Bei ALG2 Stromrechnungen vorlegen - muss ich das?
Hallo, ich wohne mit meinem Kind in einer Wohnung die derzeit vom Arbeitsamt finanziert wird. Ich selbst bekomme ALG2. Nun zu meinem Problem: Die Wohnung in der ich lebe, ist im Haus meines Freundes, sodass sein Vater mein Vermieter ist. Da es hier alles ein "Strom-Kreislauf" ist, bekommt der Vater meines Freundes jeden Monat das Geld für die Stromkosten. Jedoch haben wir es so geregelt, dass mein Freund jeden Monat weniger "Unterhalt" bekommt und er damit die Stromkosten bezahlt. Letztendlich habe ich ( oder auch das Amt) deswegen auch nie Nachzahlungen, weil mein "Schwiegervater in Spe" die Kosten dafür tragen möchte. Deshalb gibt es auf meinen Kontoauszügen nunmal keine Strom-Posten. Mein Sachbearbeiter hat mich nun darauf angesprochen, dass er nun Nachweise über meine Stromabrechnungen bzw allgemein Rechnungen haben möchte. Erstens bin ich jetzt unsicher, ob ich die ganze Zeit etwas verbotenes mache und zweitens wüsste ich einfach gern, ob ihn das überhaupt was angeht, ob ich ÜBERHAUPT Strom bezahle oder wieviel? Denn so wie ich das verstanden habe, ändert es sowieso nichts am Regelsatz, den ich bekomme. Kennt sich da jemand aus? Muss ich ihm das tatsächlich nachweisen? :(
6 Antworten
Stromkosten sind nur insoweit nachzuweisen, als sie (als Heizkosten) den Kosten der Unterkunft zuzurechnen sind. Haushaltsstrom ist hui ....
Im Bereich der KdU wäre es allerdings vollkommen unproblematisch, mietvertraglich eine Heizkosten-Pauschale zu verabreden.
Lass deinen Sachbearbeiter also erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er die Abrechnung sehen möchte, denn Stromkosten gehen ihn im Grundsatz nichts an. Du kannst die bar bezahlen oder in Knäckebrot oder durch Kieselsteine zählen ...
Die Stromkosten sind im Regelsatz enthalten, dass stimmt soweit. Wenn das Warmwasser nicht über die Heizanlage, sondern über Boiler oder Durchlauferhitzer geschieht bekommst Du ca. 9,00 Euro mehr im Monat. Wenn Du auf deinen Konto keine Abbuchungen oder Überweisungen für die Stromkosten an deinen Stromlieferanten hast, wo ist das Problem. Kannst ja auch das Geld vom Konto abgeholt haben, und per Zahlschein die Rechnung bezahlt haben, oder direkt bar, wenn der Anbieter vor Ort ist. Wie will das Amt dann beweisen das Du das nicht bezahlt hast. Das Amt darf bei Guthaben nach der Jahresabrechnung anders als Bei Heizkostenerstattungen, dass Guthaben auch nicht mit dem Regelsatz verrechnen. Aber dies sind ja alles nur gut gemeinte Hinweise, um die genaue Situation und Lage zu verstehen fehlen genauerne Informationen. Um sicher zu gehen einen Anwalt einschalten. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, einen Rechtshilfeantrag, beim Gericht beantragen.
Solange es sich nur um normalen Haushaltsstrom handelt,geht ihm das nichts an,weil die Abschläge eh aus dem Regelsatz gezahlt werden müssen !
Wenn du aber auch mit Strom heizt oder Wasser erwärmen musst,dann kann und muss er natürlich Abrechnungen verlangen und für Neben / Betriebskosten / Heizkosten sowieso.
Die Stromkosten sind in Höhe von 8 % im Regelsatz enthalten. Nur wenn die Kosten diesen Satz übersteigen, kann man den Ausgleich über ALG2 erhalten. Erst dann mußt Du Abrechnungen vorlegen.
nein, Du mußt vom Regelsatz nichts zurückzahlen.
Da die Stromkosten sowieso aus dem Regelsatz zu begleichen sind, geht die Stromrechnung den Sachbearbeiter nur dann etwas an, wenn es sich um Heizung oder Warmwasser handelt.
Du kannst doch diesen Umstand mitteilen.
Ich vermute eher, dass es sich hier darum handelt die Wohnverhältnisse insgesamt zu klären, also ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
In meinem Fall dann aber nicht oder? Ich zahle jeden Monat einen zugegeben recht geringen Betrag von ca 20 Euro für 2 Personen. So gesehen, zahlt mein Vermieter die Unkosten und es ist okay für ihn. Ich habe jetzt bedenken, dass das Arbeitsamt sagen könnte : "Nö, die zahlt so wenig Strom, da kann sie den Rest ja zurückzahlen."