Unsere Tochter macht uns gegenüber Unterhaltsforderungen geltend - hat jemand einen Rat?

5 Antworten

Bafög errechnet doch schon einen Betrag den ihr eurer Tochter zahlen könnt. Mehr könnt ihr rechtlich gesehen nicht zahlen so oder so nicht. Also hat sie eigendlich nur Anspruch auf das was ihr eurer Tochter eh schon zahlen musstet bisher (+kindergeld)

Fortuna1234  24.11.2015, 13:41

Unterhalt läuft aber nach dem BGB und hat ganz andere Regeln, Bedarfsätze oder Verrechnungsgrundlagen als Bafög.

BAföG-Leistungen erhält ein "Kind" ja nur, wenn die Eltern zwar unterhaltspflichtig wären, aber nicht ausreichend "leistungsfähig" sind, um Unterhalt in voller Anspruchshöhe zu zahlen.

Wenn die BAföG-Leistungen nun gestrichen wurden, hätte das Kind zwar evt. theoretisch Anspruch auf Unterhalt von euch, aber praktisch müsstet ihr ihr entweder keinen zahlen oder max. in der Höhe, zu der ihr nach dem Unterhaltsrecht verpflichtet wärt... (wenn ihr bis jetzt garnichts zahlen musstet, wärt ihr vermutlich überhaupt nicht "leistungsfähig" und somit nicht unterhaltspflichtig).

Dann käme noch folgender Aspekt hinzu:

  • Das das BAföG-Geld gestrichen wurde aufgrund fehlender Leistungsnachweise bedeutet dies, dass die Tochter ihrer Verpflichtung, das Studium schnellst- und bestmöglich zu absolvieren, nicht nachgekommen ist und ihren Anspruch somit "verwirkt" hat. 
  • Somit ist auch davon auszugehen, dass sie auch ihren Unterhaltsanspruch gegen die Eltern "verwirkt hat".

Sollte die Tochter nun Unterhaltsansprüche gegen euch durchsetzen wollen, müsste sie dies nach dem Unterhaltsrecht einfordern:

  • Sie müsste nachweisen können, dass sie - trotz fehlender Leistungsscheine - noch einen Unterhaltsanspruch hat.
  • Anhand eurer Einkommensnachweise (und ggf. ihrer eigenen) und eurer "Leistungsfähigkeit" müsste ihr Anspruch ermittelt werden.
  • Diesen Anspruch müsste sie titulieren lassen, denn ohne einen Titel könnte sie auch nichts von euch fordern/ einklagen...

Hallo,

ja und es könnte ggf. sein, dass ihr zahlen müsst. Nach dem Unterhaltsrechtrecht gibt es nur die pauschale Vorgabe "zielgerichtet" studieren zu müssen. Bafög macht schon nach dem 4. Semester dicht, wenn nicht nachgewiesen werden kann. dass man es in Regelstudienzeit schafft. Bafög und Unterhaltsrechts (BGB) sind eben zwei verschiedene Gesetze und gehen nicht konform.

Wenn ihr auf keinen Fall zahlen wollt, dann sucht entweder das Gespräch oder lasst euch bei einem Anwalt für Unterhaltsrecht beraten (ob das Kind noch Unterhalt bekommen kann liegt an der persönlichen Situation).

Generell könnte man auch einen Kompromiss finden. Kind geht jetzt arbeiten, bezieht Wohngeld und Eltern helfen bei Engpässen etc. Oder Eltern geben monatlich X Euro und der Rest wird selbst verdient.

Es ist immer schade, wenn Familien sich dann wieder vor Gericht treffen - aber wenn Kinder auch gar nicht selbst was verdienen wollen, sondern nur die Hand aufheben würde ich als Elternteil auch nicht einfach zahle.

Fortuna1234  24.11.2015, 12:26

ps: Je nachdem wieviel Bafög sie bekommen hat, und wieviel ihr zahlen müsst, kann es sein, dass sie leer ausgeht, da ihr ja nicht leistungsfähig seid.

Nach dem BGB steht ihr weniger Geld zu als nach Bafög (da Kindergeld schon in Unterhalt verrechnet wird).

Wenn sie also den Höchstsatz Bafög bekommen habt und jetzt Unterhalt will (und ihr seid ja nicht leistungsfähig), dann wird sie leer ausgehen und muss jobben wie andere auch.

Wenn die Tocher BAföG erhalten hat, wird unterhaltsrechtlich regelmäßig ein Mangelfall vorliegen.

Hierbei ist zu beachten, das studierende volljährige Kinder im Rang nach minderjährigen Kindern und Ehegatten stehen. Der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners beträgt dabei 1300€  plus eventuell 1040€ für den Ehegatten (sofern dieser kein Einkommen hat). Dabei ist immer vom bereinigten Netto auszugehen, das heißt die Werbungskosten sind vorab abzuziehen.



Wenn sie BAFÖG-berechtigt war, seid ihr ja wahrscheinlich gar nicht in der Lage zu zahlen. Ihr müsst nur euer Einkommen nachweisen.