Muss ich dem Ex-freund geld zurück zahlen?
Hallo,
Ich war 2 Jahre mit einem Mann zusammen, nicht verheiratet! Dieser mann hat mir in unserer Beziehung Geld gegeben, für eine Fortbildung die ich hätte selbst bezahlen müssen, nachdem ich meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste. Die trennung ist jetzt fast 3 Jahre her!! Nun habe ich ein Brief von ihm bekommen, das ich doch nun sofort das geld zurück zahlen soll... Wenn nicht, würde er "andere schritte" einleiten.
Ich habe damals nichts unterschrieben, es war eine "schenkung". Ist das rechtens??
Auch wen ich ihm das geld gerne zurück geben würde, kann ich es aus finanziellen gründen überhaupt nicht! zumahl ich durch ihn schulden hatte, da er mir nach der trennung, trotz nachsende antrag, über 1,5 jahre Briefe unterschlagen hat...
was kann passieren??
17 Antworten
Du mußt ihm nichts zurückzahlen. Warte ruhig ab. Du kannst ihm aber eine Gegenrechnung aufstellen. Drei Jahre Haushaltsführung, Putzen, Kochen, Wäschewaschen, falls er das nicht gemacht hat. In einer Lebensgemeinschaft ist man auch gegenseitig unterhaltspflichtig.
- ich finde es schrecklich wie manche frauen untergehen würden wenn sie kein spendablen partner hätten. 2. solange du nicht unterschrieben hast kann er rein rechtlich gesehen nicht dagegen unternehmen denn wenn du es abstreitest steht aussage gegen aussage und im zweifel wird immer für denn beklagten endschieden welcher du in dieser situation wärst
wie will denn ihr ex die geldleihe nachweisen ???
soweit mir bekannt ist, kann ein mensch einen geliehenen betrag zurück verlangen innerhalb von 2 jahren von dem tage an, wo er es gegeben hat.
oder z.b. eine mutter unterschlägt der studierenden tochter den unterhalt vom vater, da sie keinen kontakt hat, weiß sie nicht, das der vater zahlt. und muß arbeiten oder kredit aufnehmen um ihr studium zu finanzieren.
wenn sie das 3 jahre nach dem studium erfährt, das sie geld bekommen hat als unterhalt und die mutter hats behalten, kann die tochter noch 2 jahre ab dem tag, wo sie es erfahren hat, das geld einfordern.
das ist tatächlich passiert., daher weiß ich das.
nun ist es schwieirg in dieser situation, da wir nicht wissen, ob es geliehenes geld war oder ob er es geschenkt hat. man kann eine schenkung nach 3 jahren nicht einfach widerrufen, sowas gibts nur bei alten leuten, die pflegebedürftig werden, kein geld mehr haben und ihr haus vorher verschenkt haben, das kann noch 10 jahre eingefordert werden, wenn der verschenker danach zum sozialfall wird.
prinzipiell kann man nichts machen, da man nichts schriftlich hat und auch die frist meines erachtens überschritten ist.
er hätte sie schriftlich aufforden müssen per einschreiben mit rückschein, da das auch unterblieben ist, ist das geld futsch.
außerdem ist es schoflig, erst jemand geld zu geben, der damit eine schule bezahlt hat und weil man sich getrennt hat, jahre später das geld zurück zu verlangen.
hat es allerdings eine mündliche absprache gegeben, das der betrag zurück gezahlt wird, dann würde ich das auch zahlen ohne ein schriftliches schuldanerkenntnis, denn sicher würdest du deinen ratenkredit noch abzahlen, wenn du überhaupt zahlen würdest....das problem liegt sicher am umgang mit geld, da du ja auch schulden hast.
zu deinen schulden, die angeblich wegen der posteinbehaltung enstanden sind:
man kann jede forderung beanstanden, die einen nicht erreicht hat auf grund von mängeln bei der post ( die den brief zustellen, obwohl der name nicht mehr am briefkasten steht und den nicht zurück schicken - empfänger nicht zu ermitteln )
wenn einem das bekannt wird durch erneutes schreiben an die richtige adresse, kann man die rückversetzung in den alten stand verlangen und muß etwaige verzugszinsen, aufschläge oder gerade die hohen säumniszuschläge beim finanzamt nicht bezahlen, an der schuld wird sich wohl nichts ändern, aber bei versäumten fristen muss man wohl tätig werden und nicht nur den kopf hängen lassen.
sich wehren bringt ehren !
ich rate dir, deinem exfreund auch gar nicht schreiben, das du nicht zahlen kannst oder sowas, sowie du das geschrieben hat, hat er ein schuldankenntnis von dir und kann nunmehr 2 jahre das geld einfordern - auch übers gericht !!!!
ALSO NICHT REAGIEREN !!!!
ich hoffe, ich konnte helfen...........
und zum schluss:
recht haben und recht bekommen hängt auch von der tagesform des richters ab - zumindest ist es aber zweierlei schuh ! leider. und man muß um den kleinsten betrag kämpfen durch alle instanzen, die kassieren dabei ein heidengeld und man selbst wird immer ärmer dabei, sowas ist oft recht bekommen einfach nicht wert.
Ich glaube schon,wenn nichts vertragliches unterschrieben wurde.Aus meiner Sicht, wäre es aus moralischen Gründen fair, das Geld zurück zu zahlen damit Dir keiner was schlechtes nachsagen kann.
Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten, zumal Du ja scheinbar auch noch Gegenforderungen an ihn hast. Du könntest also die "Aufrechnung " erklären.
im zweifel wird immer für denn beklagten endschieden welcher du in dieser situation wärst
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so ein Unsinn, hast du ne Glaskugel, dass du voraussehen kannst, wie ein Richter im Einzelfall entscheidet.
Außerdem wissen wir noch gar nichts über die Hintergründe, wir kennen nur diese paar Zeilen der Fragestellering, m.E. zu wenig, um ein Urteil bilden zu können...