Verkäuferin hat bei Wohnungsverkauf Beschluss verschwiegen

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Die Verkäuferin hat Sie nach Ihren eigenen Angaben pflichtgemäß von dem Beschluß vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages im Wartezimmer des Notars, also vorher, informiert

(Eigentümerin erst am Tag an dem wir beim Notar waren im Wartezimmer ausgehändigt bekommen....)

Folgleich stand es Ihnen frei, die Unterzeichnung des Kaufvertrages zu unterlassen oder den Kaufpreis einvernehnlich um den Betrag zu mindern, der gemäß Beschluß anteilig auf die von Ihnen zu erwerbende Wohnung entfallen sollte. Sparen Sie sich das Geld für einen Anwalt. Die Verkäuferin hat sich völlig korrekt Ihnen gegenüber verhalten, zumal Sie das Beschlußprotkoll Ihrer Schilderung zu folgen, ebenfalls erst kurz vor dem Notartermin erhalten haben dürfte.

Eigentlich hätten dir vor vertragsabschluss die protokolle der letzen 3 eigentümerversammlungen vorliegen müssen, so ist das zumindest in NRW der fall!!

Bevor es hier zu evtl. unnötiger Aufregung kommt, sag mir doch bitte einmal, welcher Fälligeitstermin (bitte nicht verwechseln mit einem ggf. späteren Zahlungsziel) im Sanierungsbeschluß genannt wurde.

Per sofort? Dann bist Du seitens der Verkäuferin keiner Fehlinformation aufgelegen, denn dann hat sie die Sonderumlage noch zu tragen.

Ist konkret kein Fälligkeitstermin benannt, entfällt auf die Veräußerin ebenfalls die Zahllast, da der Beschluß mit Verkündung sofortige Wirksamkeit entfaltet.

Anders sieht es lediglich für den Fall aus, wenn der Fälligkeitstermin in eine Zeit gelegt ist, in der Du bereits grundbuchlich eingetragene WEer bist. Dann entfiele die Zahllast auf Dich und dann kann man sich Gedanken machen, ob es sich ggf. um Arglist seitens des Veräußerers handelte - dies allerdings bedarf tatsächlich anwaltlicher Prüfung und Beratung.

Wenn Du das Protokoll im Wartezimmer des Notars (also noch vor dem Vertragsschluss erhalten hast) liegt keine arglistige Täuschung vor.

Dann hätte aber die entsprechende Zusicherung nicht in den Notarvertrag gehört - auch Du als Vertragspartei hättest dann bei der Verlesung des Vertrages durch den Notar eine Korrektur anmelden können. Wie wurde die Zusicherung denn genau formuliert?

Das mit dem Anwalt würde ich mir nochmal überlegen, es kann durchaus sein, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst.

Gibt es Rücklagen? Denn du übernimmst bei Kauf auch die eingezahlten Rücklagen des Vorbesitzers! Klären!