Muss ich als Eigentümer (7) einem neuen Kabel-Vertrag zustimmen? einen anderen Anbieter wählen?
In einer Eigentümergemeinschaft von sieben Eigentumswohnungen bin ich ein Eigentümer.. Beim Einzug musste ich in den laufenden Vertrag "Kabelfernsehen" ein-steigen. Nun läuft dieser Vertrag aus. Ich selbst möchte zu Satellit oder DVB-T wechseln. Muss ich mich bei einer Abstimmung der Eigentümerversammlung dem Urteil beugen, wenn die Beibehaltung des Kabelfernsehens beschlossen wird
4 Antworten
Also mir hat die Hausverwaltung gesagt, ich könnte meinen Kabelvertrag separat kündigen, zumal ich ja auch eine eigene Vertragsnummer habe. Zwar wird über die Hausverwaltung gezahlt, aber das dient wohl der Vereinfachung: Statt 15 mal (so viele Einheiten/Wohnungen gibt es in meiner Gemeinschaft) separat abzubuchen, bucht KD in einer Summe ab.
Korrektur: Nein, ich konnte leider nicht separat kündigen. Wir werden aber den Kabelvertrag zum Ende der Laufzeit kündigen und auf Satellit umsatteln.
Was sagt die Satzung dazu ? Wenn in dem Zusammenhang Mehrheitsbeschluss ausreichend ist und ein entsprechender Beschluss gefasst ist, dann gilt dieser.
Das kann auch nur eine Geldfrage sein. Solange es keinen Beschluss gibt, welcher SAT-Empfang, eine Schüssel verbietet.
Ich hoffe es ist mit gelungen, einen möglichen Weg aufzuzeigen.
Wenn die Mehrheit das beschließt, dann musst du dich natürlich beugen, oder was denkst du denn? Du hättest ja keine Wohnung mit Kabelanschluss kaufen müssen. DVB-T kannst du natürlich trotzdem nutzen.
Wenn es eine Hausanlage ist so gilt der Beschluß der WEG für alle,auch wenn der einzelne Besitzer das nicht nutzen will. Die Kosten muss er dennoch mittragen.