Kauf ETW ohne Protokolle / Wirtschaftspläne?
Guten Tag,
ich bin am Kauf einer Eigentumswohnung ( ca. 25 Jahre alt / Mehrfamilienhaus mit über 20 Parteien) interessiert, für die mir allerdings nur ein Wirtschaftsplan und ein Protokoll einer Eigentümerversammlung des letzten Jahres vorliegen.
Die anderen Pläne und Protokolle der letzten Jahre sind laut Aussage des Verkäufers der Immobilie nicht existent, da erst seit einem Jahr eine Hausverwaltung die professionelle Führung übernommen hat und die wenigen Eigentümer Regelungen und Beschlüsse zuvor formlos und ohne Protokollierung getätigt haben.
Das Ganze stimmt mich etwas skeptisch! Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Kann es wirklich sein, dass eine Immobilie über viele Jahre so ,,unprofessionell'' geführt wurde? Natürlich kann nur gemutmaßt werden, aber hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?
Danke im Voraus für Tipps und Erfahrungsberichte!
4 Antworten
Bei 20 Wohneinheiten wundert mich das. Ein Protokoll sollte eigentlich immer geführt werden bzw. es sollten auch Wirtschaftspläne gemacht werden. Einige Wohnungen sind doch bestimmt vermietet. Außerdem sollten doch auch Abrechnungen der letzten Jahre vorhanden sein. Für mich hört sich das wie ein Überraschungsei an. Vor Kauf würde ich in jedem Fall einen Gutachter das Objekt ansehen lassen.
Vielen Dank für den Tipp - Ich sehe das sehr ähnlich mit dem ,,Überraschungsei''!
Denkbar ist es, aber es wäre ein Grund für mich von der Immobilie Abstand zu nehmen.
Das hört sich gut an und reduziert doch den Kaufpreis heftigst nach unten. Prüfe auch die Rücklage nach der Peterschen Formel!! Viel Glück und eine TE wird es geben. Schaue zwingend dort hinein und auch in das Grundbuch. Dort muß der Vertreter der WEG genannt und hinterlegt worden sein!
Wenn kein Verwalter bestellt worden ist, so verwalten sich die Eigentümer gemeinschaftlich selber. Das heisst, irgend jemand musste ja die Bankvollmacht gehabt haben. Frage nach diesem Eigentümer. Ferner hat der sicherlich auch eine Abrechnung machen müssen, wo sind diese Abrechnungen - auch Dein Verkäufer müsste die haben. Frag nach der Instandhaltungsrücklage - wie hoch ist diese aktuell.
Aber in der Tat, wird Dir hier wohl was verheimlicht. Wenn Du keinen kennst, der sich damit auskennt, dann lass es lieber.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!
Ich werde in jedem Fall nach der Person mit der Vollmacht und den entsprechenden Abrechnungen aus der Vergangenheit fragen.
Die Instandhaltungsrücklage liegt lediglich im vierstelligen Euro-Bereich, da erst seit ungefähr einem Jahr Rücklagen in recht niedriger Höhe monatlich gebildet werden - es sind also quasi kaum Rücklagen vorhanden. Demnach möchte ich mir sehr sicher sein, dass keine Beschlüsse gefasst wurden, von denen ich nichts weiss und welche Sonderumlagen bedeuten könnten!