Hundehaltung trotz Verbot, kann Eigentümer gekündigt werden?
Wenn in einem Mehrparteienhaus auf der Eigentümerversammlung beschlossen wird, dass Hundehaltung nicht erlaubt ist, sich aber einer der Eigentümer nicht dran hält und sich trotzdem einen Hund holt, welche Konsequenzen kann es dann geben?
10 Antworten
Wie man so ein Verbot durchsetzen kann - ist sehr fraglich.
Fakt ist aber, dass wenn ein eigener Eingang zur Wohnung besteht, dass dann dieses Verbot nicht durchsetzbar ist. Denn es gibt keinen Grund dann die Hundehaltung zu verbieten bei einem Eigentümer.
Wenn aber (wie es meistens ist) nur ein Eingang für alle besteht und irgend jemand Angst vor einem Hund hat - dann dieses Verbot auch durchsetzbar ist. Wie ist allerdings fraglich.
Ich persönlich würde mir Rat beim Anwalt holen.
Sofern die Teilungserklärung keine Beschränkung für die Miteigentümer enthält, dort keine Hunde halten zu dürfen, wäre ein solcher mehrheitlich gefaßter Beschluiß, dem sich der Betroffene ja hoffentlich nicht angeschlossen hat, innerhalb der dafür vorgesehen Frist vor dem zuständigen Amtsgericht mit Erfolg anfechtbar und danach nichtig!
Ein solcher Beschluß würde jeden Eigentümer in der Nutzung seines Eigentums unangemssen beschränken.
Tierverbot ist heut zu Tage ne klausel
Nein, natürlich nicht. Zudem ist zu befürchten,daß dieser Beschluss gar nicht ordnungsgemäss ist bzw. angefochten werden kann. Was ein ET darf oder nicht darf, wurde in der TE vereinbart und jetzt anderslautende Beschlüsse fassen, wird meist von den Gerichten nicht hingenommen. Viel Glück und beachte ggf. die Beschlussanfechtungsfristen.
Im schlimmsten Fall kann die Eigentümergemeinschaft beschließen das der Eigentümer seine Wohnung verkaufen muß.Problem ist:Eigentümer beschließen selber ob die Hausordnung überhaupt für Eigentümer gültig ist. Gruß Ralf