Tochter gibt Verlobten beim Bafög nicht an......
Hallo, mein Ehemann hat aus erster Ehe ein Kind die nach abgebrochener Ausbildung studiert,sie hat das Studium unterbrochen wegen Schwangerschaft und Babyjahr, jetzt hat sie wieder angefangen und würde das Studium im Februar 2015 beenden. Sie lebt mit ihrem Verlobten ( er ist in Arbeit) und ihrem gemeinsamen Kind in einem Haushalt.
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Muss sie ihren Verlobten beim Bafög-Antrag mit angeben.
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Muss mein Mann wirklich über 300€ an sie zahlen.
Sollten wir wirklich einen Rechtsanwalt einschalten..noch eins,seine Tochter ist jetzt 26 Jahre alt. Ich danke und warte auf eine gute Nachricht... Eulchen94
8 Antworten
Wenn sie ein Baby hat und das ist noch unter 3 Jahren alt, dann hat sie gegen den Kindsvater (Verlobten) anspruch auf Betreuungsunterhalt und dieser geht vor Unterhalt durch den Vater, da er das Kind gezeugt hat. Damit fällt die Unterhaltspflicht für Ihren Mann weg und er sollte die Zahlung an sie einstellen mit dem Hinweis, dass bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes Betreuungsunterhalt durch den Kindsvater zu leisten ist. Dieser wäre dann auch von der Tochter im Bafög- Antrag mit anzugeben. Wird sie dann bis zur Vollendung des 3. LJ des Kindes fertig mit der Ausbildung dann ist er aus dem Schneider.
Hallo, vorerst musst du zwischen dem Unterhalt für die Tochter deines Mannes und dem BAföG-Antrag unterscheiden. Für den Unterhalt gebe ich dir hier einen interessanten Link:
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/Unterhalt-Was-Eltern-zahlen-muessen
Mein Sohn hat auf BAföG erhalten und ich weiß, wie pingelig die Anträge auszufüllen sind. Der Antragsteller muss seine gesamten Vermögensverhältnisse auf den Tisch legen, Kontoauszüge müssen belegen, ob die Angaben der Wahrheit entsprechen. Gefragt wird auch nach Unterhalt der Eltern. Du kannst dir gerne mal im Internet unter "BAföG-Antrag" das Antragsformular durchlesen. Dort wird auch nach eigenen Kindern gefragt, wo sie leben und ob Unterhalt gezahlt wird. Auch das Formblatt 3 ist interessant, wo die Elterneinkünfte nachgewiesen werden müssen. Wenn dein Mann ihr monatlich 300 Euro bezahlt, wird dieser Betrag natürlich mit dem BAföG verrechnet, so dass sie evtl. gar nicht BAföG berechtigt ist.
Hallo BarbaraAndree, vielen Dank für Deine super Antwort..Du hast sicherlich auch schon mehrere Bafög Anträge ausgefüllt. Ich habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen und normalen Unterhalt muß mein Mann nicht mehr zahlen,da sie ja schon 26 ist,aber unter diesen Umständen (Studium usw.) rechnet er den Verdienst von meinem Mann aus,auch ist er mir (laut Aussage vom Anwalt ) zum Unterhalt verpflichtet,ebenso errechnet er an Hand von Belegen auch noch die Einkünfte seiner Exfrau aus und auch sagte er mir,muß seine Tochter ihren Velobten mit beim Bafög Amt mit angeben,da sie einen gemeinsamen Haushalt haben,aber diesen hat sie offensichtlich nicht mit erwähnt,deswegen diese hohe Summe. Alles ist so bürokratisch und nervenaufeibend. Ich melde mich was genau rausgekommen ist,falls Du es wissen möchtest. Dir einen schönen Tag und
Danke Eulchen94
Wenn dann müßt Ihr sie anzeigen. Wenn er bisher 300 bezahlt hat muss er das bis zum Ende der Ausbildung, aber in der Zeit zu Hause hätte sie vom Vater Versorgungsunterhalt bekommen müssen.
Aber seine Tochter ist jetzt 26 Jahre und da muß man keinen Unterhalt bezahlen,nur bis zum 25.Lebensjahr,das ist mit einem Anwalt schon geklärt,man muß auch ein Kind nur bis 25 Jahre bei sich aufnehmen...
Zu Frage 1 kann ich sagen: Nein, sie muss ihren Verlobten nicht angeben, denn eine Verlobung ist keine gesetzlich anerkannte Lebensgemeinschaft, hat also nichts mit Bafög zu tun
Bei unverheirateten Eltern ist der Kindsvater in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes auch zur Zahlung von Betreuungsunterhalt für die kindsmutter verpflichtet (vorausgesetzt, er ist leistungsfähig), von daher muss das durchaus geprüft werden.
Seine Tochter befindet sich jetzt wieder in der Erstausbildung... somit ist er wieder in der Zahlungspflicht...denn jeder junge Mensch hat das Recht eine begonnene Ausbildung abzubrechen, wenn er feststellt der Beruf ist nicht der richtige für ihn...
ein Ruhen eines Studiums, wegen Babyzeiten sind vorgesehen :)) und natürlich steht der jungen Mutter bei Wiederaufnahme des Studiums der elterliche Unterhalt zu..
Aber erst, nachdem der Betreuungsunterhalt ausgelaufen ist...