Kann ich Ausfallhonorar verlangen wenn Kunde bereits eine Auftragsbestätigung per E-mail geschickt hat und Terminvereinbarungen per E-mail bestätigt hat?
Ich hatte von einem Kunden bereits eine Auftragsbestätigung per e-mail erhalten. Nach telefonischer Klärung einiger Konditionen des Auftrages erhielt ich per e-mail eine Bestätigung der vereinbarten Termine. Es ging um 3 volle Tage. 2 Wochen später sagte der Kunde plötzlich ab und gab an, dass der Auftrag anderweitig vergeben wurde. Ich hatte die 3 Tage fest eingeplant, da bereits eine Auftragsbestätigung vorlag und Termine fest vereinbart worden waren und habe andere Anfragen deswegen abgesagt, weil ich diesem Kunden ja bereits zugesagt hatte und er mir. Es geht um einen Verdienstausfall von 4000 EUR. Kann ich Ausfallhonorar verlangen, wenn das in meinen AGB steht und habe ich Anspruch auf Schadenersatz? Schließlich ist mir ein Verdienstausfall in Höhe von 4000 EUR entstanden.
Der Kunde behauptet, es wäre noch kein Vertrag zustande gekommen. Stimmt das? Eine Auftragsbestätigung per e-Mail inkl. Bestätigung der Termine müsste doch bereits ein Vertrag sein.
4 Antworten
Es ist ein Vertrag zustande gekommen. Somit hast du Anspruch auf Schadensersatz.
Ich hatte die 3 Tage fest eingeplant, da bereits eine Auftragsbestätigung vorlag und Termine fest vereinbart worden waren und habe andere Anfragen deswegen abgesagt
damit dürftest du mit einem Schadensersatz durchkommen
Schwer zu beurteilen, weil du nicht angibst, worum es sich bei dem Auftrag genau handelt.
Eine Auftragsbestätigung per eMail ohne Unterschrift muss nicht unbedingt zwingend rechtsverbindlich sein.
Daher gibst du den Fall an deinen Rechtsanwalt, der wird dir genau sagen können, welche Ansprüche du hast.
Ja, dann kann eine Auftragsbestätigung per eMail rechtswirksam sein. Also den Fall an deinen Rechtsanwalt weitergeben, weil dein Auftraggeber sowieso freiwillig keinen Euro zahlen wird.
Kann ich trotzdem eine Ausfallhonorar-Rechnung stellen? Oder gleich dem Anwalt übergeben und stattdessen auf Schadenersatz klagen, wobei mich der Anwalt Geld kosten wird.
Du solltest das deinen Anwalt machen lassen, weil der genau weiß was geltend gemacht werden kann. Die Kosten deines Anwalts muss bei Erfolg ohnehin der "Auftraggeber" zusätzlich bezahlen.
Vermutlich wird es sowieso zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Meiner Meinung nach wurde der Vertrag schon schriftlich getätigt in dem er ihnen die Bestätigung zum Auftrag gesendet hat. Allerdings hat man bei jeden Auftrag wiederrufsrecht. Ich würde das mit nem Anwalt klären und schauen was er dazu sagt kostet ja nix
Wie sieht es mit Schadenersatz aus? Ich habe andere Aufträge im Wert von 4000 EUR abgesagt, weil der Kunde mir bereits den Auftrag und die Termine bestätigt hatte. Ausserdem steht in meinem AGB dass ich xy % Ausfallhonorar berechne, wenn der Auftraggeber so und so viele Tage vor Auftrag, den Auftrag absagt. Kann ich mich darauf berufen?
Es geht um einen Dienstleistungsauftrag - im Prinzip um eine Werk-Erstellung. Ich habe des öfteren gelesen, dass eine E-Mail Auftragsbestätigung inzwischen nach aktuellem Recht rechtsbindend ist.