erbe ausschlagen(überschuldung) und dann die möbel verkaufen

6 Antworten

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Nein, dass Sie nicht. Entweder schläg Sie das Erbe aus oder nimmt es an.

Ein Model, wie ich nehme nur das Guthaben und die Schulden nicht, ist nicht vorgesehen. Wenn man keine Schulden erben möchte, bleibt nur das ausschlagen.

Tipp: Versuche eine Vermögensaufstellung zu bekommen, wo auch die Verbindlichkeiten verzeichnet sind. Oder mache Dir selbst ein Bild.

Engelchen31176 
Beitragsersteller
 13.09.2011, 09:16

So wie wir erfahren haben hat sie schon ein paar möbel verkauft. Ist das denn sofort rechtskräftig wenn sie das Erbe ausgeschlagen hat? Ich meine wegen mein Sohn müssen wir ja warten auf den bescheid.

HarryHirsch4711  13.09.2011, 11:22
@Engelchen31176

Hallo, das geht eigentlich gar nicht. Sie ist nicht die Eigentümerin.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich meine, bis zur Klärung des Nachlasses darf niemand etwas verkaufen.

nein das darf sie eigentlich nicht, aber wenn alle das Erbe ausschlagen, was passiert dann mit dem Gerümpel ?

imager761  13.09.2011, 08:56

aber wenn alle das Erbe ausschlagen, was passiert dann mit dem Gerümpel ?

Es fällt dem Staat, genauer der Landesfinanzbehörde zu.

Engelchen31176 
Beitragsersteller
 13.09.2011, 08:45

Sie verkauft es damit sie den Kredit abbezahlen kann. Die sache ist, ich muss ja für mein Sohn ausschlagen da er erst 14 ist und nun wollen sie vom amtsgericht nachweise über die überschuldung haben aber bis jetzt hat sie noch keine papiere geschickt.

imager761  13.09.2011, 09:02
@Engelchen31176

Die sache ist, ich muss ja für mein Sohn ausschlagen da er erst 14 ist und nun wollen sie vom amtsgericht nachweise über die überschuldung haben aber bis jetzt hat sie noch keine papiere geschickt.

Da kannst du lange warten - die Prüfung der Nachlasswerte ist Sache der Erben :-O

Also lass dir von der Ehefrau die Unterlagen zuschicken oder schlage vorsichtshalber aus. Aber prüfe mal, ob die Frau tatsächlich ausschlug, die Schulden stimmen oder dein Kind über den Tisch gezogen werden soll.

Hier sind unbedingt Fristen einzuhalten - 6 Wochen nach Anfall der Erbschaft muss das beim Nachlassgericht oder einem Notar erklärt werden!

BTW - ich hoffe sehr, dein Sohn war durch Testament des Vaters nicht als Erbe eingesetzt :-O

Sonst hat er als gesetzlicher Erbe die Schulden bereits :-O

Engelchen31176 
Beitragsersteller
 13.09.2011, 09:40
@imager761

Nein er hatte kein Testament gemacht. Er hat nicht mal ein Brief hinterlassen, aber das ist ne andere sache. Den verdacht haben wir auch das da irgendwas nicht stimmt. Aber wie kann ich es prüfen ob sie ausgeschlagen hat?

Engelchen31176 
Beitragsersteller
 14.09.2011, 11:23
@imager761

Hallo, also die Ehefrau hat das Erbe ausgeschlagen, wir haben im Amtsgericht angerufen und die haben uns das bestätigt. Also darf sie nichts verkaufen was sie aber schon getan hat. Nun verlangen wir die Auflistung von Schulden und Vermögen inkl. was sie schon alles verkauft hat. Kann sich mein Sohn ein Anwalt nehmen und da er kein Einkommen hat ist nun unsere Frage wer die Kosten für den Anwalt übernimmt. Mein Sohn(14) hat das Erbe noch nicht rechtskräftig ausgeschlagen, das liegt noch beim Familiengericht. Ich danke für schnelle Antworten.

Nein, wenn das Erbe nicht angenommen wurde, gehört es nicht Ihr und sie darf es nicht Verkaufen oder Verschenken. Sie darf nicht mal in Wohnung. Wenn sie keiner findet, der das Erbe haben möchte, wird es verkauft, das macht dann ein vom Gericht bestellter Notar. Wenn sie die Sachen verkauft, macht sie sich Strafbar !

Engelchen31176 
Beitragsersteller
 13.09.2011, 09:03

Vielen dank für die schnelle antworten, ihr habt mir wirklich sehr geholfen damit.

Mit Erbausschlagung geht der gesamte Nachlass des Verstorbenen, auch Vermögenswerte, an Erben nächter Ordnung über.

Das bewirkt, dass sie nie Erbin war, also auch keinen Anspruch an den Möbeln aus seinem Nachlass hat - es sein denn, bestimmte Stücke oder die Hälfte der Einrichtung war ihr (Mit-)Eigentum.

G imager761

Nein, den Teil des Mobiliars, der zum Erbe gehört, darf sie nicht verkaufen. Es gibt nicht ein bisschen Erbe ausschlagen, sondern nur ganz. Das, was von den Möbeln ihr gehört, darf sie aber verkaufen.