Tot der Mutter, wohnen aber in einer Wohnung, dass Erbe soll aber ausgeschlagen werden?

9 Antworten

Wenn ihr das Erbe ausschlagt, so habt ihr kein Recht mehr in der Wohnung aufzuhalten. Persönliches nachweisliches Eigentum darf natürlich mitgenommen werden. Die Sterbevers. ist für die Beerdigung gedacht. Sollte das Auto auf dich laufen und nur die Haftpflicht auf die Mutter, so müsst ihr ummelden.

peterobm  02.06.2015, 14:42

Bei Tod gelten besondere Kündigungsfristen, vor Ablauf könnt ihr ausziehen oder unter neuem MV in der Wohnung verbleiben.

Bei einem Ehepaar gehört der Hausrat beiden. Wenn ausserdem ein überwiegender Teil des Hausrats dir gehört, hat das mit der Ausschlagung nichts zu tun.

Hinterläßt der Verstorbene einen Ehepartner, kann dieser nicht nur in der Wohnung verbleiben,sondern behält auch den Hausrat (soweit es sich nicht um besondere Wertgegenstände handelt)und die Hochzeitsgeschenke.


Das wäre nämlich ein Voraus, der nicht in die Erbmasse geht.

§ 1932 BGB


Der Mietvertrag ist kein Erbwert. Ihr zahlt die Miete weiter und fertig.

Also nochmal, wir wollen das Erbe ausschlagen wegen Überschuldung, meine Eltern haben da auch eine Privatinsolvenz. Wir wollen beide ausschlagen. Normalerweise darf man dann ja von den verstorbenen nichts an sich nehmen und behalten. So aber wir wohnen ja in der Wohnung das meiste läuft halt auf meinen Namen.

Leider hat mein Vater keine Übersicht über irgendwas. Ich muss auch alles alleine organisieren.

So sie hat trotz Insolvenz zwei Autos besessen, da wir denen glaubhaft machen konnten das, dass eine nur von mir genutzt wird aber beide liefen über Ihren Namen aber kurz vor Ihrem Tot Gab sie mir die Briefe, bzw. den einen denn Sie war der Meinung wer die hat kann mit den Autos auch machen was er will? 

Danke für die liebe Antwort. Also das eine Auto ist 15 Jahre alt und hat 100000 und das andere ist 12 Jahre alt und hat knapp 200000 runter. Große Besitztümer kann man damit dann auch nicht machen . Zumal wir das eine Auto seit einem Jahr haben und es dort nur 1000 kostete. Erben weitere glaube ich nicht . Alle andren Angehörigen sind verstorben und meine Oma von meiner Mutter hatte nur ein Kind dort ist sonst alles verstorben und bei meinem Papa lebt niemand mehr seitdem er 18 ist. Also glaub ich kaum das man weitere Erben findet . Ja sie waren seit 36 Jahren verheiratet . Der Rest in der Wohnung ist durch die Rechnung nachweisbar das es mir gehört. Außer ein Fernseher der ca sechs Jahre alt ist . Also kann ich ruhig ausschlagen ? Den sie hatte hohe Schulden und die würden ja wieder aufleben oder ?

Guten Tag Sylvergirl,

Es tut mir Leid für Dich, dass Deine Mam verstorben.

Deine momentanen Ängste können sich etwas beruhigen. Warum glaubst Du, darf man die Sachen in Wohnung nicht mehr anfassen? Kleiner Irrtum. Dein Vater sollte eigentlich mehr Durchblick besitzen. Wenn der bestehende Mietvertrag von Vater + Mutter unterschrieben worden ist, wird es keine weiteren Probleme in dieser Hinsicht geben, solange Miete weiter bezahlt wird. Ansonsten eine Verbindung zum Vermieter bzw. Hausverwaltung aufnehmen um vorsichtshalber Sachlage zu klären. Dazu Auto Situation mit der bestehenden VS klären, da Umschreibung notwendig. Sollte der Wagen dann auf Deinen Namen laufen, musst Du wahrscheinlich mit einem höheren Beitrag rechnen. Notfalls VS ändern, Angebote einholen vorab.

Behalte auch in dieser traurigen Situation einen klaren Kopf. Es wird sich alles ein pendeln und sicherlich werden Freunde + Verwante dabei hilfreich zu Seite stehen. 

Alles Gute!