Werde ich unter den Umständen Bafög bekommen?
Mein Verlobter und ich würden bald zusammenziehen. Ich werde ab September normal studieren und er studiert ab August dual.
Nun frage ich mich, ob ich Bafög bekomme, wenn mein Verlobter nun Geld verdient. Natürlich verdient er keine 2000€ oder so. Ganz normal um die 1000€ bestimmt.
Meine und seine Eltern haben kaum Geld. Ich weiß, dass auf das Gehalt der Eltern geschaut wird, aber was das angeht, sollte mir bestimmt Bafög zustehen.
da ich mich aber nicht so gut mit dem Thema auskenne, wollte ich hier einfach nochmal fragen.
Kriege ich auch Bafög, wenn ich mit jemanden zusammen lebe der Dual studiert, oder steht es mir dann aus welchen Gründen auch immer, nicht zu?
wir wären schon verheiratet, wenn wir zusammenziehen.
5 Antworten
Was für dich sinnvoll wäre, ist einfach beim zuständigen BAföG-Amt Kontakt aufzunehmen. In den jeweiligen Webseiten steht dann wer mit dem Anfangsbuchstaben deines Nachnamen zuständig ist. Schreib am besten eine Email und schildere die Situation.
Danach wirst du mit Sicherheit genaue Informationen bekommen. Ich denke aber schon das du Bafög bekommst. Weil ihr nicht verheiratet seid. Das ist für das Amt so viel wie eine WG, nur mit Verlobten statt mit Freunden oder Mitstudierenden. Erst wenn ihr verheiratet seid, kann man die Einkommen mit einkalkulieren und dir weniger BAföG oder gar kein BAföG ausschütten. Wie gesagt grundsätzlich interresiert es keine Behörde ob ihr verlobt seid. Ich bin auch verlobt und studiere, aber das BAföG Amt wollte von mir nur eine Kopie des Mietvertrag, mehr nicht um den Höchstsatz zu kriegen. (BAföG-Amt Frankfurt am Main)
Hallo,
solange ihr noch nicht verheiratet seid, wird sein Einkommen nicht angerechnet. Danach dann schon.
Dein Verlobter ist nicht für dich unterhaltspflichtig. Das wäre etwas anderes, wenn ihr verheiratet wärt.
Dir stehen als ledige Person Leistungen zu. Deine Eltern müssen nur leisten, wenn sie auch können. Lasse Dich also von den Studierendenwerk nicht kirre machen.
Unhalt wird nach dem BGB geleistet, und nicht nach dem BAföG!
Prüfe ein Stipendium, ich denke an das ev. Studierendenwerk. Den Job als "Türöffner kann man ja einrichten, wenn es nicht schon einen gibt.
Viel Glück.
Google ist dein Freund: