Beschleunigung einer Scheidung
Hallo,
kann ich die Scheidung von meiner Frau beschleunigen (lassen), wenn ich meine neue partnerin heiraten möchte bzw. sie ein Kind von mir bekommt?
Meine Noch-Ehefrau haben mittels einer Mediation alles Nacheheliche geregelt und notariell beurkundet, die Scheidung wird nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht.
Beste Grüße
6 Antworten
Keine Chance!
Ein Kind mit einer neuen Partnerin sind kein Grund für eine "beschleunigte" Scheidung. Partnerschaft mit Kind setzt heutzutage auch keine Heirat voraus.
Deine Neue wird es ja das eine Jahr abwarten können.
Eine neue Partnerin heiraten zu wollen, ist kein Grund für eine Scheidung so schnell wie möglich. Es gibt aber ein paar Möglichkeiten für eine schnelle Scheidung, die hier aufgezählt sind. http://www.scheidung-online-kanzlei.de/schnelle-scheidung.html
Die Scheidung könnt ihr beschleunigen, wenn ihr bei Einreichung des Scheidungsantrages nach Ablauf des Trennungsjahres z. B. den Versorgungsausgleich ausgeschlossen habt, indem ihr dies notariell vorher geregelt habt. Dann geht es nur noch um die Scheidung selbst. Je nach Terminsvorlauf des Gerichts kann dann der Scheidungstermin bestimmt werden.
Falls der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, so solltet ihr evtl. vorhandene Versicherungslücken möglichst schnell klären. Sobald die Auskünfte komplett vorliegen, kann Scheidungstermin anberaumt werden.
Trennungsfristen - wie lange Sie warten müssen, bis Sie geschieden werden können.
Voraussetzung dafür, dass Sie geschieden werden können ist, dass Sie mindestens 1 Jahr getrennt leben. vorher wird kein Richter die Scheidung aussprechen, es sei denn, es sei denn, Ihr Fall ist ganz besonders gelagert. Manchmal muss man auch länger als 1 Jahr getrennt leben, um geschieden werden zu können. Folgende Trennungsfristen kennt das deutsche Recht:
Trennungsfrist 1 Jahr bei einverständlicher Scheidung
Trennungsfrist 1 Jahr bei streitiger Scheidung
Trennungsfrist 3 Jahre
Scheidung ohne Trennungsfrist
Härtefall - keine Scheidung trotz Ablauf der Trennungsfristen
http://www.lexikon-familienrecht.de/scheidung-verfahren-beschleunigen/
das geht nicht so einfach. Nur in Härtefällen, wenn deine Frau dich geschlagen hätte, sie dich mit Morddrohungen an dir vergeht, sie dich vergewaltigt hätte.....von deiner Seite aus geht es gar nicht. Deine Nochfrau könnte doch einer verkürzten Trennungszeit zustimmen ,wenn sie es denn will. Wenn sie nicht will , wird es schwierig.