Muss ich alles zurückzahlen? (Jobcenter, Hartz4)
Hallo ich war von April an von meinen Ehegatten getrennt und habe Hartz 4 bezogen. Da unser Sohn unglücklich mit der Trennung ist, möchte ich zurück zu meine Mann. Wenn ich zurück zu meinen Mann gehe brauche ich kein Geld mehr vom Amt denn mein Mann ist berufstätig und bezieht keinerlei Einkünfte vom Ämter. Ich habe bereits meine Wohnung zum 1 Januar 13 gekündigt. Das Amt hatte mich nach der Trennung beauftragt auf Unterhalt zu Klagen bei meinen Mann. Das habe ich gemacht erster Termin ist 19.11.2012. ich möchte gerne wissen..... Das Geld was ich vom Amt bekomme ist das unterhaltvorschuss? Muss ich alles zurück zahlen, wenn ich zu meinen Mann zurückgehe? Lg rubi
4 Antworten
Ja, wenn Dein Mann für Dich rückwirkend Unterhalt zahlt, wird der natürlich auf die Hartz IV Leistung angerechnet. Wenn Du dann mehr bekommen hast als Dir eigentlich zugestanden hätte (also wenn Dein Mann direkt mit Deinem Auszug begonnen hätte, Unterhalt zu zahlen), musst Du zurückzahlen.
Aber glaub mir - Du tust Deinem Sohn keinen Gefallen, wenn Du nur seinetwegen wieder zu Deinem Mann zurück gehst! Und bei einer erneuten Trennung wird er dann noch mehr leiden als jetzt schon!
nein, du mußt nichts zurück zahlen, solange du mit deinem kind allein lebst. du mußt dem arbeitsamt lediglich deinen umzug anzeigen. bist du wieder bei deinem mann eingezogen, berechnet das amt deinen bedarfssatz und den deines kindes neu. verdient dein mann ausreichend, sodass er euch mitversorgen kann, dann stellt das amt die zahlung ein. Das arbeitsamt zahlt einen regelbedarfssatz+wohnkosten+zulage kind+regelbedarfssatz kind. unterhaltsvorschuss bekommt ausschließlich ein kind bis zum alter von max. 12 jahren, welches nur mit einem elternteil zusammen lebt, wo der andere elternteil nichts zum unterhalt beitragen kann und dies geld gibts vom jugendamt.
Gewagte These. Natürlich muss sie zuerst den Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen ihren Mann durchsetzen bevor sie Geld vom Staat bekommt. Dann muss sie für die Zeit, für die sie Unterhaltsansprüche hatte, das ALG2 auch zurückzahlen.
Du willst also zurück, weil dein Sohn unglücklich ist. Ihr habt doch sicherlich dem Amt nicht nur die Trennung vorgeschwindelt, um Geld vom Amt zu erschleichen?. Selten, dass eine Mutter beschließt,"nur" wegen der Kinder zurückzukommen. Weiß denn der Mann überhaupt von der geplanten Rückkehr? Jedenfalls ist er zumindest unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind. Wenn das Amt vorübergehend eingesprungen war, so entbindet ihn das nicht von der Rückzahlung des Geldes, das das Amt vorgelegt hatte; egal ob Du bei ihm bist oder nicht. Der Steuerzahler wird dadurch entlastet.
Nein, zumindest nicht von der Zeit her, wie ihr wirklich getrennt Gewohnt habt.