Termin bei Psychologe binnen 48 Stunden absagen (Moped - Kolbenfresser)?
Ich hätte vorletzte Woche einen Termin bei meinem Psychologen gehabt.
Auf dem Weg dorthin hatte sich mein Moped verabschiedet (Kolbenfresser).
Nun hatte ich noch kurz vor dem Termin (ca. 30 Minuten) noch bei meinem Psychologen angerufen und auf seinem Anrufbeantworter erklärt das ich keine Chance habe zu kommen.
Mein Psychotherapeut beruft sich nun darauf, das ich zu Anfang der Sitzungen einen Vertrag unterschrieben hatte, das ich eine Frist von 48 Stunden einhalten sollte, um Termine abzusagen und fordert nun sein Ausfallhonorar ein.
Sein Zitat:"Das tut mir ja leid für sie, das sie die Umstände hatten mit Ihrem Moped. Dumm gelaufen für sie."
Ich hatte ihn höflich drum gebeten, das er sein Honorar doch bitte gegenüber meiner Krankenkasse ganz normal einforern möchte, so als wäre ich regulär bei Ihm gewesen.
Aber dies tut er nicht. Dies wäre nicht rechtens.
Meine Frage geht nun dahin: Habe ich irgendwie die Möglichkeit gegenüber meinem Psychotherapeuten unentgeldlich wieder rauszukommen, mit dem Argument, das der Kolbenfresser meines Mopeds höhere Gewalt war? (Beweisen kann ich das gegenüber meinem Therapeuten nicht! Ein Freund von mir hatte mir mein Moped wieder repariert.
Mit meinem Psychotherapeuten werde ich vermutlich nicht mehr (das hatte ich jetzt 2-mal telefonisch getan) reden können, das er mir sein Ausfallhonorar erlässt. Falls es zu einem Streit kommen würde, so wäre ich kommende Woche das letzte mal in seiner Praxis.
Hinweis: Vor ca. 10 Jahren war ich mal bei einer Psychotherapeutin (anderer Wohnort). Dort war es nicht so verbissen, was Termine angeht. Eine Terminabsage ein Tag vorher (wegen Krankheit) war absolut kein Problem. Und ich denke mal, bei einem vergleichbaren Fall wie diesen, so hätte sie mir ebenfalls keine Probleme gemacht, wie nun mein heutier Psychotherapeut.
P.S. Dadurch, das ich nur die Grundsicherung habe, so könnte ich mir es nicht leisten, sein Ausfallhonorar zu bezahlen.
2 Antworten
Hallo!
Psychotherapeuten arbeiten anders als Fachärzte notwendigerweise mit festen Terminen, die reserviert werden (Bestellpraxis), da Psychotherapie ein Prozess ist, der regelmäßige Termine a 50 Minuten erfordert.
Psychotherapeuten müssen in der Regel (außer bei Hobbypraxen) von den reservierten Stunden ihre gesamten Kosten decken, ihren eigenen Erkrankungen versichern, ihre Altersvorsorge betreiben, ihre Familie und die Kinder ernähren usw. und selbst leben.
Die Art, wie mit Honoraren für nicht in Anspruch genommene Stunden verfahren wird, hängt tatsächlich vom Therapeuten ab (es gibt ja auch reiche ErbInnen oder reiche Ehefrauen von Chefärzten, die eine Hobbypraxis mit Kassenzulassung betreiben).
Grundsätzlich reserviert der Psychotherapeut also einen Termin seiner Arbeitswoche für einen Patienten, der Patient gibt dem Therapeuten dafür Geld. Sofern dies über eine kassenfinanzierte Therapie läuft, wird der Patient (anders als bei Privatversicherten) umgangen und die Zahlung erfolgt am Patienten vorbei durch Rechungsstellung über die Kassenärztliche Vereinigung. Nicht in Anspruch genommene Termine können und dürfen der Kassenärztlichen Vereinigung nicht in Rechnung gestellt werden.
Nimmt ein Patient den reservierten Termin nicht wahr, liegt ein Annahmeverzug des Patienten vor (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches), der zu einem Schadensausgleich führt. Da dieser Schadensausfall nicht der Kassenärztlichen Vereinigung in Rechnung gestellt werden darf, findet sich der Patient in der eigentlichen Situation wieder, nämlich, dass er den Therapeuten für die Reservierung des nicht wahrgenommen Termins bezahlt. Und dies auch ganz ohne Vertrag, da hier das BGB greift.
Dessen ungeachtet wundert mich dein Umgang damit. Erstens deine Mentalität der Solidargemeinschaft gegenüber (Abrechnung einer nicht wahrgenommen Stunde). Ebenso die Idee, die Behandlung abzubrechen.
Bei dieser (Vollkasko-) Haltung kann eine Psychotherapie nicht wirksam sein. Sie müsste streng genommen vom Therapeuten beendet werden.
So oder so wäre es ein Therapieabbruch, so dass ich es richtig fände, wenn später bei Nachprüfung die Krankenkasse die für dich bisiher an die Kassenärztliche Vereinigung gezahlten Honorare (und das sind die Mitgliedsbeiträge von allen gesetzlich versicherten Menschen) zurückfordert.
Bezüglich einer Panne: wenn du auf dem Weg zum Flughafen einen Unfall (nicht verschuldet) hast und kannst deinen Urlaub nicht antreten, was passiert dann??? Bzw. wozu gibt es Reiserücktrittsversicherungen?
Mit ist immer wieder schleierhaft, weshalb bei Urlauben, Parties, Konzerten usw. Absagen in der Regel auch zum Verlust des Geldes führen und dass dies völlig normal ist, bei einem Psychotherapeuten aber nicht (der seine Honorare nicht mal nach wirtschaftlichen Kriterien selbst festlegen darf).
VG
vertrag ist vergtrag und wenn es zu einem rechtsstreit käme, dann wäre es besser, wenn du dich jetzt schon mit deinem (mechaniker-)freund berätst, damit der im zweifel eine eidesstattliche erklärung abgeben könnte, dass er den kolbenfresser repariert hat (hoffentlich kann er nachweisen, dass er so eine reparatur nicht zum ersten mal gemacht hat und dass er ein erfahrener mechaniker ist) sonst hast du schlechte karten. ich würde ihm schriftlich noch mal in aller offenheit meine finanzielle situation darlegen und dich darauf berufen, dass du bisher noch nie (?) einen ausfall ähnlicher art hattest und du nur aufgrund unglücklicher umstände einen einmaligen ausfall hatte, er möge dir doch in punkto entschädigungs-höhe entgegenkommen.
das sieht dann wenigstens so aus, als ob du zahlen möchtest, aber nur einen kleineren betrg leisten kannst, mach ihm ein angebot !