Kann das Jobcenter mich (u25) zwingen zu meinen Eltern zurückzuziehen?
Hallo, folgende Situation:
Ich (19) bin vor knapp einem Jahr von meinen Eltern ausgezogen, habe bis damals nie was mit dem Amt zu tun gehabt und alles (Kaution, Wohnungseinrichtung, Miete usw.) selber gezahlt. Nun kann ich meinen Lebensunterhalt nicht mehr selber bezahlen und auch mein Erspartes ist fast aufgebraucht. Werde also in den nächsten Wochen, falls ich keinen Job finde einen Antrag auf ALG2 stellen müssen.
Jetzt frage ich mich ob das Amt auch meine Miete übernimmt oder ob sie mich zwingen wieder zurück zu meinen Eltern zu ziehen.
Ich habe im Internet bereits gelesen, dass wenn man schon vor dem ALG2 Antrag eine eigene Wohnung bezogen hat, diese auch übernommen wird und man nicht zu den Eltern zurückziehen muss.
Andererseits habe ich gelesen dass unter 25 jährigen nur in Ausnahmefällen eine eigene Wohnung genehmigt wird, und dazu kommt auch dass meine Eltern noch unterhaltspflichtig für mich sind, da ich unter 25 bin und keine abgeschlossene Ausbildung habe und meine Eltern beide auch recht gut verdienen.
Wie ist da die Rechtslage? Kann / darf mich das Jobcenter wieder zurück zu meinen Eltern schicken oder muss es die Wohnung übernehmen? (Die Wohnung würde von der Größe und Miete als angemessen gelten)
Danke schonmal
3 Antworten
wenn du bereits allein in einer eigenen wohnung lebst, schickt dich keiner zurück zu deinen eltern. du stellst normal einen antrag auf alg2 und wartest bis der bescheid durch ist. dann bekommst du deinen regelsatz und angemessene miete und musst halt schauen das du zügig wieder in arbeit oder ausbildung kommst.
natürlich spielt es eine rolle ob die miete angemessen ist. ist sie es nicht, wird eine aufforderung ausgesprochen auf umzug.
Das streitet auch keiner ab, du aber schreibst in deiner Antwort das nur der Regelsatz und die angemessene Miete übernommen wird und das trifft zunächst erst einmal nicht zu, da erst einmal die tatsächlichen Wohnkosten anerkannt werde müssen !
Es wird auch nur in Ausnahmefällen eine schriftliche Aufforderung zum Umzug kommen, denn dann müssten sämtliche notwendigen Kosten die mit dem Umzug im Zusammenhang stehen vom Jobcenter getragen werden und dann wird die ganze Sache ganz schnell unwirtschaftlich.
In der Regel gibt es dann nur eine Aufforderung zur Kostensenkung und diese ist nicht zwingend mit einem Umzug verbunden.
Danke für die Antwort, wenigstens einer der mal sachlich bleibt und nicht gleich rummeckert
Das Jobcenter „zwingt“ dich zu gar nichts!
Warum gehst du nicht arbeiten und verdienst deinen Lebensunterhalt selbst?
Warum soll ICH (und die anderen Steuerzahler) deine Wohnung finanzieren?
Notsituation???
Das ist lächerlich und unverschämt! Vor 4 Wochen hat er sich ein neues iphone gekauft!
Luxus-Situation trifft es wohl eher!
Und ICH soll diesen Luxus finanzieren??? Ich finanziere bereits meine eigenen studierenden Kinder - ohne die Steuerzahler anzubetteln.Seine Eltern verdienen gut und DIE sind unterhaltspflichtig für ihn - ICH nicht! Und auch die anderen Steuerzahler nicht!
was er tut, was er nicht tut, ist doch nicht dein problem. was geht dich das an, was der ts vor vier wochen gekauft hat? er kann mit seinem geld tun und lassen was er will. seine eltern sind nicht mehr für ihn zuständig und schon garnicht unterhaltspflichtig. er ist ü18 und nicht in erstausbildung oder schule, somit besteht keine unterhaltspflicht.
DU finanzierst es ja nicht und DU zahlst ihm keinen unterhalt. der staat wird zahlen und der ts wird auf antrag auch leistungen erhalten, wie alle anderen erwachsenen bedürftigen in dtl auch.
Hallo, nicht zanken!
Der/die FS sammelt grad Lebenserfahrungen und ich habe leider die gleichen Befürchtungen. Das Ersparte ist nun aufgebraucht und der nächste Geldhahn wird gesucht.
So einfach funktioniert das alles aber nicht ;-)
doch das funktioniert recht simpel, in dem er einen antrag auf alg2 stellt. allerdings ist dieser geldhahn mit bedingungen verknüpft. kommt er diesen nicht nach, wird dieser wieder zugedreht.
weil er in einer notsituaton ist
Nennst du das "Notsituation", wenn man sich gerade ein neues iphone geleistet hat?
das kann dir doch egal sein und tut mit der derzeitigen situation nichts zur sache.
Wenn das so war wie du geschrieben hast, musst du ganz sicher nicht zurück zu deinen Eltern !
Diese U 25 Regelung trifft nur dann zu, wenn man U 25 noch keine eigene Wohnung hatte bzw.noch bei seinen Eltern lebt, dann müssen nachweisbare Gründe erbracht werden, die es einem nicht mehr zumuten können weiterhin bei den Eltern wohnen zu bleiben.
Ob die Miete angemessen ist oder nicht ist erst einmal nicht relevant, weil das Jobcenter diese erst einmal in tatsächlicher Höhe anerkennen und bei Bedürftigkeit voll übernehmen muss !