Tierhaltung in Eigentumswohnung, neuer Besitzer
Guten Tag,
ich bin selber Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem vier Parteienhaus.
Nun zieht ein neuer Besitzer in eine verkaufte Wohnung ein. Dieser will sich einen Hund anschaffen, obwohl die Hundehaltung durch eine Eigentümerversammlung untersagt ist.
1.) Muss er sich an diesem Beschluss halten?
2.) Wie muss man einen Beschluss fassen, dass er für alle gültig ist?
Ich beziehe mich hier nicht auf das aktuelle Urteil des BGH zur Tierhaltung durch Mieter, sondern nur auf die Wohnungseigentümer.
Danke im Voraus für die Mühe.
3 Antworten
Für die Gemeinschaft gelten deren Beschlüsse - bei einem Mieter hätte sich der Sachverhalt ungleich komplizierter dargestellt. Dem neuen Eigentümer sind Teilungserklärung und auch die Beschlußlage innerhalb der Gemeinschaft und auch die hausordnung durch seinen Verkäufer bekannt zu machen gewesen. Der Käufer hätte ansonsten einen Anspruch gegen ihn bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Ggenüber der Gemeinschaft hat er sich schlicht zu fügen.
Ist es überhaupt möglich, einem Eigentümer der Wohnung in seiner eigenen Wohnung die Tierhaltung, bzw. Hundehaltung bindend zu untersagen? Das finde ich allerdings etwas heftig!
Sorry, ich weiß, das ist keine Antwort auf deine Frage, es ging mir nur gerade so durch den Kopf! Es ist doch seine eigenen Wohnung!
Es ist möglich, solche Beschlüsse mehrheitlich zu fassen! Hier wiegen sinniger Weise mietrechtliche Gegebenheiten mehr als das Eigentumsrecht! Dies begegnet uns auch bei Wohnungsverkäufen oder in Zwangsversteigerungen in gleicher Weise!
ein Hund stört niemanden, warum also die Aggression....
Die Gründe können in der Tat mannigfaltig sein. Das beginnt bei evtl. Lärmempfindlichkeit, Verschmutzung des Treppenhauses einschlißlich der Wände infolge Staubabrieb bis hin zu allergischen Unverträglichketien seitens der überigen Hausbewohner. Das alles sind vorsorgliche Gründe, die mit Agression rein garnichts zu tun haben!
Ich finde diese Diskussion immer wieder beschämend.In einer freien Gesellschaft kann man doch verschiedene Lebenskonzepte verwirklichen.Wenn die Beinträchtigungen im Rahmen bleiben mus eine Demokratie das aushalten und sich auch ändern können.Ich nehme zum Beispiel auch immer mein Rad mit in die Wohnung.Heutzutage völlig normal.Sieht man in jedem Krimi.Trotzdem gibt es immer noch an einigen Stellen einen riesen Wirbel darum.Irgendwie sind das alles auch Feindbilder in den Köpfen der Menschen die sich lieber in Toleranz üben sollten.
Ob ein Hund stört, kommt auf mehrere Faktoren an.
Was hat es mit Aggression zu tun, wenn die Eigentümer, die irgendwann mal beschlossen haben, dass Tierhaltung verboten ist (und sicherlich auch ihre Gründe dafür hatten), beraten wollen, wie das auch in Zukunft zu vermeiden ist?