Alg2 ohne Arbeitsbescheinigung des AG
Hallo,
wie in der Überschrift, kann man Alg2 (Harz4) auch ohne die Arbeitsbescheinigung welche der AG ausfüllen muss bekommen (also mit Lohnabrechnung, Kontoauszug etc.)
Habe nämlich ein durchaus schlechtes Verhältnis zum Ex AG, ich habe im Streit selber gekündigt und mir den Resturlaub genommen (habe gesagt, dass wenn ich den Urlaub nicht kriege, dann kommt die Krankschreibung). Ich meinte auch zu ihm, dass ich sofort was anderes kriege und ich nicht auf ihn angewiesen bin. Dem war auch so, jedoch bekomme ich zurzeit nur auf 400euro Basis etwas und im Herbst erst als Vollzeit, deswegen Alg2 Antrag.
Naja ich will dem alten AG jetzt nicht die Bescheinigung schicken, dann weiss der ja das ich nichts finde und dann schickt der das Teil nicht zurück und ich muss es mir persönlich abholen u d das wäre schon sehr demütigend weil der Typ sehr herablassend ist.
Naja nochmal zur Frage, reicht dem Jobcenter auch Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag, Kontoauszug (welche die ja eh sehen wollen) oder was anderes
bitte keine schmäh attacken wegen der Eigenkündigung, hatte innerlich schon zig mal gekùndigt ...und studiere eh dann im September von daher hätt ich eh gekündigt.
Naja hoffe auf eure Hilfe
MfG
5 Antworten
Der AG ist verpflichtet die Arbeitsbescheinigung vollständig und korrekt auszufüllen. Das steht auch ganze vorne so drauf! Wenn er es nicht tut oder falsche Angaben macht, macht er sich strafbar. Also, wo ist das Problem?
Das Arbeitsamt möchte Angaben zu Deinen Einkünften der letzten 5 Jahre, d.h die müssten 60 Lohnabrechnungen durchschauen. Da ist die Arbeitsbescheinigung deutlich schneller geprüft.
Strafbar?
Oder nicht doch eher eine Ordnungswidrigkeit plus Schadensersatz?
SGB II § 57 Auskunftspflicht von Arbeitgebern
Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen Auskunft über solche Tatsachen zu geben, die für die Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Buch erheblich sein können; die Agentur für Arbeit kann hierfür die Benutzung eines Vordrucks verlangen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf Angaben über das Ende und den Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
SGB II § 62 Schadenersatz Wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. eine Einkommensbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt,
2. eine Auskunft nach § 57 oder § 60 nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
SGB II § 63 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt ...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 6 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
Gruß aus Berlin, Gerd
Das geht nur mit der Arbeitsbescheinigung und der AG ist verpflichtet, diese auszufüllen und dir diese zuzustellen.
War bei mir auch so bring deinem alten AG den Antrag und nimm den dann gleich wieder mit un reich es der AA oder dem Jobcenter ein.
"... die Agentur für Arbeit kann hierfür die Benutzung eines Vordrucks verlangen." SGB II § 57 Auskunftspflicht von Arbeitgebern: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html.
Schickt der Boss die nicht zurück, darf er Bußgeld und Schadensersatz gewärtigen: Einfach mal für ihn ausdrucken - falls das nicht schon in der Rechtsbelehrung des Jobcenters steht ...
Gruß aus Berlin, Gerd
Auf Deine Befindlichkeiten kommt es nciht an. Wenn das Jobcenter die Bescheinigung verlangt, mußt Du sie liefern. Ob sie auch die Abrechnungen akzeptieren, mußt Du dort fragen.