Ex Partner aus der gemeinsamenWohnung bekommen?
Ich bin seit 3 Monaten von meinem Ex Partner getrennt. Wir wohnen zusammen in einer Wohnung, in dessen Mietvertrag wir beide stehen. Eigentlich sollte er sich gleich nach der Trennung um eine neue Wohnung kümmern, da wir abgesprochen haben, dass ich in dieser Wohnung bleibe, da er sie finanziell nicht tragen kann. Nur leider hat er es scheinbar nicht so eilig, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen.
Kann ich irgendetwas unternehmen, damit er sobald wie möglich aus der Wohnung auszieht?
Vor ein paar Tagen hat ein Mann die gleiche Frage gestellt. Handelt es sich um die gleiche Wohnung ?
Ich denke nicht, denn er möchte die Wohnung ja nicht weiterführen.
6 Antworten
Auf die schnelle nicht, aber mit einem gewissen zeitlichen Versatz.
Da Du die Miete allein bezahlst, sprich Dich mit dem Vermieter ab, dass Du im Oktober und November keine Miete zahlst und dass er bitte im November sofort die fristlose Kündigung aussprechen möge und zwar im Schreiben an Euch beide, aber Aushändigung nur persönlich an Dich.
Du bereitest mit ihm schon Deinen neuen, alleinigen Mietvertrag vor. Sobald die fristlose Kündigung ausgesprochen ist, unterschreibt Ihr diesen Mietvertrag und Du zahlst wieder ganz normal Miete und irgendwann auch den Rückstand nach.
Der Vermieter muss damit einverstanden sein.
Einziges Risiko: Dein Ex-Freund bekommt Wind von der fristlosen Kündigung und zahlt den Rückstand sofort nach. Wenn hilfsweise fristgerecht gekündigt wurde, würde der Mietvertrag dann aber auch nur noch drei Monate laufen und wäre also Ende Februar 2022 auf jeden Fall beendet und Dein neues Mietverhältnis könnte dann ab 1. März als alleinige Mieterin dieser Wohnung beginnen. Spätestens dann könntest Du Deinen Ex aus der Wohnung verweisen und fern halten.
Das ist aber ganz weit aus dem Fenster gelehnt
Danke für die Auszeichnung.
Er steht mit im Mietvertrag, also ist er legal nicht rauszubekommen. Wenn er nicht ausziehen will, ist das sein gutes Recht. Dann kannst Du nur die Konsequenz ziehen, selber auszuziehen.
Falls er anschließend allerdings nicht die ganze Miete allein zahlen kann oder will, kannst Du versuchen, diese Aussicht als Druckmittel gegen ihn einzusetzen, denn er kann Dich nicht daran hindern, Dich aus dem Mietvertrag streichen zu lassen. Auch ist die Frage, ob der Vermieter ihn allein als ausreichend bonitätssicher akzeptiert. Und wem die Kaution gehört...
Nichts was ein Anwalt empfehlen würde...
Solche Situationen sind schwierig. Ich kenne einen ähnlichen Fall, bei der ein Partner ewig auf Wohnungssuche war und immer das Argument kam, er würde sich ja schon viele Wohnungen anschauen, aber er bekommt einfach keine. Das Problem war allerdings nicht der Wohnungsmarkt, sondern die überzogenen Ansprüche. (Traumwohnung für wenig Miete)
Es lief darauf hinaus, dass sich der verbleibende Partner das einige Monate angeschaut hat und sich dann nur noch mit Rauseckeln behelfen konnte. So richtige kleine fiese Mobbingaktionen bis der Leidensdruck für den anderen so groß war, dass die nächstbeste Wohnung gut genug ist.
Nicht schön, aber es war auch lange genug Zeit sich was angemessenes zu suchen...
Das ist seine Wohnung, genau wie deine auch.
Zieh du aus und lass ihn auf den Kosten sitzen.
Stimmt, hab nicht so weit gedacht...
Biete im Geld.
Oder helfe mit suchen, mehr kannst du nicht machen.
Das werden auch weiterhin ihre Kosten sein.