Kann ich ein Testament verschicken?
Hallo, ich habe die Aufforderung vom Nachlassgericht bekommen, das Testament meines Vaters möglichst sofort, spätestens innerhalb einer Woche im Original abzuliefern. Meine Frage: Muss ich es persönlich abliefern (was ziemlich aufwändig wäre), oder darf ich es auch schicken (per Einschreiben mit Rückschein)? Es ist fast unmögliche jemanden vom Gericht ans Telefon zu bekommen um zu fragen, deshalb versuch ichs hier. Danke.
2 Antworten
"Wenn es Ihnen möglich ist, sollten Sie das Testament persönlich zum Nachlassgericht bringen. Ansonsten versenden Sie es bitte per Einschreiben-Rückschein, damit der Zugang gesichert ist."
Tobias Rösemeier
http://www.justanswer.de/erbrecht/846r6-sehr-geehrte-damen-und-herren-ich-besitze-das-testament.html
Das Testament sollen sich die Leute bei Dir abholen. Die wollen ja das Testament. Nicht vergessen, Kopie machen
Das ist ein sehr schlechter Rat, denn für Testamente besteht eine Ablieferungspflicht. Egal ob persönlich oder per Post, aber man muss das Testament abliefern