Trennung : kann ich wieder ins Haus einziehen?
Meine Frau und ich haben uns im April 2013 getrennt. Ich bin dann erstmal in eine kleine Wohnung gezogen. Unser Sohn war zu diesem Zeitpunkt in einer Klinik stationär aufgenommen für 4 Monate bis Anfang Juli. Es gab die Absprache zwischen uns das meine Frau im Haus alleine wohnen bleibt bis unser Sohn zurück kommt und sie sich dann eine Wohnung sucht. Wie so oft, es kam anders. Meine Frau will nun das Haus, welches gemeinsam finanziert wurde, alleine behalten und bietet mir an das Haus mit ca. 160.000€ zu bewerten. Meiner Meinung nach ist es aber zwischen 175000€ und 195000€ Wert. Dies habe ich aus vergleichbaren Objekten im Internet herausgefiltert. Ich habe ihr 175000€ als Wert angeboten und sie hat abgelehnt. Es scheint nicht so, das wir uns einigen können. Jetzt zu meiner frage:
Kann ich jetzt wieder ins Haus einziehen? Ich zähle seit Beginn der Finanzierung alle Beiträge und auch die Nebenkosten vollständig alleine. Seit der Trennung bezahlt sie ein Nutzungsanteile von mtl. 400€. Die normale Miete für ein vergleichbares Objekt wären ca. 700€ mtl.
Ich kann aber meine Miete für meine Wohnung und die Differenz aus dem gezahlten nutzungsentgelt und der Finanzierung nicht mehr bezahlen. Habe ich das recht in das gemeinsame Haus wieder einzuziehen?
8 Antworten
Natürlich, sie sind immerhin auch im Kaufvertrag als Käufer vermerkt. Es mag ihrer Frau vielleicht nicht gefallen aber sie hat noch lange nicht das Recht einfach über ihren Kopf hinweg zu entscheiden davon abgesehen, dass sie anscheinend keine Kenntnisse in der Finanzierung hat.
was im kaufvertrag steht ist vor gericht nicht wirklich relevant sondern was im grundbuch steht.
nun rechtssichere Auskunft wirst du hier nicht erhalten. Das Gebäude muss von einem zugelassenen Inmobilien Schätzer begutachtet und der Verkehrswert benannt werden. Wer wann da wohnen darf müsst ihr über Rechtsanwälte Gericht klären da es sein kann dass die Kindsmutter mehr Anspruch darauf hat weil Kind vorhanden ist und dies nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen werden soll. Da spielen finanzielle Punkte weniger bis keine Rolle
wenn ihr es schafft die Trennungsbedingungen im gegenseitigen Einvernehmen sprich Bett Tisch usw getrennt einzuhalten kannste wieder einziehen und ihr bleibt bis zum Scheidungstermin zusammen
kann sie sich nicht weigern ?
nach der Scheidung muss Frau Halbtags Job annehmen da Kind älter als 3 Jahre, jünger als 8 Jahre ist.
unser Sohn ist 9 und sie arbeitet von Mo - Do von 0800 Uhr bis 1300 Uhr. Trotzdem soll er in die Nachmittagsbetreuung der Schule die ich mit ca. 135 € jeden monat bezahlen soll.
klar könnte sie sich weigern aber da würde ich an deiner Stelle finanzielle Lage durchrechnen. Wenn sie dort wohnen bleibt und du mußt Wohnung nehmen kannste ihr nur geringeren Trennungsunterhalt zahlen da du sonst unter Selbstbehalt rutscht. Alleine wird sie das Haus vermutlich auch nicht finanzieren können sprich Verbrauchsabgaben usw
so hat sie zumindest die Möglichkeit für einen Ganztages Job weil der Sohn betreut wird sprich die 135 Eus sind gut angelegt
da wir beide ca. nach abzug aller kosten das gleiche haben, brauche ich eh keinen unterhalt an sie zu zahlen. hat ihr eigener anwalt ausgerechnet.
die Anwälte die du gefragt hast deswegen möchten dich locken sprich die Antworten von denen kannste vergessen. Hatte bei meiner Trennung auch so einen Typen der mir das Blaue vom Himmel versprach. Mittlerweile kenn ich solche Geschichten was mit Scheidung zu tun hat bis zum abwinken. Mein jetziger Anwalt ist in Sachen Scheidung ein Profi wie man ihn sich wünscht.
wo kommt der her ?
Brauchste auch - sonst ziehen viele Frauen den Männern die Hosen aus.
ist unrelevant da er zu allen Gerichten in Deutschland fährt aber wenn dir Peine Niedersachsen was sagt
ja aber das ist weit weg von mir, wohne in der nähe von köln, ca. 30 km entfernt
www.kanzlei-am-hagenmarkt.de Hr Buchholz
30 km ? Spassfaktor. Ich wohne 550 km von ihnen entfernt in Bayern
30 km entfernt von köln. wie bist du auf diese kanzlei gekommen ?
äähm meine jetzige Partnerin stammt aus dieser Gegend und hatte den Gleichen bei ihrer Scheidung
Selbstverständlich - schließlich finanzierst du das Ganze. Achte nur strikt drauf, dass ALLES getrennt bleibt - nicht das man dir Versöhnungsabsichten unterstellt.
Nachtrag : Ich habe heute mit 2 Anwälten telefoniert. 2 unterschiedliche Aussagen, der eine sagt ja geht weil das Haus ja zu 50 % mir gehört, der andere sagt nein weil ich im Trennungsjahr zuerstr ausgezogen bin. Jetzt ist das Choas komplett und ich weiss gar nichts mehr. Jemand einen rechtlich fundierten Tip für mich ?
Der zweite Anwalt war wohl die Schwester von JBM99? ;p
lach, ja könnte sein. Aber welcher hat nun Recht ?
Der von Newcomer.
klar, gehört ja zu 50% dir. lass doch das gebäude von einem gutachter schätzen. dann habt ihr einen gerechten wert.
danke, die Frage ist nur darf ich im Trennungsjahr wieder einziehen weil mir die Gesamtbelastung zu teuer wird oder nicht. Nach der Scheidung weiss ich werden die Karten ja neu gemischt.