Kann ich das Jobcenter verklagen?
Hi,
ich war knapp drei Wochen in einer Notschlafstelle in Köln am 19.04 habe ich einen Antrag auf ALG2 sowie eine Mietbescheinigung an das Jobcenter Bonn eingereicht nach einer Woche wurde mir eine Angemesenheitsbescheinigung zugeschickt und eine Bitte, um den beidseitigen unterschriebenen Mietvertrag an das Jobcenter Bonn zu schicken nun ich habe das gemacht. Der Mietvertrag beginnt am 01.05 seit ein zwei Tage darauf hat die Firma bzw. der Vermieter zwei E-Mails geschickt und fragte nach der Überweisung der Kaution sowie der Miete. Das Jobcenter hat mir eine E-Mail geschrieben, dass ich am 02.05 einen telefonischen Termin habe, um meinen Antrag auf ALG2 zu bearbeiten!!!!I
Ich habe beim Jobcenter Bonn angerufen aber die Mitarbeiterin am Telefon weiß auch nix und sagte ich soll abwarten.
Am 02.05 es wurde mir in dem telefonischen Gespräch mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf ALG2 nochmal beantragen muss, da ich ab dem 01.05 in Bonn sein soll außerdem sagte mir der Mitarbeiter dass er eine Post an die neue Adresse schicken wird um zu überprüfen, ob ich dort wohne!!! Nach viel Mühe konnte ich dem erklären,dass ich erst in der Wohnung sein muss um weitere Briefe vom Jobcenter bekommen kann letztendlich hatVermieter mir die Wohnung abgegeben.
Den Antrag ist heute beim Jobcenter per Post zugestellt.
Heute habe ich diese E-Mail vom Vermieter bekommen.
Ich habe mir vor , am Montag zum Jobcenter zugehen und richtig beschweren und eine sofortige Lösung verlangen.
Ich war vorher in einem anderen Bundesland mein vorherige Jobcenter hat den Umzug zugesagt, mein Aufhebungsbescheid habe ich am 19.04. per Post bekommen aber leider wurde das Mietangebot zurückgezogen und so landete ich in eine Notschlafstelle.
Seit dem 31.03 habe ich keine Leistungen von keinem Jobcenter bekommen. Obdachlos und ohne Einkommen und so eine Bearbeitung.
5 Antworten
Also erstmal musst du folgende Dinge erledigen damit du überhaupt ein Anrecht auf Miete und Leistung hast.
- Einreichen eines Exposé
- Sobald die Miete im Rahmen, erhältst du die schriftliche Zusage
- Antrag auf ALG II (sofern nicht in der Stadt bereits bezogen)
- Antrag auf Mietkaution
- Antrag auf Mietkostenübernahme
Die Bearbeitungszeit dauert bis zu 6 Wochen, wurde ja bereits gesagt.
Wenn Unterlagen fehlen, dann gibt es ein ständiges Hin und Her.
Dann kommt noch hinzu, du bist nicht der einzige Antragssteller.
Es muss alles geprüft werden, die Kaution muss auch erstmal bewilligt werden.
Hast du das jedoch bereits getan ohne Kautionsübernahme, wird man dir die Kaution versagen und du darfst zusehen wie du die Kaution selber bezahlen darfst.
- Ansprechpartner ist hier der Vermieter.
- 3 Tage "Zahlungszeit" ist jedoch unwirksam und zu kurz.
- Mindestens 7 bis 10 Bankarbeitstage sind hier zulässig.
Kann ich das Jobcenter verklagen?
Sicherlich kannst du das. Aber es wird dir nichts bringen.
Nicht nur dass du erstmal einen Anwalt brauchst, dann einen aktuellen ALG II Bescheid oder ähnliches dass du geringes Einkommen hast, dann dauert es bis zu einer Verhandlung MONATE ... aber ja... natürlich, verklagen kann man immer.
Nun ich wohne seit dem 03.05 in der Wohnung
Sehr mysteriös, wenn du doch selber geschrieben hast, Zitat:
„01.05 seit ein zwei Tage darauf hat die Firma bzw. der Vermieter zwei E-Mails geschickt und fragte nach der Überweisung der Kaution sowie der Miete. ”
Fakt 1., ein Vermieter händigt keine Schlüssel vor Kaution oder Miete aus.
Das wäre ja fatal für den Vermieter.
Weiter schreibst du, Zitat:
„Am 02.05 es wurde mir in dem telefonischen Gespräch mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf ALG2 nochmal beantragen muss”
Fakt 2., dein ALG II Antrag und somit die Miete wurde noch nicht bewilligt, da du noch keine Leistungen erhältst. Kaution erhältst du jedoch erst, wenn dir Leistungen zustehen.
letztendlich hatVermieter mir die Wohnung abgegeben.
Das solltest du mal genauer erklären, genau genommen den letzten Satz.
Der Vermieter lässt dich trotz fehlender Miete und Kaution in der Wohnung wohnen?
Nach viel Mühe konnte ich dem erklären,dass ich erst in der Wohnung sein muss um weitere Briefe vom Jobcenter bekommen kann
Das war offenbar am 01. bzw. 02.05. Und seit dem 03. willst du in der Wohnung wohnen?
Abschließend willst du das JC verklagen für... was?
Schreibst aber noch:
Seit dem 31.03 habe ich keine Leistungen von keinem Jobcenter bekommen. Obdachlos und ohne Einkommen und so eine Bearbeitung.
Somit wohnst du nun also doch nicht in der Wohnung und bekommst aktuell keine Leistungen vom Jobcenter. Somit auch keine Miete oder Kaution.
Also wie du vll. merkst, oder auch nicht, macht deine Geschichte keinen Sinn.
Du hast ohne Geld und positiv entschiedenen H4- Antrag eine Wohnung angemietet?
Die Bearbeitung von Hartz4 - Anträgen kann bis zu 6 Wochen dauern, es sind haufenweise Unterlagen einzureichen und du bist nicht der einzige Antragsteller.
Selbstverständlich möchte der Vermieter nun die Miete * Kaution, das ist sein Recht und ganz sicher auch Inhalt des Mietvertrags.
Setz dich mit dem VM in Verbindung, erkläre ihm die Situation und bitte um eine Fristverlängerung.
Ja , aber das sind 17 Tage her. Ich habe seit dem 20.04 mehrere Anrufe und E-Mails vom Jobcenter bekommen jedes Mal habe ich gefragt ob etwas fehlt die Antwort war "wir haben alles, was wir brauchen,, meine Frage warum wurde ich vorher nicht mitgeteilt, dass ich eine Postadresse in Bonn brauche um meinen Antrag zu bearbeiten???
Das sind noch keine 3 Wochen. Du bist nicht der einzige Antragsteller. Warum hast du dich nicht viel früher darum gekümmert?
Ich war vorher in einem anderen Bundesland mein vorherige Jobcenter hat den Umzug zugesagt, mein Aufhebungsbescheid habe ich am 19.04. per Post bekommen aber leider wurde das Mietangebot zurückgezogen und so landete ich in eine Notschlafstelle.
Seit dem 31.03 habe ich keine Leistungen von keinem Jobcenter bekommen. Obdachlos und ohne Einkommen und so eine Bearbeitung.
Das ändert nicht an der Tatsache das auch du dich an die Regeln zu halten hast. Du bist einer von Millionen Bedürftigen...
Und du denkst, ein eingereichter Antrag, der noch nicht bearbeitet wurde, befreit dich von der Pflicht, deine Miete zu zahlen? Nein, absolut nicht.....
Mal davon abgesehen, meinst du, das Jobcenter hat nix anderes zu tun, als auf deinen Antrag zu warten, damit sie den sofort bearbeiten können? Sowas dauert...und bis dahin hast du deine Kosten vorerst selbst zu tragen...
Ja , aber das sind 17 Tage her. Ich habe seit dem 20.04 mehrere Anrufe und E-Mails vom Jobcenter bekommen jedes Mal habe ich gefragt ob etwas fehlt die Antwort war "wir haben alles, was wir brauchen,, meine Frage warum wurde ich vorher nicht mitgeteilt, dass ich eine Postadresse in Bonn brauche um meinen Antrag zu bearbeiten???
Ja, und? Solche Anträge brauchen Wochen oder Monate. Da hättest du dich eben rechtzeitig kümmern müssen.
Bis dahin bist DU zahlungspflichtig....
Ca. 6 Wochen dauert die Bearbeitung eines Erstantrags. Du wirst abwarten müssen, da kann das Jobcenter nichts dafür.
"oder Monate,, ?
Du brauchst eine aktuelle Adresse und musst erreichbar sein. Das ist eine Voraussetzung um überhaupt einen Anspruch auf H4 zu haben.
Lies die AGB!
DU musst deine Anträge rechtzeitig stellen. Die Welt dreht sich nicht nur um dich, sowas dauert und du bist nicht der einzige der eine schnelle Bewilligung wünscht.
Ich hatte seit dem 31.03 eine Postadresse bei SKM bis gestern eingerichtet.
Eine Untätigkeitsklage ist nach 6 Monaten Bearbeitungszeit möglich, soweit ich weiß.
Nein kannst du nicht. Kannst versuchen Arbeit zu finden in der Zeit.
Ich habe eine Mietbescheinigung eingereicht, in der steht die Kaution und die Miete. Danach bekam ich eine E-Mail vom Jobcenter bekommen, in der steht, dass ich den beidseitigen unterschriebenen Mietvertrag an das Jobcenter schicken soll. Nun ich wohne seit dem 03.05 in der Wohnung und ich habe keine n Antrag auf Kautionübernahme beantragt muss ich jetzt auf die Kaution selber aufkommen.