Unterhalt für Tochter zahlen wenn Sie heiratet und studiert?
Mein Mann hat außer unseren 2 kleineren Kindern noch eine Tochter aus 1.Ehe. Sie ist 19 und mein Mann zahlt Unterhalt. Gestern bekam er ein Schreiben von ihr das sie im Juli heiratet und ab August ein Studium beginnt. Da sie Bafög beantragen will benötigt sie eine Verdienstbescheinigung ihres Vaters. Nun meine Frage: Muß mein Mann noch Unterhalt zahlen wenn sie verheiratet ist? Und warum benötigt sie dann noch eine Verdienstbescheinigung wg.des Bafögs vom Vater wenn sie doch dann verheiratet ist. Muß mein Mann auch weiterhin für sie Unterhalt zahlen und was hat das mit Bafög zu tun?
Bitte um viele genaue Antworten. Danke
13 Antworten
BAFöG wird nach wie vor in Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern gezahlt, auch wenn sie verheiratet ist.
Inwieweit der Vater noch unterhaltspflichtig ist, sollte er (nach der Hochzeit der Tochter) von einem Anwalt klären lassen.
Generell ist dann zwar der Ehemann unterhaltsverpflichtet - aber es kann halt sein, daß dessen Einkommen eben auch nicht reicht (was bei derart jungen Leuten wohl der Fall sein dürfte. Und dann müssen eben doch die Eltern wieder einstehen... So schnell wird man Kinder eben nicht "los"...
Eltern und Kinder sind eben gegenseitig in gewissem Rahmen zu Unterhalt verpflichtet. Die umgekehrte Richtung kommt im Alter, wenn die Rente der Eltern nicht mehr für's Pflegeheim reicht...
der Ehemann der Tochter ist vorrangig seiner Frau gegnüber zum Unterhalt verpflichtet. Soolte er nicht leistungsfähig sein müssen beide Elternm Barunterhalt zahlen bis zum Ende der Regelstudienzeit. Eure beiden Kinder und du stehen unterhaltsrechtlich vor der Tochter. Ihr bedarf ist 670 Euro abzügl. 184 Euro Kindergeld. Das heißt erst muss euer Bedarf gedeckt sein dann kommt die Tochter dran. Auch die Mutter der Tocvhtermuss Barunterhalt zahlen, auch wenn die Tochter noch bei der Mutter leben sollte Bei 195 Euro und 2 kleinen Kindern und eine Ehefrau da bleibt kaum was für die Tochter. Der Selbstbehalt deines Mannes ist 1150 Euro plus Berufsbedingter Aufwand plus Unterhalt für dich u eure Kinder.
der Ehemann der Tochter ist vorrangig seiner Frau gegnüber zum Unterhalt verpflichtet. Sollte er nicht leistungsfähig sein müssen beide Elternm Barunterhalt zahlen bis zum Ende der Regelstudienzeit. Eure beiden Kinder und du stehen unterhaltsrechtlich vor der Tochter. Ihr bedarf ist 670 Euro abzügl. 184 Euro Kindergeld. Das heißt erst muss euer Bedarf gedeckt sein dann kommt die Tochter dran. Auch die Mutter der Tochter muss Barunterhalt zahlen. Bei 1950 Euro und 2 kleinen Kindern und eine Ehefrau da bleibt kaum was für die Tochter. Der Selbstbehalt deines Mannes ist 1150 Euro plus Berufsbedingter Aufwand plus Unterhalt für dich u eure Kinder.
Wenn das Kind trotz Heirat nicht vom Ehemann abgesichert ist, wird er weiter zahlen müssen.
Wenn seine Tochter heiratet wird vorrangig das Einkommen des Ehegatten für die Berechnung des BaföG herangezogen. Wenn der Ehegatte finanziell nicht in der Lage ist, sich selbst und seine Ehefrau genügend zu unterhalten, wird das Einkommen der Eltern für die Berechnung zugrunde gelegt. Daher benötigt sie auf jeden Fall eine Einkommenssteuererklärung, damit das Studentenwerk überprüfen kann, wessen Einkommen maßgeblich ist. Wenn das Einkommen das Vaters und der Mutter ausreicht, um ihr Kind finanziell zu unterstützen, sind sie dazu auch trotz Heirat während der Ausbildungsphase verpflichtet.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig gegenüber ihrem Kind und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.