Trennung, gemeinesame Wohnung vorübergehend, Ex benötigt wieder ALG2?
Hallo erstmal,
also wir haben folgendes Problem. Es ist schon des längeren der Fall gewesen, dass mein Ex Partner und ich uns nicht mehr so verstanden wie es erforderlich in einer Beziehung ist und wir sind seit letzten Monat endgültig getrennt, davor hatte man es nun doch immer wieder probiert zusammenzufinden, aber das scheiterte mehrmals und nun ist beiderseits endgültig Schluss. Jetzt kommen wir zu dem Problem. Wir haben eine gemeinsame Wohnung, (3 Raum) weshalb wir auch getrennt schlafen können glücklicherweise.
In der Vergangenheit unterstütze ich ihn finanziell neben seiner Familie da er keinen Job hat und der Alg2 Antrag abgelehnt wurde, weil mein Einkommen zu hoch ist angeblich. Wenn man allerdings alle Ausgaben wie Miete, Autorate, Autounterhaltung, Versicherungen, den Krankenkassenbeitrag und alles andere was anfällt zusammenrechnet reichte mein Gehalt nicht einmal aus und seine Familie gab ihm zusätzlich etwas Geld monatlich.
Trotz seiner Bemühungen fand er in der Vergangenheit noch keinen festen Job und nun haben wir den Salat, wir müssen vorübergehend ja gemeinsam in der Wohnung bleiben aufgrund der Kündigungsfrist und eine neue Wohnung benötigt ja auch erstmal jeder von uns. Aber ich möchte nicht mehr für sein Essen, Mietanteil und Stromanteil etc aufkommen. Zahlt ihm das Amt jetzt vorübergehend Alg2 wenn er einen neuen Antrag stellt? Ich kann es mir einfach nicht leisten ihn trotz Trennung durchzubringen mit, da das geliehene Geld von seiner Familie uns auf keinen grünen Zweig bringt. Ich brauche das Geld für mich und ich sehe es auch nicht ein meinen Ex Partner zu finanzieren.
Liebe Grüße
3 Antworten
Man kann auch in der gemeinsamen Wohnung als getrennt lebend gelten. Am einfachsten geht das, wenn man bereits erste Schritte für eine Scheidung eingeleitet hat. "§ 1567 Abs. 1 S. 2 BGB stellt klar, dass das Getrenntleben auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung stattfinden kann." https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-getrenntleben-isv-abs-bgb-bei-aufrechterhaltung-einer-sgb-ii-bedarfsgemeinschaft_060193.html
Weiter heißt es dort: "Besteht eine Bedarfsgemeinschaft nach SGB II, muss der die Scheidung anstrebende Ehegatte bzw. der die Aufhebung der Lebenspartnerschaft anstrebende Lebenspartner das Jobcenter unverzüglich vom Eintritt des Getrenntlebens informieren und auf eine entsprechende Berücksichtigung bei der Bestimmung der Bedarfsgemeinschaft hinwirken."
Gruß aus Berlin, Gerd
Danke für die Antwort, nächste Woche klärt er alles. Alle Fragen unsererseits wurden jetzt zur genüge beantwortet netterweise. Danke an Alle nochmals. :)
Er soll einen neuen Antrag stellen und eine kurze formlose Erklärung abgeben, also das du zwar noch mit ihm im Haushalt lebst, nach einer Trennung an Tag X aber nicht mehr zu seiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gehörst, ihr getrennt wirtschaftet, getrennt schlaft und auch finanziell alles getrennt geht, du ihn also nicht mehr unterstützt !
Im übrigen ist es dem Jobcenter egal was du an privaten Verpflichtungen hast, also deine zu zahlende Rate fürs Auto, der Unterhalt usw.interessieren hier nicht.
Ja wird er nächste Woche Montag tun und auch alles abgeben.
Ja ja das wissen wir, dass es das Amt nicht interessiert.
er muss einen antrag stellen und angeben, dass ihr getrennt seit. das weist du nach und bittest wenn nötig um hausbesuch. bitte ihn, dass er dich aus dem mietvertrag entlässt und du schon früher kündigen kannst, wenn dir das vorteile bringt. essen, trinken, krankenversicherung, andere kosten sind nicht deine baustelle. wenn er essen will, muss er arbeiten gehen oder betteln und sich sein essen kaufen. will er keine schulden bei der krankenversicherung machen, sollte er schleunigst für diese kosten aufkommen.
wenn du sichergehen willst, dass er nicht auf deine kosten trinkt, isst etc, dann schließ den kühlschrank weg und lass ihn zusehen oder iss in deinem zimmer. eure zimmer müssen getrennt sein, jeder hat sein fach im kühlschrank oder seinen eigenen. keine gemeinsamen sachen in den schränken, keine zahlung für seine kosten, keine gemeinsamen konten oder versicherungen etc.
weiteres erfährst du hier www.elo-forum.org
Ja das mit den getrennten Zimmern, Schränken und Fächern machen wir schon. Nach Arbeit sucht er bereits, aber findet sich ja leider nicht von heute auf morgen, daher stellte ich diese Frage.
Danke jedenfalls für deine schnelle Antwort.