müssen ELtern Bafög zurückzahlen?
Huhuu, ich muss mal etwas fragen und hoffe ich werde hier nicht falsch verstanden. mein Stiefsohn hat seine Ausbildung mit bravour bestanden und beginnt ab oktober ein anschließendes Studium.Was mich mehr als beeindruckt. Nun ist die Frage nach Bafög, dass ja nun zurückgezahlt werden muss. mein mann hatte immer pünktlich seinen unterhalt gezahlt und da der sohn mehr verdiente, brauchten wir das nicht mehr. nun ist das studium , was kommt, einem studenten stehen bis zu 640 euro unterhalt zu, ist ja auch ok. aber müßen wir jetzt wirlklich unterhalt zahlen, bzw. dann das Bafög zurückzahlen, denn im antrag steht , das eltern davon kenntnis haben und dieses auch unterschreiben......(auf dem Formular.) Versteht mich nicht falsch , selbstverständlich muss für Bildung gezahlt werden, und als Elternteil hat man die Pflicht, das einem Kind jegliche Zukunftsaussichten gewährleistet werden. Aber kann mir jemand eine deffinitive Aussage dazu machen?Weil ich verstehe das glaube ich nicht:-)
5 Antworten
Du musst unterscheiden zwischen Schüler-BAföG und Studiums-BAföG. Das Schüler/Ausbildungs-BAfög wird i. d. R. als Vollzuschuss gezahlt, dass heisst es braucht nicht zurückgezahlt werden!!!!
aber er hat studiert und darf es somit zurück zahlen.
das Bafög bekommt euer Sohn, und er muss es später auch zurückzahlen.
Bafög muss er erst nach dem Studium zurückzahlen. Da wird er ja evtl eine Arbeit haben. Ich habe auch grad Bafögantrag ausgefüllt - wo steht da was von Eltern zurückzahlen? Selbstverständlich würde ich meinem Kind ein Studium ermöglichen!! Entweder er kriegt viel Bafög, wenn er wenig kriegt heisst das, die Eltern verdienen so viel, dass sie ihn unterstützen können!!! Ausserdem ist nach einer Ausbildung ein Studium ja fast "aufbauend"; auf "Pflicht" würde ich das nicht anlgen. Und er muss doch nur die Hälfte zurückzahlem, erst ab ca 5 Jahren NACH dem Studium angeschrieben und ca 105 Euro monatlich. googel doch mal ein bisschen, zB http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php
Man muss nur solange Unterhalt zahlen, bis das Kind die erste Ausbildung absolviert hat. Diese hat er also bereits und somit müsst ihr für das Studium nicht mehr aufkommen, das liegt in seiner Hand. Es geht nämlich darum, dass ihr das Kind solange begleitet, bis es auf eigenen Füssen stehen kann und das ist mit der ersten Ausbildung gewährleistet. Er könnte wenn er wollte, auf eigenen Füssen stehen. Es ist sehr lobenswert, dass er nun studieren möchte, aber ihr seid nicht gezwungen ihn dabei zu unterstützen. Viele gehen deshalb neben dem Studium auch selbst jobben. Es ist hart, aber es gehört mit dazu.
Das Bafög muss er alleine zurück zahlen. Wäre ja zu schön, wenn das immer die Eltern zurück zahlen würden..