Volljäriges kind sitzt zuhause, muß ich unterhalt zahlen?
Meine Tochter ist 18, hat ihr Studium abgebrochen, sucht eine Ausbildung. Muß die nicht jetzt auch mal einen zwischenjob sich suchen ?
8 Antworten
Auch Heranwachsende sind nicht dafür verantwortlich zu machen dass die Mehrheit der angeschriebenen Arbeitgeber / Ausbilder nicht antwortet. Auf 100 Bewerbungen für eine Ausbildungsstelle kommen heute nun mal im Schnitt 3 Antworten. Diese sind dann absolut nicht zwingend positiv. Und es bedeutet dann auch absolut nicht auch nur zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden oder die Chance zu bekommen ein mehrheitlich kostenloses Praktikum absolvieren zu dürfen. Das ist nun mal jene Realität die von uns Erwachsenen verantwortet wird denn wir haben ihre Entstehung schweigend zugelassen. Und eben weil wir diese Entstehung schweigend zugelassen haben, die ersten mit gutem Abschluss Studierten bald in Rente gehen ohne je die Chance erlangt zu haben Rentenversicherungsbeiträge aus eigener Arbeit zahlen zu dürfen trotz regelmäßiger Vollzeitarbeit - als kostenlose oder prekär bezahlte "Praktikanten" - ist das Argument des Geldes für unsere Generation schlicht Ausdruck von Verantwortungslosigkeit.
Tut mir ja leid wenn Du Dich jetzt angegriffen fühlst. Aber es ist nun mal die Realität in diesem unserem Staat. Gefördert von der schweigenden Mehrheit und jenen Subjekten die die verantwortlichen Politiker gewählt haben. Ich selbst habe mich vor über 50 Jahren nicht mal richtig beworben. Bei mir reichte ein kleiner handschriftlicher Schrieb der nur dazu diente dass der Beweis meiner tatsächlichen Existenz erbracht ist. Weshalb ich heute bei sich bietender Gelegenheit nachfrage aus welchem Grund angesichts dargestellter Fakten aus dem Ausland qualifizierte Mitarbeiter geholt werden sollen.
Ja - Unterhalt musst du weiter zahlen. Ja - sie könnte/sollte sich einen Job suchen, um die Zeit zu überbrücken und eigenes Geld zu verdienen.
Könnte, muss aber nicht.
Auch wenn Unterhalt beziehende volljährige Kinder verpflichtet sind, ihre Ausbildung schnellst- und bestmöglich zu absolvieren, wird ihnen in der Regel ein Abbruch/ Wechsel der Ausbildung zugestanden, ohne dass sie dadurch ihren Unterhaltsanspruch verlieren.
Die zweite Ausbildung muss sich an die erste zeitnah anschließen und zwischenzeitlich muss das "Kind" nachweisen, dass es sich intensiv um eine Ausbildungsstelle bemüht.
Ansonsten hätte das volljährige Kind keinen Unterhaltsanspruch mehr und müsste seinen eigenen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften.
Das würde auch bedeuten, dass die Eltern dem Kind dann nicht mehr zu Verpflegung und Unterkunft verpflichtet wären, es "vor die Tür setzen" könnten.....
Unterhalt zahlst Du solange die erste Ausbildung nicht abgeschlossen ist.
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-arbeitslos.html
Ein volljähriges arbeitsloses Kind, dass einen elterlichen Unterhaltsanspruch erwirken möchte, muss nachweisen, sich auch über regionale Grenzen hinaus um Arbeit bemüht zu haben. Erst wenn solche Bemühungen, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen wirklich nicht fruchten, bundesweite Bewerbungen keinen Erfolg bringen, können die Eltern zum Unterhalt für das arbeitslose Kind verpflichtet werden. In diesem Fall muss die Sozialbehörde ausführen, ob alles Mögliche getan wurde, um nicht mehr arbeitslos zu sein.
Eine Unterhaltsverpflichtung besteht grundsätzlich für eine Überbrückungszeit zwischen Schule und Ausbildung, die** nicht länger als vier Monate** währen darf. Größere Wartezeiten zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums muss das volljährige Kind durch Erwerbstätigkeit selbstständig überbrücken. Mit steigendem Alter wachsen die Ansprüche an das Kind, zum Unterhalt beizutragen oder ihn voll selbstständig zu decken. Unterhalt für Volljährige ist eine nur in Deutschland gängige Praxis. In anderen europäischen Ländern hat ein volljähriger Mensch keinen Unterhaltsanspruch.
Das stammt aber auch aus Deinem Link, und das gilt nun mal zuerst.
Grundsätzlich hat jedes Kind Anspruch auf Unterhalt während einer Erstausbildung. Erst nach ihrem Abschluss erlischt der Unterhaltsanspruch, da das Kind dann in der Lage ist, adäquat für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Auch auf dem Weg vom Abitur über die Lehre zu einem sinnverwandten Studium bleibt den Unterhaltsanspruch erhalten. Fehlt ein inhaltlicher Zusammenhang von Lehre und Studium erlischt der Unterhaltsanspruch jedoch.
Solange sie nicht in der Ausbildung ist, musst du keinen Unterhalt bezahlen, sie müsst streng genommen zum Sozialamt gehen. Aber, ich würde mal mit meiner Tochter selber reden und die Situation klären als erwachsener Mann oder Frau und hier keine Meinungen einholen. Deine Frage lässt sich ganz leicht über eine öffentl. Stelle oder Internet beantworten! Es erstaunt mich nur sehr, dass du eher mit den Leuten hier sprichts, als mit deinem eigenen Kind dich über die Situation zu unterhalten, schwach, sehr schwach!!!
Solange sie nicht in der Ausbildung ist, musst du keinen Unterhalt bezahlen, sie müsst streng genommen zum Sozialamt gehen.
Das ist falsch, auch während der Ausbildungsplatzsuche muss Unterhalt gezahlt werden...
So ist es !
Das ist aber zeitlich begrenzt.
Nein, nur durch die Umstände des Einzelfalls...
Da habt ihr ja alle recht, kinder wissen immer nur ihre rechte. Die beckommt alles was ihr zusteht. Warum ist man als Vater nur immer gut genug nur wenn eß ums geld geht ?
Vater, hatte ich doch Recht, ist aber egal, folge meinem Link
Du hast mich als Vater bezeichnet, ich bin aber nun mal eine Frau. Du hast einfach nur Deinen Kommentar falsch gesetzt.
Vielleicht solltest Du Dir bei Kommentaren auch einfach mal anschauen, WEN Du kommentierst... 'rolleyes'
Selbstverständlich muss Unterhalt gezahlt werden !!!
Sag ich ja, hier verzapft jeder was er sich so denkt! Unterhaltspflicht besteht nur während einer Ausbildung. Ist sie Arbeitslos, kann es sein, wenn der Vater genug Einkommen hat, dass er zur Kasse gebeten wird, bevor das SA zahlt. DAS IST ABER KEIN KINDESUNTERHALT im herkömmlichen Sinne!
Sagst Du eben nicht, sondern genau das Gegenteil.
Hier verzapft nicht jeder, was er so denkt, Deine Antwort ist nur schlicht und einfach faktisch falsch...
Und so lange das Kind glaubhaft machen kann, dass es sich um eine berufliche Zunkunft bemüht. Für Kinder, die überhaupt ncihts unternehmen, muss man auch nicht zahlen, aber da vergehen erst mal ein paar Jahre. So lange sie eine Ausbildung sucht, würde ich mir über so was aber keinen Kopp machen, es ist ja auch nicht so leicht, eine Stelle zu finden. Setz sie doch jetzt nicht unter Druck.