Mietkautionsanteil des ehemaligen Lebensgefährten einbehalten?
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Habe ich eine rechtliche Grundlage/Anspruch den Anteil der Mietkaution meines Ex-Freundes nach Rückzahlung des Vermieters einzubehalten?
Zu dem Hintergrund meiner Frage: Als wir damals zusammenzogen, hat jeder was in die Wohnung mitgebracht. Wobei die meisten Möbel, sowie Elektrogeräte von ihm kamen, da er schlichtweg entweder die besseren Geräte bzw. hochwertigeren Möbel hatte. Somit haben wir den Großteil meiner Möbel und Elektrogeräte entweder verkauft, verschenkt oder auf den Sperrmüll geworfen.
Ausgenommen hiervon war meine Küche inklusive Geräte und das Mobiliar meines Sohnes – die Sachen habe ich in die Beziehung gebracht.
Alles andere, sprich Besteck, Geschirr, Gläser, Ausbewahrungsboxen, usw. habe ebenfalls ich mitgebracht.
Im Laufe der Zeit, haben wir uns gemeinsam einen neuen Esstisch, Wohnzimmertisch, Couch und Herd sowie Backofen gekauft. Wobei wir uns darauf geeinigt haben, dass ich das Sofa sowie Herd und Backofen mitnehme (da die restliche Küche ja auch mir gehört). Hierfür habe ich ihm die Hälfte des Neupreises überwiesen! Den Rest hat er behalten und die Möbel und Geräte die ohnehin ihm gehörten auch wieder mitgenommen.
Wir haben uns aber auch viele Kleinigkeiten, die eben ursprünglich alle von mir mitgebracht wurden, neu gekauft... (Geschirr, Besteck, Gläser, Ausbewahrungsboxen, Dekorationsartikel, Küchenutensilien, etc.) Die teilweise er und teilweise ich bezahlt habe. Dafür wurden die alten Sachen natürlich weggeschmissen.
Jetzt ist es so, dass ich dachte, wir könnten die Trennung einigermaßen vernünftig über die Bühne bringen, so gut wie die Situation es eben erlaubt.
Nachdem ich gestern Abend nachhause kam, habe ich gesehen, dass er einfach alle oben aufgelisteten Artikel mitgenommen hat! Alles was wir gemeinsam neu gekauft haben – unabhängig davon, ob er es nun bezahlt hat oder aber ich! Nur ein paar Schüsseln die noch vom meinem „Altbestand“ übriggeblieben sind, hat er mir dagelassen. Das heißt ich gehe mit deutlich weniger aus der Beziehung als ich ursprünglich hatte.
Jetzt stehe ich da mit meinem Sohn und muss mir/uns, abgesehen von der Küche, dem Sofa und den Möbeln meines Sohnes, alles neu kaufen!! Nicht nur das womit ich ohnehin gerechnet habe… (z.B.: Bett, Fernseher, Waschmaschine, etc.) sondern auch alles andere was man so zum Leben braucht!
Deswegen meine Frage, habe ich die Möglichkeit, z.B. anhand der Abbuchungen meines Kontos (Ikea, Porta, usw.) ihm, das was ich tatsächlich bezahlt habe an Neuanschaffungen und er aber trotzdem mitgenommen hat, von seinem Anteil der Kaution abzuziehen und einzubehalten?
Ich bin euch jetzt schon dankbar für eure Antworten :)
6 Antworten
Einbehalten kannst du die leider nicht einfach. Da wirst du wohl nur noch mit Hilfe eines Anwaltes weiterkommen. Würde ich dir auch dringend raten. Wenn du nicht genug verdienst kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Oder fürs erste zeig ihn bei der Polizei an, wenn du nachweisen kannst dass die Sachen dir gehören und schau mal was es bringt. Er kann nicht einfach was mitnehmen was ihm nicht gehört.
So wie ich es sehe, musst Du erst den Vermieter dazu bringen, Dir die Kaution auszuzahlen und nicht Deinem Ex, denn vermutlich wird dieser auch schon daran arbeiten, die Kaution entweder ganz oder seinen Teil vom Vermieter zu bekommen, wenn die Wohnung zurück gegeben bist.
Sollte es Dir gelingen, die Kaution vollständig zu bekommen, würde ich Dir raten, das Geld einfach erst mal zu behalten. Bis dahin hast Du bestimmt schon eine vollständige Auflistung all der Gegenstände gemacht, die Du bezahlt hast. Leider wirst Du keine Rechnungen mehr haben und insofern ist die rechtliche Wirkung einer solchen Liste recht unsicher zu beurteilen. Aber zumindest könntest Du eine moralische Verpflichtung aufbauen, die vielleicht dazu führen könnte, dass Dein Ex auf seinen Anteil der Kaution freiwillig verzichtet.
Ansonsten kann Dir hier nur ein Rechtsanwalt helfen.
"...seinem Anteil der Kaution abzuziehen und einzubehalten?"
Nein, natürlich nicht - was denn das Eine mit dem Anderen zu tun?
Sorry, aber nach dem Motto: Nimmst Du mit das weg, dann nehme ich Dir eben etwas anderes weg" kann man nicht miteinander umgehen und solche Probleme auch nicht lösen.
Dann geh zu einem Rechtanwalt, Du hast ja Deine Kontoauszüge, die belegen, das Überweisungen an und Abbuchungen stattgefunden haben; Dein Lebensgefährte kann sich natürlich nicht hinter Deinem Rücken einfach alles mitnehmen, auch er muss nachweisen können, was ihm gehört und was Ihr gemeinsam angeschafft habt.
Caritas und die Diakonie haben Läden mit Möbeln und Haushaltswaren aus zweiter Hand, oft in sehr gutem Zustand und zu sehr günstigen Preisen... Bettwäsche, Teppiche und Deko auch, erkundige dich...
Stelle ihm nachweislich ein Schreiben zu, mit dem du ihn unter Fristsetzung aufforderst "deine" Sachen heraus zu geben. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, dann musst du den Klageweg gehen und das würde ich ihm ebenfalls in dem Schreiben mitteilen, dass du dies auch tun wirst.
Für alle Sachen mit eindeutigen Besitzverhältnissen (also wo Rechnungen und / oder Kontoauszüge) dürfte eine Klage auch erfolgreich sein.
Ansonsten kannst du auch eine Liste erstellen oder ihm anbieten dir den Gegenwert bis zum Datum x zu überweisen.
Sollte er dem nicht nach kommen, dann drohe mit Anzeige und Klage. Und genau das würde ich dann auch machen!
Die Kaution kannst du nicht so ohne weiteres einbehalten. Dann wäre er wieder in einer rechtlichen Position dich zu verklagen.
https://www.finanztip.de/ausgleichsanspruch-nichteheliche-lebensgemeinschaft/
https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/leben-freizeit/trennung-unverheirateter-paare
So gesehen gebe ich dir voll recht.
Vom Gesetz her geht das aber nicht.
Es ist nicht so als hätte ich nicht versucht vernünftig mit ihm zu reden. Ich habe ihn gebeten die Gegenstände die ich bezahlt habe zurück zu bringen. Worauf er gar nicht reagiert hat. Und es ist halt wirklich GAR nichts mehr in der Wohnung! Nicht ein Teller... ich stehe da mit einem 4 Jährigen und besitze nichts mehr.