nimmt das mit Drohungen nicht ernst , ihm ist das egal , er macht trotzdem was er möchte !

Rufe bei der Polizei an und fertig. Und dann solltest du ernsthaft über eine rasche Scheidung nachdenken und natürlich das alleinige Sorgerecht für deine Tochter beantragen - eben weil dein Mann psychisch labil ist.