Erstausstattung für erste Wohnung trotz job?

5 Antworten

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Ich sags mal so: wenn man eine eigene Wohnung haben will sollte man sich diese auch leisten und auch möblieren können.

Da du nicht vom Staat lebst ist der auch nicht verpflichtet, dir eine Wohnungseinrichtung zu zahlen.

Wenn du 950 verdienst und 410 Ausgaben hast bleiben noch 540 über, davon könnte man sich schon mal ein bisschen was zurücklegen. Neue Kühlschränke gibt es bereits für etwas über 100 € und auch Waschmaschinen sind nicht mehr so teuer.

Da wird dir nichts anderes über bleiben als zu sparen und nach und nach Dinge anzuschaffen....

IloveE 
Beitragsersteller
 25.08.2011, 16:36

wer sagt was von wollen??? Alles nur für die Arbeit. Für die Arbeit ist man mal irgendwann ausgezogen und für die Arbeit umgezogen. Für die Arbeit gibt man Pendelgeld aus bzw zahlt Benzin, Steuern und Versicherung. Für die Arbeit steht man frühs auf und kommt kaputt abends nach Hause.

Der Gedanke jeden Tag auschlafen zu können gefällt mir. Und das ich nur Zettelleiehen ausfüllen muss um etwas zu bekommen vom amt, noch viel mehr.

in 2 Monaten kann ich dann auf ner Couch sitzen und mir jeden Tag nen Kasten bier leisten. Ist schon Gängig.

Würde ich weiterhin arbeiten gehen, so habe ich weiterhin monatlich nix um meine Wohnung einzurichten und für persöhnlich bedürfnisse bleibt mal garnix übrig. Was solls, is halt so.

guterwolf  25.08.2011, 16:43
@IloveE

dann lass dich kündigen und genieße das Leben und denk daran, dass du dann im Alter genau so wie hast wie heute....

Nein, Du wirst da keinen Erfolg haben. Hartz-4-Empfänger haben nach Abzug von Miete nur einen Regelsatz von ca. 360 Euro zum Leben. Bei Deinem Gehalt kannst Du also in kurzer Zeit Stück für Stück für Anschaffungen ansparen. Ein Kühlschrank z. B. ist gar nicht so teuer. Sei froh, dass Du kein Hartz-4-Empfänger sein musst. Die Berufsunfähigkeitsversicherung müsstest Du als erstes kündigen.

IloveE 
Beitragsersteller
 25.08.2011, 15:53

aber waschmaschine usw....ich meine ich bräuchte 3 Monate um mir eine leisten zu können. wie oben geschrieben, habe ich noch andere abgaben, schulden hin oder her, wenigstens zahle ich sie. Anders als so mancher H4-Empfänger. :/

Nachtflug  25.08.2011, 15:56
@IloveE

Wenn einem Hartz-4-Empfänger die Waschmaschine kaputt geht, bekommt er vom Amt keine neue Maschine, sondern muss so lange mit der Hand waschen, bis er genug Geld für die Reparatur oder eine gebrauchte Maschine zusammengespart hat. Ich finde Deinen Auftritt beim Amt ziemlich unverschämt beschämend.

IloveE 
Beitragsersteller
 25.08.2011, 16:02
@Nachtflug

ich find es unverschämt das ich als steuerzahler, und ehemaliger ALG2 Verzichter keinen Anspruch darauf habe. Wenn ich mein Kollegen anschaue, der bekam damals 1900 € CASH, und der macht kein Finger krum. Da wunder sich einer warum heut zu Tage niemand mehr arbeiten will, wenn ich doch als H4 Empfänger alles bekomm vom Staat. Und das mit der Waschmaschine ist falsch, man bekommt sehr wohl unterstützung wenn se kaputt geht. Denn wovon soll er denn Sparen??? er hat doch nix.

Zumindest glaubt der Otto Normalverbraucher das, bis ma hinter den Kulissen schaut und sieht, das der Faule Sack auf der Couch, mehr Geld in der Tasche hat als ich. Und Ich gehe 50 Stunden die Woche arbeiten, bekomme für die Überstunden nur Drecks Gutscheine für den Laden, aber ok ich bin zufrieden.

Womit ich nicht zufrieden bin ist, das ich meine Wäsche mit Hand waschen muss und nichtmal nen Wochenendeeinkauf machen kann, weil ich keine möglichkeit habe die nahrung zu kühlen. Gott sei dank ist bald Winter, dann taugt mein Fensterbrett wenigstens mal was -.-

Schlumpffan  25.08.2011, 16:13
@IloveE

Ein ALG2- Empfänger würde keine neue Waschmaschine bekommen wenn die alte kaputt geht, da hat Nachtflug schon recht. Das Geld für Neuanschaffungen hat er sich von der Regelleistung zu sparen. Wie er das macht ist sein Problem. Er könnte höhstens ein Darlehn beantragen das er dann monatlich von seinem Regalsatz abbezahlt

IloveE 
Beitragsersteller
 25.08.2011, 16:17
@Schlumpffan

Ok dann frage ich ma so, würde ich auch nen Darlehen bekommen? den ich von meinem Gehalt abzahle? Wenn ja, wird der antrag formlos ans Amt gestellt oder gibts da Vordrucke.?

Nachtflug  25.08.2011, 16:22
@IloveE

Ein solches Darlehen wird Dir auch nur gewährt, wenn Du Leistungsempfänger bist.

IloveE 
Beitragsersteller
 25.08.2011, 16:29
@Nachtflug

lustig.....drecksland ^^ Gott Schütze die Stütze, ich werd jetze nur noch krank sein bis man mich kündigt und dann kassier ich ab :D , danke für eure antworten. Denke ma mit dieser Einstellung kommt der Staat hier nicht mehr weit. Da geht man arbeiten und für was? Damits ein schlechter Geld als den arbeitslosen..

Schlumpffan  25.08.2011, 16:33
@IloveE

Mach das aber dann lebst du von ca: 360 € im Monat. Und das Amt interessiert es nicht ob du Versicherungen und Schulden bezahlen musst.

Ob das besser ist?

IloveE 
Beitragsersteller
 25.08.2011, 16:39
@Schlumpffan

eidesstaatliche versicherung unterschreiben, zack und schon sind schulden egal. Miete wird bezahlt, nebenkosten auch. 360 € sind mehr als das was ich jetze besitze. Und immerhin würde ich nen kühlschrank besitzen. Glaub das sogar schon fehrnsehen mit inbegriffen ist in der erstausstattung. Und bald wirds internet auch noch sein, wartets mal ab.

Schlumpffan  25.08.2011, 16:45
@IloveE

wenn du nicht viel verdienst bist du unter der Pfändungsgrenze. D.h. mann kann deine Schulden nicht pfänden. Die Versicherung kannst du auch so unterschreiben. Dann hast du deinen Lohn (950) minus deiner Warmmiete (170). Also 780. Immer noch ne Menge mehr

Die Sachbearbeiterin hat nicht so ganz recht, schaun wir mal ins Gesetz: $24 Abs.3 SGB2

"... Leistungen [z.B. für Erstausstattung] werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf ... jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird."

Also: Grundsätzlich kann Erstausstattung auch ohne Alg2-Bezug bekommen. Dabei wird aber das Einkommen der nächsten 6 Monate berücksichtigt.

Und grundsätzlich gilt: Du kannst jeden Antrag stellen und sie muss ihn bearbeiten - ob sie bewilligt oder ablehnt ist dabei eine andere Sache. Eine Ablehnung muss sie begründen, wenn Du es forderst auch schriftlich.

Bei Dir errechne ich gut 130€ Einkommen über dem Bedarf, was gut 800€ in 6 Monaten wären. Das ist in etwas das, was einem üblicherweise als Erstausstattung zugestanden wird. Dennoch lohnt sich der Antrag möglicherweise: Mach eine Liste der Dinge, die Du benötigst und beantrage schriftlich die Kostenübernahme. Beharre auf einem schriftlichen Bescheid mit Begründung - da muss mindestens die Rechnung drauf stehen, wieviel Einkommen sie in den 6 Monaten berücksichtigen und wie hoch Dein Bedarf ist.

Grundsätzlich kann man schoooon Erstausstattung bekommen, ohne einen Anspruch auf regelmäßige Leistungen zu haben. Dafür ist Dein Einkommen aber zu hoch. Um zu berechnen, was Du bekommst, muß man Deinen Bedarf (364,- Regelsatz + 170,- Warmmiete + ) von Deinem Einkommen abziehen. Das Ergebnis ist das "übersteigende Einkommen" von 416,-€. Den Betrag mit 7 (Monaten) multipliziert ergibt den Betrag, den Du zunächst selbst aufbringen mußt, bevor Du weiteres Geld vom Jobcenter bekommst. Und das sind 2912,-€ und damit deutlich mehr, wie man vom Jobcenter für die Erstausstattung einer Wohnung insgesamt bekommt.

Was gebrauchte Einrichtung angeht, kannst Du Dich mal bei eBay oder auch bei www.dhd24.de umschauen.

IloveE 
Beitragsersteller
 25.08.2011, 16:26

ja das mag sein, das das so alles richtig ist, aber meine ausgaben sind so hoch, das ich sehr sehr lange zeit bräuchte um mir mal überhaupt ein Klamottenwaschgerät kaufen zu können bzw. lebensmittelaufbewahrungsschrank :D, denn wie schon gesagt zahle ich schulden ab. Ist zwar meine eigene schuld das ich es soweit kommen lassen hab, aber was soll man machen? ist halt passiert. Gibts denn nen Darlehen vom center??

skyfly71  25.08.2011, 16:36
@IloveE

Nein, wenn kein Anspruch besteht, dann gibts auch kein Darlehen. Und wenn man mit Schulden sein Einkommen klein rechnen könnte, würde das dazu führen, daß das Jobcenter die Schulden der Leute bezahlt. Sehr verkürzt gesagt könnte man dann ja erst auf gro´ßem Fuße leben, Megakredite aufnehmen und verjubeln und sich hinterher vom Jobcenter finanzieren lassen, weil man sein (eigentlich ausreichendes) Einkommen zur Schuldentilgung verwendet.